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Komplette Version Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Silvia66
Ein herzliches Hallo an alle Bandi´s.

Ich habe ein Problem und brauche dringend Euren Rat. Entschuldigt bitte wenn mein Bericht etwas länger ausfällt, aber ich möchte mein Problem so ausführlich wie möglich darstellen.

Ich bin seit dem 02.01.2006 krankgeschrieben, nachdem ich in meinem Beruf als Mitarbeiterin der Hauswirtschaft (Küche, Spülküche, Service, etc.) starke Probleme mit der Lendenwirbelsäule bekam.

Bei einer Untersuchung im Uniklinikum Göttingen stellte sich folgende Diagnose heraus: Osteochondrosis intervertebralis von L4 bis S1. Als Mögliche Weiterbehandlung bleibt nur noch die Versteifung. Daraufhin stellte ich zusammen mit meinem Arzt einen Antrag auf eine Reha.

Beim Medizinischen Dienst wurde in der Diagnose darauf hingewiesen, das meine Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist. Die Kur wurde vom MDK unterstützt. Daraufhin kam ich relativ schnell zur Kur nach Marburg.

Dort stellte man außer meiner o. g. Beschwerden noch folgendes fest: chronisches HWS-Syndrom bei Spondylarthrose der mittleren HWS, Verdacht auf Osteoporose, erhöhte Cholesterinwerte des schlechten Cholesterins sowie ein "kaputtes linkes Schultergelenk" (kann die Arztschrift leider nicht entziffern).

Der dortige Chefarzt macht für mich einen Termin bei der Beratungsstelle der LVA.
Der Stationsarzt bestätigte dem Sozialberater der LVA das ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Daraufhin habe ich einen Zusatzfragebogen auf Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgefüllt. Der Sachbearbeiter, mit dem ich das Gespräch führte, schlug vor, das Er mit der Integrationsbehörde (ich hoffe das ist richtig) einen Termin vereinbaren wollte, da ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe. Dort sollte dann in einem Gespräch geklärt werden, ob ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber "umgesetzt" werden kann, bzw. ob eine Umschulung möglich ist.

Einige Tage nachdem ich krank aus der Kur entlassen wurde bekam ich einen Bescheid der LVA zugestellt, in dem man mir Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Aussicht stellt. Im gleichen Bescheid wird mir mitgeteilt, das man bereits die für mich zuständige Arbeitsagentur in Kenntnis gesetzt hat, damit Sie mich im Rahmen der Arbeitsvermittlung unterstützen kann. Dazu wäre es erforderlich, das ich mich arbeitslos, bzw. arbeitssuchend melden soll.

Jetzt meine Frage: Warum soll ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend melden? Ich bin doch von meinem jetzigen Arbeitgeber gar nicht entlassen. Das angekündigte Gespräch mit dem Integrationsamt hat auch noch nicht stattgefunden. Somit ist auch nicht geklärt, ob es bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine andere Verwendung gibt. Desweiteren ist auch nicht geklärt, ob für mich eine Umschulung in Frage kommt. Da ich erst 40 Jahre alt bin müsste eine Umschulung doch noch möglich sein.

Bitte helft mir, da ich nicht weis, was ich jetzt machen soll.

Liebe Grüße
silvia66


parvus
Hallo Silvia,

beim Lesen habe ich auch gedacht, dass es hier wohl auf eine Umschulung hinauslaufen sollte.

Warum Du Dich aber arbeitslos melden musst/sollst, da habe ich leider keine Ahnung schulterzuck.gif , denn, wie Du ja selber auch schreibst, hast Du ja noch einen ungekündigten Arbeitsplatz und es steht noch gar nicht fest, ob Dein jetziger Arbeitgeber nicht eine andere Verwendung für Dich im gleichen Betrieb hätte.

Jedoch, ich komme selber aus der Hotelbranche und weiß, dass es nur ganz wenige Arbeitsplätze dort gibt, die nicht eine schwere körperliche Arbeit beinhalten sowie einer ausgesetzten Zwangshaltung, ausser Du würdest auf Büro/Rezeption umsteigen können.
Nur leider stellt sich auch dabei die Frage, in wie weit wirst Du sitzend, über eine gewisse Zeitspanne einen Bürojob u.U. mit natürlich auch PC-Arbeit ausüben können.
So, und nun als nächstes, wie weit würdest Du, mit diesem Beschwerdebild, gegenüber einem gesunden Mitarbeiter konkurenzfähig sein schulterzuck.gif

Hmmmm, ehrlich gesagt, da musst Du Dich wohl ganz gewissenhaft schlau machen und aufpassen, was man Dir vorschlägt und vor allem wie Deine berufliche Zukunft dann auch definitiv aussehen wird!

Drücke Dir die Daumen, dass Du gute Berater findest und man Dir vor allem auch eine wegweisende Perspektive anbieten kann. smilie_up.gif

Alles Gute winke.gif parvus





Silvia66
Hallo parvus wink.gif ,

vielen Dank für Deine umgehende Antwort.

Aber dass ist ja gerade der Grund, ich weiss nicht bei und von wem ich mich in dieser Sache beraten lassen soll schulterzuck.gif ?

Soll ich mit der LVA Kontakt aufnehmen und nachfragen oder soll ich mich bei der Arbeitsagentur melden obwohl ich nicht gekündigt bin schulterzuck.gif ?

Sollte ich Hilfe beim VDK suchen?

Gruß
silvia66
Tigerente
Hallo Silvia,

ich habe den Antrag bei der BfA (DRV) gestellt - er wurde recht schnell bewilligt - und näheres wurde mir von der Beraterin der BfA (DRV) vor Ort in einem sehr ausführlichen Gespräch - und durchaus in meinem Interesse) erläutert.
Meine Rehaberaterin bei der BfA (DRV) war sogar extrem kompetent und "pfiffig"

Versuche am besten, sobald Du es Gutachterlich schwarz auf Weiss hast, dass Du in Deinem alten Betrieb nicht mehr eingesetzt werden kannst und auch Deine jetzige Tätigkeit nicht mehr für Dich in Frage kommt, einen neuen Termin zur Betratung bei der BfA/LVA zu bekommen - auch beim Ausfüllen des Antrages wird Dir dort ggf. Hilfestellung gegeben!
Meine Erfahrung war bis jetzt sehr gut - hatte ich vorher nicht erwartet!
Bei mir gehts auch erst nach einer Versteifungs OP weiter - musste auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen - und bin auch ungekündigt in einem Arbeitsverhältnis (AU)

LG und ganz viel Erfolg!!


wünscht Dir

die Tigerente

Marlies

PS:
Die berufl. Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) hat immer Vorrang vor einer Vermittlung durch die AA!)

Süßnase
Hallo Silvia,

ich denke, dass die RV Dir einen Bescheid geschickt hat, in dem "Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" in Aussicht gestellt werden???

Das hab ich nämlich bekommen, da ich eine Vollzeitumschulung nicht schaffe...

Den Wisch hab ich zur Agentur für Arbeit geschickt und werde wohl demnächst von denen hören...

Wenn dann die Arbeitssuche losgeht, werd ich wohl auch die Kündigung bekommen (war Krankenschwester).

Der Bewilligungsbescheid der RV beinhaltet wohl bei Dir KEINE Umschulung...Du solltest dagegen Widerspruch einlegen und das Gespräch mit der RV suchen und denen klar machen, dass Du eine Umschulung möchtest. Die Hilfe des VDK wäre sicherlich angebracht!

Alles Gute

LG

Süßnase wink.gif



Silvia66
Hallo zusammen wink.gif ,

ich wünsche Euch einen wunderschönen Sonntag.

Ich war am Freitag beim VDK. Dort riet man mir, dass ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen soll, was ich wohl auch tun werde.

Allerdings quälen mich immer wieder die selben Fragen, da ich gegenüber Behörden, Ämtern, etc. ein gesundes oder vielleicht auch manchmal übertriebenes Maß an Vorsicht walten lasse.

@Tigerente: Was meinst Du mit Gutachterlich? In meinem Fall existiert, so denke ich noch kein Gutachten. Lediglich der Stationsarzt und der Chefarzt in der Kur sagten, dass ich für meinen Beruf nicht mehr in Frage kommen, was sich der Rehaberater ja auch schriftlich vom Stationsarzt bestätigen lies.

@Süßnase: Du hast den Bescheid zur Areitsagentur geschickt und scheinst aber, wenn ich richtig geslesen habe, auch noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu stehen. Hast Du auch Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht?

Kann mir jemand, dem oder der schon so etwas ähnliches passiert ist mitteilen, was nach dem Widerspruch passiert?

Oder was passiert, wenn ich diesem Bescheid doch Folge leiste?

Ich bin wirklich verzweifelt, da mir solche Dinge immer schwer auf den Magen schlagen.

Gruß
silvia66

borg4
hallo

also zunächst einmal, du bist doch erst seit 02.01.06 krankgeschrieben.
damit stehen dir schon mal 6 wochen lohnfortzahlung zu.
nach ablauf dieser 6 wochen zahlt dir die krankenkasse 18 monate lange krankengeld!

nach ablauf dieser beiden fristen mußt du dich erst arbeitslos melden. (lach. deutsche gesetze. da hat man noch seinen arbeitsvertrag und muß sich arbeitslos melden schulterzuck.gif )

arbeitslosengeld läuft dann 12 monate.

alles andere was dir ärzte oder auch die zuständigen behörden evtl. sagen, kannst du auch gleich wieder vergessen, das dies dann gesetzeswidrig wäre.




da du ja deinen alten beruf nicht mehr ausüben darfst (ebenso wie ich!) kannst du einen antrag auf teilhabe an arbeitsleben stellen!
das arbeitsamt hat damit absolut nichts zu tun! diesen antrag mußt du bei deinem rentenversicherungsträger einreichen (meiner ist schon genehmigt!)

leider schreibst du nicht welchen beruf du hast.
ich an deiner stelle würde zu sehen das mir eine umschulung bewilligt wird.

auch mit der umschulung hat das arbeitsamt wieder nichts zu tun, da du ja noch in einem arbeitsverhältnis stehst.

einzoge voraussetzung damit dir dein rentenversicherungsträger eine umschulung bezahlt ist, das du min. 15 versicherungsjahre hast. unter bestimmten voraussetzungen geht das auch schon mit weniger versicherungsjahren.


ablaufen tut dann das ganze wie folgt:
========================
- antrag auf teilhabe am arbeitsleben. gleichzeitig habe ich auch einen antrag auf umschulung gestellt.


- vorstellung bei deinem rentenversicherungsträger (zwecks gutachten!)
- gespräch beim rentenversicherungsträger mit dem dortigen sozialdienst

- berufsfindung

hier wird ermittelt (nach einem nochmaligen gutachten) für welche berufe du noch in frage kommst. es wird dein leistungsbild ermittelt (alle unterlagen die deine krankkeit(en) betreffen solltest du mitnehmen.
auch wird dein intellektuelles leistungsbild ermittelt (also was noch aus der schule hängengeblieben ist (mathe, deutsch, logik, konzentration, iq-test)

nachdem du das alles hinter dir hast wirst du nochmal zu einem gespräch beim sozialen dienst deines rentenversicherungsträger eingeladen und es werden deine möglichkeiten mit dir besprochen und du erhälst evtl. schon eine mündliche zusage für die umschulung.



das alles habe ich so wie ich es hier aufgeschreiben habe schon hintermich gebracht und fange nun endlich im juli mit meiner betrieblichen umschulung an.

war ein langer kampf....ich habe GEWONNEN!!!



ps. bevor ich es vergesse....natürlich darfst du bei der berufsfindung auch zum psychologen *breitgrins*.


sollte das alles negativ für dich ausfallen hast du noch die möglichkeit einen antrag auf erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.


schönen sonntag noch euch allen....
Tigerente
Hallo Silvia,

ich musste (bin auch ungekündigt als Krankenschwester) beim Arbeitsamt sofort zum ärztlichen Dienst, der ein Gutachten ausgestellt hat, in diesem steht sehr genau, welche Tätigkeiten in Zukunft noch in Frage kommen.
Eine Tätigkeit als Krankenschwester wurde generell ausgeschlossen!

Dies könnte Dir für den Antrag bei der RV - bzw. bei Deinem Widerspruch - ja nur
helfen.
Also melde Dich Arbeitssuchend - dazu muss man nicht arbeitslos sein!!!

Hat der VDK Dir das nicht geraten?? kinnkratz.gif

LG

von der Tigerente

Marlies wink.gif

*die nach der OP am 15. Mai wahrscheinlich noch einmal zum Gutachter darf* schulterzuck.gif
Silvia66
Hallo @ all zwinker.gif

Danke für die umgehenden Antworten.

@borg4: Mein momentaner Beruf ist Mitarbeiterin der Hauswirtschaft in einem Altenpflegeheim. Ich arbeite dort in der Küche. Gelernt habe ich Fleischeriefachverkäuferin. Den Antrag habe ich bereits in der Kur gestellt und der Bescheid von dem ich hier berichte, ist ja auch schon da. Man stellt mir die Teilhabe ja auch in Aussicht. Nur soll ich mich laut diesem Bescheid bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden, obwohl mir ja noch nicht von meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt wurde.

@tigerente: Ich hatte nur ein kurzes Gespräch mit einem der Ortsvorstände unseres VDK. Ich bin auch erst eingetreten. Sollte ich den Ortsvorstand auf das von Dir angezeigte Vorgehen (Arbeitssuchend) vor dem Widerspruch noch mal ansprechen?

Gruß
silvia66
Ralf
Hallo Silvia,

arbeitssuchend kann man sich immer melden, unabhängig davon, ob man noch eine Arbeitsstelle hat oder nicht.

Schildere denen beim Arbeitsamt den Fall. Ich denke, es geht darum, einen geeigneten Beruf für Dich zu finden.

Alsdann warte das Gespräch mit dem Integrationsamt ab, vielleicht ist ja eine Umsetzung im Betrieb möglich und alles ist hinfällig. Außerdem kann das AA dem AG Zuschüsse bereitstellen, falls eine Weiterbeschäftigung möglich ist, deshalb auch vielleicht die Meldung beim AA als arbeitssuchend.

Auf jeden Fall solltest Du nicht selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor das Integrationsamt dies absegnet.

Dir liebe Grüße und viel Erfolg wünscht

Ralf winke.gif
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