Hallole
Habe hier etwas zum Nachlesen gefunden:
Bei einem Rentenbeginn vom 1. 1. 2001 an gibt es nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Sie wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes, die in täglichen Arbeitsstunden (bezogen auf eine 5-Tage-Woche) festgestellt wird. Im Gegensatz zur bisherigen Rente wegen Berufsunfähigkeit kommt es bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung auf einen erreichten beruflichen Status nicht an. Das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterscheidet, wird durch eine abgestufte Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst. Dabei wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Die Prüfung, ob eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden kann, entfällt.
Einen Berufsschutz gibt es, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung für vor dem 2.1. 1961 Geborene, also nicht mehr. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet. Die Neuregelungen umfassen auch die Altersrente wegen Schwerbehinderung und Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation.
Komplett nachzulesen
bitte anklicken! Oder bei Google "Vetrauensschutzregelung"angeben!
Da meines Erachtens der 1.1.1961 vor dem 2.1.1961 liegt, müsste somit die Regelung noch Anwendung finden!
Ansonsten einfach bei der DRV anrufen, die geben immer nett Auskunft, wenn man nett anfragt!
Alles Gute

parvus