Hallo Diverle,
ich denke schon, dass wir Dein Anliegen hier verstanden haben und Du hast auch die Antworten dazu bekommen
Unsere Fragen galten lediglich auch der Verwunderung, wie der Bescheid der DRV lautete und worauf er basierte, da Du ja geschrieben hast, dass kein Gutachten bisher erfolgte.
So und jetzt einmal klassisch dargestellt, wie es in der Regel abläuft/ablaufen könnte.
Jahrelange oder auch kurzfristige Beschwerden;
Diagnosestellung mit Arz-briefen/-berichten und radiologischen und neurologischen BefundeOperation;
daraus OP-Bericht (egal ob die 1. oder 2. oder sogar die 3.)
AHB;
daraus AHB-Bericht/e; in der Regel ist der Träger die DRV (bei Berufstätige, für nicht Berufstätige die KK)
eine längere Arbeitsunfähigkeit erfolgt;
daraus resultier-t/-en Gutachten durch den MDK der KK (nicht immer persönliche Untersuchung, kann auch per Aktenlage sein)
Und nun wird und wird es nicht besser, sogar auch eine stufenweise Wiedereingliederung ins Berusfleben scheitert, was folgt nun: die Zeiten und Ansprüche sind aufgebraucht und man wird so nach und nach aufgefordert die EU-Rente zu stellen. (Entweder rät einem dazu der HA/Facharzt, die KK, oder sogar die AA, denn der Arzt wird von der KK schon lange absehbar gedrängt, sie will schließlich nicht zahlen bis zum Schluss. Und wenn man die 78 Wochen doch aufgebraucht hat, so kommt die AA dran und drängt auch, da auch sie nicht zahlen will und lieber die DRV prüfen lässt, ob nicht eine EU-Rente da eingreifen könnte.)
Also der Antrag geht raus mit allen Befunden/Berichten, so wie oben bereits zusammengestellt.
So und normal sollte man meinen, wenn man gerade erst operiert wurde und auch alle Befunde und Berichte miteingereicht hat, dass der medizinische Dienst der DRV dann ausreichend Material zu lesen/begutachten hätte.
Nein, dem ist nicht so!
Er bringt, wie gewohnt, die Maschinerie ins Rollen und jagt den Patienten, da der ja schließlich Zeit und vor allem Nerven hat ohne Ende, von Gutachter zu Gutachter (es könnte ja einer darunter sein, der ein Gutachten gegen alle bereits bestehenden Gutachten schreibt

)
Jetzt kommst Du Diverle, jetzt kommt das, was sich bei uns als Frage stellt:
Du hast verschiedene OPs und in dem letzten AHB-Befund wurde vermerkt, dass Du, nach Gesundung, wieder voll arbeitsfähig seist.
Auf diesen AHB-Bericht stützt sich die DRV bezüglich der Ablehnung Deines Rentenantrags!?!?
So verstehe ich es!
Siehst Du, nun stellt sich aber hier die allgemeine Frage, welche Gutachten lagen der DRV noch vor, um so einen Bescheid erstellen zu können?
Und für uns stellt sich ebenso weiter die Frage, hat es zum Renten-Bescheid erstellen auch schon ausgereicht, dieser letzte AHB-Befund?
Warum hat man dies nicht gutachterlich nochmals überprüft, wie es die Norm zu sein scheint?
Wie waren denn die Gutachten/AHB-Berichte usw. vorher ausgerichtet? Da Du ja mehrere OPs hattest, wird es doch auch schon solche geben, die Dir einen Richtungsweg anzeigten, ob Du weiterhin in Deinem/oder auch anderen Beruf voll oder teilweise tätig sein könntest, sprich wie Dein Leistungsbild sein wird, oder ob eine Teilhabe am Arbeitsleben empfohlen wird etc.!?
Hmmmmmm, ich selber hänge ja in einer solchen Situation und ich kann Dir sagen, dass ich, nach zwei OPs innerhalb von fünf Monaten, mit anschließenden AHBs und daraus resultierenden Berichten die alle aussagten, dass eine Arbeitsfähigkeit nur noch bei 3 bis unter 6 Std. vorliege und somit eine Teil-EU mit Hinzuverdienst empfohlen wird (eine Berentung habe ich bei den Ärzten immer verneint und somit stellte man mir diese Variante vor), sowie drei MDK-Gutachten der KK nach Aktenlage (für die war es nach den AHB-Berichten klar, dass die Arbeitsfähigkeit in dieser alten Form nicht mehr stattfinden wird), ich trotzdem, nach Antragstellung bei der DRV, zwei Rentengutachten absolvieren musste!
Beide Gutachter haben sich an die Stirne getippt und ihren eigenen Auftraggeber nicht wirklich verstanden, da ja bereits fünf aktuelle Gutachten, aus den letzten 10 Monaten, vorlagen.
Und aus diesem Grund denke ich, kann ja wohl nur ein AHB-Bericht bei Dir nicht relevant für oder gegen einen Bescheid sein und es verwundert eben, dass Du keine Gutachten absolvieren musstest und der negative Bescheid bereits erstellt wurde
Hat auch die KK nie ein Gutachten erstellt?
Wenn jetzt der Wiederspruch läuft, so wirst Du mit einer Begutachtung rechnen müssen.
Uiiiiiii, jetzt habe ich aber wirklich ausgeholt, aber ich denke Du verstehst jetzt, dass für uns Dein dargelegter Fall sich sehr ungewöhnlich liest, was für Dich selber ja angenehm gewesen wäre, wenn auch der Bescheid nahtlos und vor allem positiv durchgegangen wäre.
Möchte Dir wünschen, dass nicht allzuviel Stress nun auf Dich zukommt, denn ob die Arztanfrage beim HA ausreicht, das bezweifle ich eben aus eigener Erfahrung
(Mir hatte man von Anfang an gesagt, das sei doch eine klare Sache und die geht ohne Wenn und Aber durch. Nach nun sieben Gutachten glaube ich an nix mehr)
Viel Erfolg

parvus