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Komplette Version Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen Teilerwerbsu

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
murmel
Hallöchen Ihr da alle! wink.gif
Ja heute möchte ich mahl ein Thema eröffnen meine Frage ist wer hat Ahnung über den Rechenweg bei Hinzuverdienstgrenzen Egal bei Arbeit /Krankengeld von der Krankenkasse /Agentur für Arbeit bei Erwerbsunfähigsteilrente? Bitte an eigenem Beispiel!


murmel smilie_bank.gif
Ralf
Hallo Murmel,

wenn Du in Arbeit stehst, so kannst Du nach belieben dazuverdienen, wenn Dein AG damit einverstanden ist und dies nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen hat.

Beim Krankengeld kann man meines Wissens überhaupt nichts dazuverdienen, denn letztendlich ist man ja krank und nicht arbeitsfähig.

Beim ALG kann man, glaube ich, einen Job unter 15 Stunden annehmen, der sich dann nicht negativ auf das ALG auswirkt. Hier solltest Du aber noch einmal nachfragen! Wird darüber hinaus mehr Geld verdient, wird es auf das ALG angerechnet.

Bei einer vollen EU-Rente sind es 345 Euro, die dazu verdient werden dürfen.

Bei einer teilweisen EU-Rente kann man das nicht pauschal sagen, da es von Deinem letzten Einkommen abhängig ist, wie viel man dazuverdienen kann.

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
Dickusch
Hallo Murmel,
wenn du eine teilweise Rente beziehst, schau mal in deinen Rentenbescheid unter "Mitteilungs - und Mitwirkungspflichten" Dort steht wieviel du dazuverdienen darfst. In den alten Bundesländern sind dies ca 1000,00 € Brutto, in den neuen ca 879,00 € Brutto.Eine Arbeitsaufnahme ist der DRV vorher mitzuteilen. Ist ganz wichtig, weil du sonst deinen Rentenanspruch oder Teile davon verlieren kannst. Steht alles gut beschrieben im Bescheid.
Hoffe, ich konnte dir helfen
Gruß Dickusch
Bobbylein
Huhu!

Bei voller EU ist die Hinzuverdienstgrenze ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße.
Bei Tei-EU sollte es, wie Dickusch schon schrieb, unter Mitteilungs- Mitwirkungspflichten stehen.

Krankengeld dürftest du nicht bekommen. Geht nur Rente oder Krankengeld oder AA-Geld.

Alle anderen Einkommenarten müssen unbedingt mitgeteilt werden( aus Miete, Verletztengeld o.ä.).

Bobby
parvus
Hallo Murmel,

Du kannst bei der DRV z.B. eine Kontoauszug ausdrucken lassen, auf dem Deine erworbenen Ansprüche festgehalten sind.
Nicht nur die Ansprüche anfordern sondern dann gezielt nach der EU/Teil-EU mit Hinzuverdienst fragen!

Bei einer Teil-EU mit Hinzuverdienst errechnet sich die Höhe aus den letzten drei Jahren Deines Einkommens, welche bei der DRV ja festgehalten wurden. (Mir wurde ein solcher Auszug automatisch ausgedruckt, als ich meinen Antrag abgab).

Somit kann man pauschaliert hier keine Antwort dazu geben, da ja jeder seine eigene Anwartschaft auf Rente, wie auch auf den Hinzuverdienst, erworben hat.

Fest steht jedoch, dass sich eine Staffelung der Höhe ergibt die aus dem Rentenbezug
a) in voller Höhe
b) in halber Höhe
c) in viertel Höhe
d.h. Du selber kannst ja, bei Festsetzung einer vollen EU auch nur eine viertel oder halbe EU nehmen und eben doch hinzuverdienen (macht wohl kaum jemand stirnklopf.gif ), aber bei Erteilung einer Teil-EU ist es schon interessant, die Möglichkeit und vor allem die Höhe des Hinzuverdienstes.

Ich hoffe es ist etwas verständlich rübergekommen zwinker.gif

Grüßle parvus winke.gif

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