Wenn ich mich noch recht entsinne, dann ist nicht mehr das Integrationsamt zuständig, sondern der Antrag geht zur AA.
Meine 40% konnte ich damals, im Jahr 2003, direkt dort bei der AA, gleichstellen lassen, da mir das damalige Versorgungsamt bereits einen Antrag mitschickte.
Nachdem nun eine Neufestsetzung im Jahr 2005 eine 50% Schwerbehinderung nachwies, musste ich der AA lediglich eine Mitteilung darüber leisten und eine Kopie des Ausweises, sowie des Bescheides, hinzufügen.
In BW hat sich, durch die Verwaltungsreform, auch die Zuständigkeit von dem Versorgungsamt zu dem Landratsamt hin gewechselt.
Ich hoffe Du hast Erfolg und man wird Deine Beschwerden wohlwollend auch würdigen.

daumendrückende parvus