Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Seiten: 1, 2
Silvia66
Nochmanls danke für Eure Ratschläge.

@Ralf: Sollte ich Deiner Meinung dann lieber keinen Widerspruch einlegen, sondern erst mal beim Arbeitsamt nachfragen? Und wann wird dann dass Integrationsamt eingeschaltet? frage.gif

Gruß
silvia66
Ralf
Hallo Silvia,

wie schon geschrieben, würde ich morgen mal beim AA vorstellig werden und mit denen den Fall durchsprechen. Auch in Verbindung mit dem AA kann das Integrationsamt tätig werden.

Einen Widerspruch würde ich nicht machen, denn Du willst ja wohl umgesetzt, bzw. umgeschult werden.

Ist denn der Kontakt mit dem Integrationsamt hergestellt worden? Du kannst ja dort auch mal anrufen und nachfragen, wann, wie und wo ein Gespräch stattfindet.

Schaffst Du die Termine alle innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen, so kannst Du ja immer noch Widerspruch einlegen, wenn es nicht Deinen Vorstellungen entspricht.

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
Silvia66
Hallo Ralf wink.gif ,

ein Kontakt mit dem Integrationsamt ist noch nicht hergestellt worden.

Weißt Du, wo man die Kontaktadresse oder Telefonnummer bekommt?

Gruß

silvia66
borg4
hallo silvia66

leider finde ich deinen wohnort nicht, hätte dir gern den link zu dem für dich zuständigen integrationsamt gegeben.

nutz mal google zwinker.gif
Tigerente
Hallo Silvia,

da kannst Du einfach beim VDK nachfragen.
Die sagen Dir das zuständige IA sicher auch am Telefon!

LG

von der Tigerente

Marlies
Silvia66
Guten Morgen alle zusammen wink.gif ,

Ich wohne in Hessen, genauer gesagt im Werra-Meißner-Kreis.

Hab noch eine allgemeine Frage: Ich bin noch nicht als schwerbehindert oder auch behindert anerkannt. Den Antrag will ich erst ausfüllen und abschicken.

Ist das Integrationsamt trotzdem dann auch schon für mich zuständig?

Gruß
silvia66
Bobbylein
Hallo Silvia,

nein, leider ist dann kein Integrationsamt zuständig. Erst wenn es zur Ausstellung eines Ausweises, bzw einem Antrag auf Gleichstellung kommt.

Bobby
parvus
Hallole winke.gif

QUOTE
Ist das Integrationsamt trotzdem dann auch schon für mich zuständig?


Wenn ich mich noch recht entsinne, dann ist nicht mehr das Integrationsamt zuständig, sondern der Antrag geht zur AA.

Meine 40% konnte ich damals, im Jahr 2003, direkt dort bei der AA, gleichstellen lassen, da mir das damalige Versorgungsamt bereits einen Antrag mitschickte.
Nachdem nun eine Neufestsetzung im Jahr 2005 eine 50% Schwerbehinderung nachwies, musste ich der AA lediglich eine Mitteilung darüber leisten und eine Kopie des Ausweises, sowie des Bescheides, hinzufügen.

In BW hat sich, durch die Verwaltungsreform, auch die Zuständigkeit von dem Versorgungsamt zu dem Landratsamt hin gewechselt.

Ich hoffe Du hast Erfolg und man wird Deine Beschwerden wohlwollend auch würdigen.

smilie_up.gif smilie_up.gif daumendrückende parvus
Silvia66
Hallo Ihr Lieben wink.gif ,

ich möchte nicht vergessen, Euch allen erst einmal recht herzlich für Eure Hilfsbereitschaft zu danken.

Dafür einen dicken kuss2.gif

Ich denke, ich werde jetzt erst einmal unverbindlich mit der LVA Kontakt aufnehmen und dort die einzelnen Punkte durchsprechen.

Danach werde ich zusammen mit dem VDK alles auswerten und entsprechend handeln.

Nochmals vielen, vielen Dank Euch Allen. Es ist beruhigend, wenn man weiss, dass es Menschen gibt, die für einen da sind.

Ich werde weiter berichten.

Gruß
silvia66
Seiten: 1, 2
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2026 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter