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Komplette Version Bericht vom Gutachten (Entscheidung Sozialgericht)

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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monic
Hallo zusammen,
solche schöne Sätze, die mich tierisch aufregen, stehen in meinem neuen Gutachten das für die endgültige Entscheidung des Sozialgerichtes dienen soll.

In der Literatur gibt es empirische Erhebungen mit der Kausalitätserklärung einer mechanischen Belastung einerseits und einer über das Altersentsprechende Ausmaß hinausgehenden verstärkten Degeneration der Wirbelsäulensegmente andererseits. Es ist bekannt, dass schwerste körperliche Arbeit zu einem frühzeitigen Verschleiß der Bandscheibe führen kann. Andererseits besteht keine Korrelation zwischen der röntgenologisch festgestellten Änderung und der subjektiven Beschwerdesymptomatik. Patienten mit schwersten degenerativen Veränderungen der gesamten Wirbelsäule können ebenso relativ beschwerdearm sein.

orthopädischer Sicht um folgende Diagnosen:
- rezidivierendes HWS-Syndrom ohne radiculäre Symptomatik,
- degeneratives Lumbalsyndrom bei Osteochondrose L2-S1, multisegmentäre Protrusiones, NPP L4/LS rechts mit sensiblem und motorischem LS-Syndrom rechts,
- Hohlrundrücken-Deformität, Adipositas per magna, - Sakroileitiscondensans rechts.

An krankhaften Befunden sind zur Zeit nachweisbar:
- ein kleinschrittiges Gangbild mit Steppergang rechts und Peronäusparese,
- Genua valga mit einem Innenknöchelabstand von 14 cm bei Kondylenschluß, - ein nicht demonstrierbarer Hackengang und -stand rechts,
- eine großbogige rechtskonvexe Fehlhaltung der BWS und LWS, - eine Hohlrundrücken-Deformität,
- ein Bewegungsschmerz der HWS und LWS ohne relevante Bewegungsein¬schränkung,

- stellenweise paravertebrale Verspannungen und Druckdolenzen, - ein Druckschmerz über dem ISG beidseits,
- ein Druckschmerz über dem Tuberculum majus und der Rotatorenmanschette
beidseits,
- ein Druckschmerz über dem Trochanter major rechts,
- eine Hypästhesie am rechten Oberschenkel sowie am Unterschenkel medial
und lateral und im Bereich des gesamten Fußes dorsal,
- eine Fußheber- und Extensorenparese rechts mit deutlicher Abschwächung
der aktiven Supination des rechten Fußes,

und die im Röntgenbild beschriebenen Veränderungen:
- eine dezente großbogige, rechtskonvexe Fehlhaltung der BWS und LWS,
- eine geringgradige multisegmentäre Osteochondrose der BWS mit initialer ventraler Spondylose,

- eine fortgeschrittene Osteochondrose L2-S1 ,
- eine ventrale Spondylose L3-S1,
- eine Spondylarthrose L2-S1,
- verstärkte subchondrale Sklerosierung im Bereich des ISG rechts,

und die im MRT der LWS beschriebenen Veränderungen:
- ein Bandscheibenhöhenverlust mit Dehydratation des Bandscheibenzentrums
L3-S 1 ,
- eine Protrusio L3/L4,
-ein NPP L4/L5 mit nahezu vollständiger Ausfüllung des Spinalkanals,
- eine Protrusio L5/S1 medio lateral rechts unter Einbeziehung des Neuroforamens.

Hinzu kommen die subjektiven Beschwerden in Form von:
- rezidivierenden Cervicobrachialgien beidseits,
- rezidivierenden Schmerzen an der BWS mit Blockaden und Atemnot,

- rezidivierenden Lumboischialgien rechts,
- einer persistierenden Fußheber- und Extensorenparese am rechten Fuß,
- Schmerzen am linken Hüftgelenk ohne Ausstrahlung

Die weitere Auswertung war das alles was ich habe, dennoch altersgerecht ist und keine Einschränkungen der Berufsfähigkeit darlegen. Auch das ich meine Strümpfe und Schuhe nicht alleine anziehen kann, ist nur weil ich ein großes Rentenbegehren hab und mir deswegen auch keine Therapien helfen könnten. Also so langsam glaube ich dass die alle in irgendeiner weiße Bestochen sind. Denn als der werter Gutachter mir meine Röngtenbilder erklärte, die er angefertigt hat, sagte er meine Wirbelsäule wäre für mein Alter schon sehr abgenutzt und würde einer älteren Person entsprechen und so vieles mehr wo von er beim Schreiben dann nix mehr wusste. Ich habe eine riesige Wut im Bauch, zumal ich heute- seit bereits einer Woche- zum ersten Mal sitze und dies schreiben kann. Denn ich hatte so große Schmerzen das ich sogar vermute einen weiteren neuen Bandscheibevorfall zu haben. Aber gegen diese Herren ist man leider immer wieder aufgeschmissen.

Liebe Grüße
Monic kopfklatsch.gif heul.gif
Andrealein
Hallo Monic wink.gif

ich kann dir da leider in allem nur beipflichten und weiß, wie du dich fühlst smilie_troest.gif , denn mir geht es ebenso wie dir und ich bin auch in meinem bisherigen Kampf von Gutachtern und RV maslos enttäuscht und man steht ja dem Ganzen so machtlos gegen über, dass mich meine Wut darüber fast um den Verstand bringt!
Trotz eindeutiger und gravierender Befunde ist man in deren Augen " GESUND" vogel.gif
Es ist eine Schande, was man sich alles gefallen lassen und hinnehmen muss hammer.gif
Und auch ich weiss wie es ist, wenn man sich oft selber nicht die Socken oder Schuhe allein anziehen kann und man auf Hilfe angewiesen ist, denn das ist alles Andere als angenehm!!
Weißt du,, ich habe damals März 2003 auf Anhieb Zeitgleich durch die Reha-Klinik auf Anhieb 60% Schwerbehinderung, volle EU-Rente auf Zeit und Pflegestufe erhlten.
Und nun, wo es um die Weitergewährung meiner EU-Rente geht und sich meine Beschwerden und Befunde eindeutig verschlechtert haben, meinen aber die wehrten Gutachter, ich sei bis zu 6 Stunden für .... bla-bla-bla.... Arbeiten in der Lage kopfklatsch.gif
da hört sich doch alles auf!!
Ich frage mich langsam, in was für einer Gesellschaft leben wir hier eigentlich??

Aber wir lassen uns nicht unter kriegen, auch wenn es uns noch so aussichtslos erscheint!

Wünsche dir ganz viel Glück weiterhin und alles Gute
Andrea
Bobbylein
Hi Monic!

Das liest sich aber gar nicht schön!

Es bleibt abzuwarten, was die Herren in ihren Roben entscheiden. Leider kann man keinen Tip dafür abgeben.

Warst du wg L4/5 bereits bei einem Neurochirugen?

Bobby
Ralf
Hallo Monic,

es kann sein, daß der Gutachter bestechlich ist, dies belegt einschlägige Literatur KLICK MICH, andererseits ist das Verhalten artengerecht, es korreliert durchaus mit einschlägigen Erfahrungen. Des weiteren kann es sein, daß der Gutachter aber auch keine Ahnung hat, auch ist es möglich, daß er schreiend durch die Gegend laufen würde, wenn Dummheit weh tun würde.

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Liebe Monic, es gibt auch genau so gut Literatur, die diese Behauptungen des Gutachters widerlegen. Ich schaue mal, ob sich was machen läßt.

Allerdings sollte Deine RA dazu noch ein paar Takte schreiben. Gutachter haben sich an Fakten zu halten und nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, was ich allerdings hier vermisse. Glauben gehört in die Kirche (Verzeihung) und nicht in ein Gutachten!

Aufgrund Deiner festgestellten Behinderungen sollte ein jeder Richter allerdings zu einer eigenen Meinung dazu finden.

Mir kommt die Galle hoch, alleine vom lesen Deines Beitrages als Unbeteiligter, da kann ich Dich nur allzu gut verstehen smilie_troest.gif

Liebe Grüße und Kopf hoch, so schlimm sieht es garnicht aus (bei klarem Menschenverstand)

Ralf winke.gif
parvus
Huhu Monic,

auch ich habe heute einmal ganz interessiert Deinen Beitrag hier gelesen.

Jetzt war ich natürlich auch furchtbar neugierig und habe in Deinem Profil nachgelesen, welchem "guten Jahrgang" Du denn angehörst, um bereits von solchen Erkrankungen "ganz legal" heimgesucht zu werden.

Also wenn man bereits mit 35 schon so kaputt sein darf .... armes Deutschland .... wie wollen die uns dann bis 67 arbeiten lassen schulterzuck.gif

Okay, nun aber auch noch eine Überlegung von mir zum Ganzen.

QUOTE
Die weitere Auswertung war, dass alles was ich habe, dennoch altersgerecht ist und keine Einschränkungen der Berufsfähigkeit darlegen.


Ich hoffe man hat hierbei nicht eine Arbeitsfähigkeit und eine Berufsunfähigkeit ganz global vermischt.
Ich versuche es jetzt auseinanderzuhalten:

Also in wie weit man noch arbeitsfähig ist, das hat mit einer Berufsfähigkeit dann wiederum nichts zu tun. Und mir scheint, dass dieser Gutachter aufzeichnen wollte, dass Du u. U. auch weiterhin noch berufstätig sein könntest.

In der Regel ist der Standardspruch: "Für leichte frauliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung von ..... noch in der Lage .... (Vollzeit, oder 3 bis unter 6 Stunden etc.) tätig zu sein."

Ich wurde einmal, nach einem Verkehrsunfall (ich war damals 28 Jahre alt), begutachtet, ob der Verursacher eine Rente zu zahlen hätte und ob eine Berufsunfähigkeit vorläge.
Man befand damals, dass ich 100% berufsunfähig, jedoch 100% arbeistfähig sei.

Somit gab es nichts!

So und nun denke ich fast bei Dir, dass es sich genau auch um diese Fragestellung handelt schulterzuck.gif

Da Du nach 1961 geborene bist ist es wohl so, dass man Dir noch zutraut umzuschulen und/oder danach eine Arbeit findest, welche Du wenigstens in Teilzeit verrichten kannst (sie müssten, bis zu Deinem 67. Lebensjahr, davon ausgehen, dass Du noch gute 30 Jahre arbeitest) kinnkratz.gif

Oh Mennno, ich weiß um Deine Wut und ich verstehe auch, dass wir es leid sind immer so kämpfen zu müssen!
Jetzt bleibt Dir nur abzuwarten wie Die Richter es lesen und auch beurteilen werden.

Dazu drücke ich gaaaaaaanz dolle die Daumen!

smilie_up.gif parvus
monic
Hallo zusammen winke.gif ,


danke für Eure Antworten. Werde wenn es mir wieder besser geht und ich länger sitzen kann mich nochmals melden.



Liebe Grüße
Monic
monic
Hallo zusammen winke.gif ,

das Gericht hat nun einen Termin zur Güteverhandlung anberaumt. Mehr weiß ich noch nicht, erfahr ich erst wenn meine Anwältin aus dem Urlaub zurück ist. Ob dies ein gutes Zeichen ist ??


Wünsch euch ein schönes Wochenende

Gruß
Monic ( leider geht es mir immer noch nicht viel besser, liege noch viel) heul.gif
Heidi
Hallo Monic,

jetzt bin ich aber gespannt was dabei rauskommt.

Bitte berichte, wenn Deine Anwältin wieder da ist, was das zu bedeuten hat.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall, viel Erfolg.

Liebe Grüße

wink.gif Heidi
Elke
Hallo Monic,

diese Anberaumung kann bedeuten das sie einen Vergleich anbieten wollen. So ist es bei mir geschehen. Mein Antrag lief ja seit 12/2002 und es hieß immer ich kann arbeiten. Nach meiner letzten Reha und dem Rehabericht haben sie dann plötzlich den Vergleich angeboten. Sie haben mir dann seit letztem Leistungsfall gleich für drei Jahre eine volle EU-Rente angeboten. Also ab 10/05 eine halbe EU bis 3/06 und ab 4/06 bis 03/09 eine volle EU. Also nichts rückwirkend. Ich habe angenommen. Hätte zwar auf Rückwirkend bestehen können, aber das hätte wieder alles nur verzögert und ich hätte dann gleich wieder eine Verlängerung beantragen müssen. Ich hoffe es ist bei Dir genauso und drück Dir dafür ganz fest die Daumen.

Tschau wink.gif Elke
monic
Hallo zusammen winke.gif ,

die angebliche Güteverhandlung ist nun gelaufen, der Richter hat wohl nur einen Termin bestimmt um mir an Herz zu legen die Klage zurückzunehmen, da er mir anhand des neu erstellten Gutachten(beginn des Beitrages)keine Rente weiter gewähren kann. Dies habe ich natürlich nicht getan, somit hätte ich ja auf das "alte Rentenrecht" verzichtet. Also wurde ein Urteil gefällt und die Klage abgewiesen.

Hab also sozusagen für umsonst gekämpft und mich durch etliche Gutachter zu einem "gesunden" Krüppel machen lassen. Nun muss ich abwarten ob der Rechtschutz das Berufungsverfahren bezahlt ansonsten rock.gif

Viel Lust zum weitermachen hab ich eh net, aber mal abwarten......


Liebe Grüße
monic augenbraue.gif
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