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Komplette Version BU-Rente bei Erwerbsminderung

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Wolfgang56
Hallo,

gibt es hier im Forum jemand, dem/der die BU- Rente bei Erwerbsminderung
aufgrund des " Vertraunsschutzes " für die vor dem 1.1.1961 geborenen in den letzten 2-3 Jahren bewilligt worden ist?

Ich freue mich auf Antworten und Meinungen zu dem Thema.

Viele Grüße an alle Bandis
Wolfgang
parvus
Huhu Wolfgang winke.gif

Bisher kann ich dazu leider wenig sagen, weil ich eben nicht weiß, wie in meinem Fall entschieden wird. Erst wenn ich einen Bescheid habe, dann könnte ich evtl. mich dazu noch äußern, wenn es denn für mich relevant geworden wäre. zwinker.gif

Ansonsten habe ich nochmals unter dem anderen Beitrag etwas geschrieben, dieser ist mir irgendwie untergegangen, hatte ja auch eigentlich eher mit Etel (Heidi) zu tun, gell biggrin.gif
Ich setze Dir hier schnell den Link nochmals meine Antwort und klick!

Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe man beachtet den Berufsschutz!

Grüßle parvus winke.gif
mona62
Hallo Wolfgang,

ich habe 1997 einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt und nach 7 Jahren diese bewilligt bekommen. (Bin Baujahr 62)

Ich hatte damals meinen Job verloren (Landwirtin, konnte im Beruf bedingt durch die Bandscheiben-OP und den Schaden an der LWS nicht mehr arbeiten), war beim AA nicht vermittlungsfähig.
Hatt dann noch eine Umschulung von der LVA und nach langem Hin-Und Her und nach Umzug in ein westliches Bundesland, wo ich auch keine Arbeit ganztags fand, gab`s dann die Rente. Ist nicht viel, aber ich geh nebenbei noch einige Stunden arbeiten.

Gruß Ramona
Wolfgang56
Hi parvus,

ich hoffe auch das mein Berufsschutz beachtet wird. Ich denke das die DRV Juristen im Moment damit beschäftigt sind stirnklopf.gif

Mit der Arbeitgeberanfrage das ist so eine Sache, ich bin selbstständig und habe meinen Arbeitsplatz usw. selbst beschrieben.

Ich weis das ich die schon oft genannte Bandigeduld haben muss, aber ich stecke ganz schön in der Zwickmühle!

Ich kekomme kein Krankengeld oder sonstiges, muß aber jetzt schon darauf achten, falls ich die BU-Rente bekomme, das mein Verdienst nicht zu hoch ist. Sonst würde mir die Rente ja sofort wieder gestrichen.

Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, ich habe einen mithelfenden Familienangehörigen, ich kann ich z.Z. ausser Anweisungen geben gar nicht arbeiten.

Geht ganz schön an die Nerven!

Gruß
Wolfgang

Wolfgang56
Hi Ramona,

7 Jahre hat das gedauert, ich hoffe das bleibt mir erspart.

Mit Umschulung/Weiterbildungsmassnahmen durch die LVA kenne ich mich inzwischen aus. Habe aufgrund meinnes CTS im Jahr 2001 eine kaufm. Weiterbildung als berufl. Reha bewilligt bekommen. Hatte damals eine med. Reha. beantragt, diese wurde abgelehnt und die berfl. Reha angeregt.
Gebracht hat es damals,für den Arbeitsmarkt, nichts. Habe mich dann 2004 selbsständig gemacht.

Naja mal sehen wie es weitergeht

Viele Grüße
Wolfgang
parvus
Hallo Wolfgang,

in der Tat liegt bei Dir die Sachlage, als Selbstständiger, dann doch anders.

Da kann man nur hoffen, dass die sich bei der DRV nicht allzu lange dran aufhängen und bald zu Potte kommen.

Drücke mal mit die Daumen, vielleicht bewirkt es ja etwas zwinker.gif
winke.gif parvus

P.S. wir lesen sicher voneinander!
Wolfgang56
Hallo parvus,

habe was in einem " Expertenforum " gefunden das uns sicher die Wartezeit erleichtert:


Eine Ablehnung des Leistungsantrages bereitet Ärzten wie Verwaltung oft mehr Mühe als eine Leistungsgewährung. Gegen eine Bewilligung wird wohl kaum jemand Widerspruch erheben. Ablehungen müssen dagegen "wasserdicht" sein. Welches Interesse sollten die Mitarbeiter/innen der Leistungsträger an einer solchen von Ihnen unterstellten Verfahrensweise wohl haben? Unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Sozialrecht würde das unterstellte Verhalten einen schweren Verstoß gegen das geltende Recht darstellen.

Mir stellt sich die Frage wer der Arbeitgeber des Schreibers ist. zwinker.gif

parvus, wir lesen sicher " in Kürze " voneinander

winke.gif Wolfgang56
Wolfgang56
Hallo,

habe heute Post von der DRV bekommen. Man hat tatsächlich meinen Berufsschutz beachtet und mein Antrag auf BU- Rente ist bewilligt worden. sonne.gif

Die Rente ist befristet bis September 2007. Eigentlich müsste ich jetzt ab Sept. 2006 meine bewilligte Rente bekommen, ist aber laut Bewscheid nicht so!

Da ich als selbstständiger keine monatl. Einkommennachweise für 2006 habe ( z.B. Gehaltsabrechnung ) hat die DRV meinen Jahresverdienst aus 2005 durch 12 geteilt und geht davon aus das das mein montl. Verdienst ab Sept. 2006 ist. Somit überschreite ich laut DRV die Hinzuverdienstgrenze. roechel.gif

Dazu fällt mir jetzt nicht´s mehr ein!
2005 habe ich bis auf den Dezember voll durch gearbeitet, Jan. 2006 OP. und seit dem halte ich mich so gerade über Wasser, unter der Hinzuverdienstgrenze.

So jetzt muß ich mich erst mal abregen und am Montag versuchen sachlich zu bleiben, denn ich werde dann den bearbeitetden Fachman (Sachbearbeiter) der DRV anrufen. Auf die Erklärung bin ich mal gespannt.

Viele Grüße
Wolfgang

Ralf
Hallo Wolfgang,

zunächst herzlichen Glückwunsch für die Bewilligung Deiner BU.

Der Zeitpunkt, ab wann Du Rente ausgezahlt bekommst, richtet sich danach, wann Du die Rente beantragt hast. Generell wird eine Zahlung erst 7 Monate später wirksam. Wenn Du also z. B. im Februar Deine Rente beantragt hast, wird erstmalig im September gezahlt.

Bei der Hinzuverdienstgrenze scheinst Du etwas zu verwechseln. Die Hinzuverdienstgrenze ist der Betrag, den Du neben Deiner Rente erwirtschaften darfst, ohne daß der Betrag rentenschädlich ist. Ansonsten bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze wird die Rente entsprechend gekürzt. Da Du das Jahr 2005 fast voll gearbeitet hast, ist die Hinzuverdienstgrenze entsprechend höher, als im Jahre 2006.

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
Wolfgang56
Hi Ralf,

das habe ich schon richtig verstanden. Rente ab 7. Mon. nach Antragstellung usw.
Auch das mit der Hinzuverdienstgrenze. Die DRV nimmt mein Einkommen aus 2005 Grundlage dafür das ich ab Sept. 2006 die Hinzuverdienstgrenze überschreite!

Im Bescheid steht:
Nach den uns vorliegenden Unterlagen für 2005 war ihr Einkommen..... damit überschreiten sie die Hinzuverdienstgrenze..... usw.
Krank bin ich aber 2006!

Es ist doch logisch das ich diese Grenze als selbstständiger, ich kenne die Zahlen ja seit gestern, mit Sicherheit nicht überschreiten werde. zwinker.gif

Gruß
Wolfgang

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