Ein herzliches Hallo an alle Bandi´s.
Ich habe ein Problem und brauche dringend Euren Rat. Entschuldigt bitte wenn mein Bericht etwas länger ausfällt, aber ich möchte mein Problem so ausführlich wie möglich darstellen.
Ich bin seit dem 02.01.2006 krankgeschrieben, nachdem ich in meinem Beruf als Mitarbeiterin der Hauswirtschaft (Küche, Spülküche, Service, etc.) starke Probleme mit der Lendenwirbelsäule bekam.
Bei einer Untersuchung im Uniklinikum Göttingen stellte sich folgende Diagnose heraus: Osteochondrosis intervertebralis von L4 bis S1. Als Mögliche Weiterbehandlung bleibt nur noch die Versteifung. Daraufhin stellte ich zusammen mit meinem Arzt einen Antrag auf eine Reha.
Beim Medizinischen Dienst wurde in der Diagnose darauf hingewiesen, das meine Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist. Die Kur wurde vom MDK unterstützt. Daraufhin kam ich relativ schnell zur Kur nach Marburg.
Dort stellte man außer meiner o. g. Beschwerden noch folgendes fest: chronisches HWS-Syndrom bei Spondylarthrose der mittleren HWS, Verdacht auf Osteoporose, erhöhte Cholesterinwerte des schlechten Cholesterins sowie ein "kaputtes linkes Schultergelenk" (kann die Arztschrift leider nicht entziffern).
Der dortige Chefarzt macht für mich einen Termin bei der Beratungsstelle der LVA.
Der Stationsarzt bestätigte dem Sozialberater der LVA das ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Daraufhin habe ich einen Zusatzfragebogen auf Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgefüllt. Der Sachbearbeiter, mit dem ich das Gespräch führte, schlug vor, das Er mit der Integrationsbehörde (ich hoffe das ist richtig) einen Termin vereinbaren wollte, da ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe. Dort sollte dann in einem Gespräch geklärt werden, ob ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber "umgesetzt" werden kann, bzw. ob eine Umschulung möglich ist.
Einige Tage nachdem ich krank aus der Kur entlassen wurde bekam ich einen Bescheid der LVA zugestellt, in dem man mir Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Aussicht stellt. Im gleichen Bescheid wird mir mitgeteilt, das man bereits die für mich zuständige Arbeitsagentur in Kenntnis gesetzt hat, damit Sie mich im Rahmen der Arbeitsvermittlung unterstützen kann. Dazu wäre es erforderlich, das ich mich arbeitslos, bzw. arbeitssuchend melden soll.
Jetzt meine Frage: Warum soll ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend melden? Ich bin doch von meinem jetzigen Arbeitgeber gar nicht entlassen. Das angekündigte Gespräch mit dem Integrationsamt hat auch noch nicht stattgefunden. Somit ist auch nicht geklärt, ob es bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine andere Verwendung gibt. Desweiteren ist auch nicht geklärt, ob für mich eine Umschulung in Frage kommt. Da ich erst 40 Jahre alt bin müsste eine Umschulung doch noch möglich sein.
Bitte helft mir, da ich nicht weis, was ich jetzt machen soll.
Liebe Grüße
silvia66