Hallo Murmel,
Du kannst bei der DRV z.B. eine Kontoauszug ausdrucken lassen, auf dem Deine erworbenen Ansprüche festgehalten sind.
Nicht nur die Ansprüche anfordern sondern dann gezielt nach der EU/Teil-EU mit Hinzuverdienst fragen!
Bei einer Teil-EU mit Hinzuverdienst errechnet sich die Höhe aus den letzten drei Jahren Deines Einkommens, welche bei der DRV ja festgehalten wurden. (Mir wurde ein solcher Auszug automatisch ausgedruckt, als ich meinen Antrag abgab).
Somit kann man pauschaliert hier keine Antwort dazu geben, da ja jeder seine eigene Anwartschaft auf Rente, wie auch auf den Hinzuverdienst, erworben hat.
Fest steht jedoch, dass sich eine Staffelung der Höhe ergibt die aus dem Rentenbezug
a) in voller Höhe
b) in halber Höhe
c) in viertel Höhe
d.h. Du selber kannst ja, bei Festsetzung einer vollen EU auch nur eine viertel oder halbe EU nehmen und eben doch hinzuverdienen (macht wohl kaum jemand

), aber bei Erteilung einer Teil-EU ist es schon interessant, die Möglichkeit und vor allem die Höhe des Hinzuverdienstes.
Ich hoffe es ist etwas verständlich rübergekommen
Grüßle parvus