Bandscheiben-Forum

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> Fitness-Studio, bei der Steuer angeben?
maeusi
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 14:38


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Hallo,

nun mal wieder eine Frage von mir - weiß allerdings nicht wo ich sie am besten einstelle, also bitte ggf. verschieben.

Und zwar sind wir dabei unsere Steuererklärung zu machen (immer auf den letzten Drücker) und ich würde gern den Beitrag fürs Fitness-Studio (inkl. Rückenfitness) mit angeben. Mein Arzt würde mir auch ein "Attest" schreiben, das ich durch gezieltes Training meine Leistungsfähigkeit nach der Erkrankung dauerhaft verbessern und somit weitere Beschwerden abwenden kann. Wir haben ja auch einen Physiotherapeut im Studio und spez. Rücken-Kurse.
Schliesslich bezahle ich fast 500 Euro im Jahr Beitrag und habe seit der OP kein einziges Physio-Rezept benötigt. Wenn wenigstens ein kleiner Teil davon angerechnet würde...

Wie ist eure Meinung?

P.S. Wir müssen nachzahlen und da wäre jeder Euro schön, der es weniger wäre :rolleyes:

Liebe Grüße maeusi :winke
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snoopyreutti
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 15:00


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:winke maeusi
Vermutlich wirst Du da kein Glück haben.
Du kannst es ja mal versuchen und die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen beantragen. Du mußt dabei aber beachten, daß dabei eine zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen ist, die sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, der Zahl der Kinder und natürlich danach, ob bei Dir die Grundtabelle (Alleinstehende) oder Splittingtabelle (Verheiratete) zum Ansatz kommt, richtet.
D.h. wenn Deine/Eure sämtlichen Arztkosten diese zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigen ergibt sich auch keine steuerliche Auswirkung.


:winke snoopy
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maeusi
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 15:23


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Hallo,

das hatte ich mir fast schon gedacht. Naja, versuchen werden wir es trotzdem. Mein Mann war ja letztes Jahr gar nicht krank, hat also auch keine Arztkosten. Ich hatte schon ne Menge (in meinen Augen!), wird aber wahrscheinlich trotzdem zu wenig sein, da wir verheiratet sind. Ich hatte 280 Euro Krankenhaus, 40 Euro Praxisgebühr, dann die Physio, die Medikamente usw.

Warten wir es ab...

Danke schon mal!

maeusi :winke
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parvus
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 16:07


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Hallo Maeusi :winke

also ich würde es versuchen, denn mehr als nicht anerkennen kann das FA es auch nicht.

Auch ich habe, bei meiner Steuererklärung, alle Schnipsel die irgendetwas mit meinen Beschwerden zu tun haben, eingereicht. Auch die 700,00 Euro für die Osteopathie, ebenso die KG-Zuzahlungen (die sind immens), sowie die Praxisgebühren für HA und HZA, Brillenrechnung etc.

Bei uns sind vier Personen im Haushalt, wo alle Rechnungen gebündelt noch zur Familie gehören.

Versuch macht kluch :z

:winke parvus
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hoppelhase
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 16:24


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Ich würde mir eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit regelmäßiger Fitnessstudio-Besuche geben lassen. Ich denk dann ist das unter außergewöhnliche absetzbar.
Gruß hoppel
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maeusi
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 16:28


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Danke,

genau, wollt es unter "außergewöhnliche Belastungen" absetzen. Zudem hat meine Ma bei ihrer Steuer angegeben, das mein Dad sie bei der Kur besucht hat. Es wurden zwei Besuche angerechnet (km-Kosten).

Ich berichte dann ob ich Glück hatte!

Liebe Grüße maeusi :winke
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Anette
Geschrieben am: 06 Mai 2005, 20:01


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Hallo maeusi,

ich würde es auf jeden Fall versuchen, als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Auch würde ich jeden gefahrenen km (zu Ärzten, zur Therapie und auch zum Fitness-Studio) ansetzen (für jeden gefahrenen km 0,30 EUR).

Hier findest Du einen Link zur Berechnung der sog. zumutbaren Belastung: K L I C K

Viel Erfolg wünscht Dir Anette :winke
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sony
Geschrieben am: 07 Mai 2005, 19:50


Öfter dabei
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Hi du !!!
Hab mal meinen Lebensgefährten gefragt (arbeitet in Österreich am Finanzamt)!!
Also du könntest deine Arztkosten und auch das Fitnessstudio (mit Bestätigung vom Arzt) unter ("aussergewöhnliche Belastungen -- Kosten der privaten Lebensführung = Selbstbehalte) in deine Arbeitnehmerveranlagung einbeziehen.
Hängt dann vom Beamten ab obs durchgeht oder nicht !! Ausserdem schau mal nach ab wievielen Prozenten vom Bundessozialamt für Soziales ( "begünstigte Behindete" - weiss nicht wies bei euch heisst) eine Minderung der Lohnsteuer möglich ist. (In Ö sinds ab 25 %).
Lg. Sony
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