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Komplette Version EU Rente beantragt

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Tigerente
QUOTE
Nach meiner Auffassung ist Herr  nicht in der Lage, täglich 2 Std. einer geregelten Arbeitstätigkeit nachzugehen.
Angesicht des langen Krankheitsverlaufes escheint mir, aus hausärztl. Sicht, eine
Besserung der Leistungsfähigkeit auf absehbare Zeit eher unwahrscheinlich, und ich halte den Patienten daher für gemindert erwerbsfähig.



Hallo diverle,

folgende Wörter würde ich rausnehmen lassen:

-erscheint mir - aus hausärztlicher Sicht...

-eher...

-ich halte...

-"gemindert" erwerbsunfähig
hier würde ich gemindert streichen lassen!




Die Aussagen erscheinen mir durch die subjektiven Einschätzungen Deines HA zu vage - knallharte Sätze wirken m.E. objektiver und überzeugender!

Gruss

die Tigerente

Marlies
Tinasonne
Hallo Diverle,

so wie Tigerente smilie_up.gif und die anderen Bandis schreiben, solltest du es für dich verstehen. sonst168.gif

Als Patient glaubt man schon, das alles richtig läuft, und da du ja krank bist, alles auf deiner Seite ist.

Die DRV hatte erst abgelehnt, wie du schreibst, und nun werden sie alle geschriebenen Wörter deines HA auseinander nehmen und dich zum Gutachter schicken. roechel.gif

Bei mir z.B. hieß es 3-6Std, besser unter 6 Std. Also nicht eindeutig für eine Teilzeitumschulung. Und ich kann noch so Schmerzen haben, und noch so krank sein, DER BÜROKRATISMUS SIEGT.

Ich drücke dir trotzdem alle Daumen, vielleicht gehörst du ja ausnahmsweise mal zu den Glücklichen. klatsch.gif Und es klappt wie du es dir vorstellst.


Alles Gute für dich Tinasonne winke.gif
parvus
Hallo Diverle,

ich denke schon, dass wir Dein Anliegen hier verstanden haben und Du hast auch die Antworten dazu bekommen zwinker.gif

Unsere Fragen galten lediglich auch der Verwunderung, wie der Bescheid der DRV lautete und worauf er basierte, da Du ja geschrieben hast, dass kein Gutachten bisher erfolgte.

So und jetzt einmal klassisch dargestellt, wie es in der Regel abläuft/ablaufen könnte.

Jahrelange oder auch kurzfristige Beschwerden; Diagnosestellung mit Arz-briefen/-berichten und radiologischen und neurologischen Befunde
Operation; daraus OP-Bericht (egal ob die 1. oder 2. oder sogar die 3.)
AHB; daraus AHB-Bericht/e; in der Regel ist der Träger die DRV (bei Berufstätige, für nicht Berufstätige die KK)
eine längere Arbeitsunfähigkeit erfolgt; daraus resultier-t/-en Gutachten durch den MDK der KK (nicht immer persönliche Untersuchung, kann auch per Aktenlage sein)

Und nun wird und wird es nicht besser, sogar auch eine stufenweise Wiedereingliederung ins Berusfleben scheitert, was folgt nun: die Zeiten und Ansprüche sind aufgebraucht und man wird so nach und nach aufgefordert die EU-Rente zu stellen. (Entweder rät einem dazu der HA/Facharzt, die KK, oder sogar die AA, denn der Arzt wird von der KK schon lange absehbar gedrängt, sie will schließlich nicht zahlen bis zum Schluss. Und wenn man die 78 Wochen doch aufgebraucht hat, so kommt die AA dran und drängt auch, da auch sie nicht zahlen will und lieber die DRV prüfen lässt, ob nicht eine EU-Rente da eingreifen könnte.)

Also der Antrag geht raus mit allen Befunden/Berichten, so wie oben bereits zusammengestellt.

So und normal sollte man meinen, wenn man gerade erst operiert wurde und auch alle Befunde und Berichte miteingereicht hat, dass der medizinische Dienst der DRV dann ausreichend Material zu lesen/begutachten hätte.

Nein, dem ist nicht so!
Er bringt, wie gewohnt, die Maschinerie ins Rollen und jagt den Patienten, da der ja schließlich Zeit und vor allem Nerven hat ohne Ende, von Gutachter zu Gutachter (es könnte ja einer darunter sein, der ein Gutachten gegen alle bereits bestehenden Gutachten schreibt stirnklopf.gif )

Jetzt kommst Du Diverle, jetzt kommt das, was sich bei uns als Frage stellt:
Du hast verschiedene OPs und in dem letzten AHB-Befund wurde vermerkt, dass Du, nach Gesundung, wieder voll arbeitsfähig seist.
Auf diesen AHB-Bericht stützt sich die DRV bezüglich der Ablehnung Deines Rentenantrags!?!?

So verstehe ich es!

Siehst Du, nun stellt sich aber hier die allgemeine Frage, welche Gutachten lagen der DRV noch vor, um so einen Bescheid erstellen zu können?
Und für uns stellt sich ebenso weiter die Frage, hat es zum Renten-Bescheid erstellen auch schon ausgereicht, dieser letzte AHB-Befund?
Warum hat man dies nicht gutachterlich nochmals überprüft, wie es die Norm zu sein scheint?
Wie waren denn die Gutachten/AHB-Berichte usw. vorher ausgerichtet? Da Du ja mehrere OPs hattest, wird es doch auch schon solche geben, die Dir einen Richtungsweg anzeigten, ob Du weiterhin in Deinem/oder auch anderen Beruf voll oder teilweise tätig sein könntest, sprich wie Dein Leistungsbild sein wird, oder ob eine Teilhabe am Arbeitsleben empfohlen wird etc.!?

Hmmmmmm, ich selber hänge ja in einer solchen Situation und ich kann Dir sagen, dass ich, nach zwei OPs innerhalb von fünf Monaten, mit anschließenden AHBs und daraus resultierenden Berichten die alle aussagten, dass eine Arbeitsfähigkeit nur noch bei 3 bis unter 6 Std. vorliege und somit eine Teil-EU mit Hinzuverdienst empfohlen wird (eine Berentung habe ich bei den Ärzten immer verneint und somit stellte man mir diese Variante vor), sowie drei MDK-Gutachten der KK nach Aktenlage (für die war es nach den AHB-Berichten klar, dass die Arbeitsfähigkeit in dieser alten Form nicht mehr stattfinden wird), ich trotzdem, nach Antragstellung bei der DRV, zwei Rentengutachten absolvieren musste!

Beide Gutachter haben sich an die Stirne getippt und ihren eigenen Auftraggeber nicht wirklich verstanden, da ja bereits fünf aktuelle Gutachten, aus den letzten 10 Monaten, vorlagen.

Und aus diesem Grund denke ich, kann ja wohl nur ein AHB-Bericht bei Dir nicht relevant für oder gegen einen Bescheid sein und es verwundert eben, dass Du keine Gutachten absolvieren musstest und der negative Bescheid bereits erstellt wurde schulterzuck.gif
Hat auch die KK nie ein Gutachten erstellt?

Wenn jetzt der Wiederspruch läuft, so wirst Du mit einer Begutachtung rechnen müssen.

Uiiiiiii, jetzt habe ich aber wirklich ausgeholt, aber ich denke Du verstehst jetzt, dass für uns Dein dargelegter Fall sich sehr ungewöhnlich liest, was für Dich selber ja angenehm gewesen wäre, wenn auch der Bescheid nahtlos und vor allem positiv durchgegangen wäre.

Möchte Dir wünschen, dass nicht allzuviel Stress nun auf Dich zukommt, denn ob die Arztanfrage beim HA ausreicht, das bezweifle ich eben aus eigener Erfahrung schulterzuck.gif
(Mir hatte man von Anfang an gesagt, das sei doch eine klare Sache und die geht ohne Wenn und Aber durch. Nach nun sieben Gutachten glaube ich an nix mehr)

Viel Erfolg smilie_up.gif parvus
Tinasonne
QUOTE (parvus @ 1.05.2006, 18:23)
die alle aussagten, dass eine Arbeitsfähigkeit nur noch bei 3 bis unter 6 Std. vorliege und somit eine Teil-EU mit Hinzuverdienst empfohlen wird (eine Berentung habe ich bei den Ärzten immer verneint und somit stellte man mir diese Variante vor), sowie drei MDK-Gutachten der KK nach Aktenlage (für die war es nach den AHB-Berichten klar, dass die Arbeitsfähigkeit in dieser alten Form nicht mehr stattfinden wird), ich trotzdem, nach Antragstellung bei der DRV, zwei Rentengutachten absolvieren musste!

Menno Parvus streicheln.gif

Der Weg ist so lang und manchmal für uns nicht nachvollziehbar.Nochmal streicheln.gif

Siehste ich bekomme jetzt ein richterliches Gutachten, und muß beweisen das ich 3-unter 6Std. liege. WAAAHNSINNNN.

Und wenn ich deine Version lese, gehts danach bei mir nicht mehr um Teilzeitumschulung.........sondern gleich um Teil-EU Rente. vogel.gif

Es wird so kommen, ihr werdet sehn...denn einen Mittelweg gibts über die DRV nicht. Entweder Vollzeit oder Rente, die man immer wieder beweisen muß roechel.gif

In diesem Sinne Grüssle Tinasonne winke.gif
Ralf
Hallo alle miteinander,

ich möchte noch einmal klar herausstellen, daß es nicht reicht, wenn Herr Doktor der Meinung ist, daß man eine Rente "verdient" hat.

Die Ärzte der DRV lesen zwar die Befunde, doch auch mit einem Bandscheibenvorfall, welcher verheilt ist, kann man durchaus arbeiten gehen.

Wichtig ist, daß der Arzt schreibt, warum er der Meinung ist, daß man gemindert erwerbsfähig ist. Definition: gemindert erwerbsfähig ist der Mensch, wenn er nicht mehr in der Lage ist, auf dem Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden täglich tätig zu sein. Dies können NULL bis 6 Stunden täglich sein.

Der Arzt sollte der DRV mitteilen, warum man nicht mehr voll erwerbstätig sein kann! Ein Beispiel: angenommener Fall: Maurer mit HWS-Schaden

Herr X ist nicht in der Lage, seinen jetzigen Beruf weiterhin auszuüben, weil durch den Bandscheibenvorfall in der HWS eine verminderte Kraft im linken/rechten/beiden Armen vorhanden ist und Herr X nicht in der Lage ist, Kelle oder Steine zu transportieren oder zu halten. Eine mögliche Weiterbeschäftigung in diesem Beruf geht zu lasten der Gesundheit und ist nicht vereinbar.

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Warum Ihr Euren Beruf nicht mehr oder nur in begrenztem Umfang ausüben könnt, müsstet Ihr am besten wissen. Daher macht Euch selber Gedanken, schreibt es nieder und jeder Arzt wird Euch entweder zustimmen, oder anderer Meinung sein. In der Regel werden sie aber dankbar Eure Schreiben in den Arztbrief mit einfließen lassen.

Noch einmal: Wenn ein Arzt der Meinung ist, daß man nur noch für X Zeit arbeiten kann, dann muss das begründet werden!

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
diverle
Hallo zusammen

Erst mal danke ich euch für eure Antworten.
Parvus: Nein ich habe noch nie ein Gutachten machen müssen, auch nicht bei der KK oder beim AA.

Ralf: Mein Arzt hat übrigens begründet warum ich nicht mehr länger als 2 Std arbeiten kann. Wollte nur nicht den ganzen bericht schreiben, sind . 2. Seiten, sorry

tigerente: Das geht leider nicht mehr, Bericht schon unterwegs zu DRV. Habe erst hinterher Kopie bekommen ( Leider).

Dann heisst es halt mal abwarten was kommt, ich kämpfe bis zu umfallen.
So leicht geb ich nicht auf, denen tret ich in den arschtritt.gif .

sobald ich weiss was Sache ist , melde ich mich wieder.

Gruss Diverle winke.gif
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