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shanti |
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 2.209 Mitglied seit: 17 Mär 2005 ![]() |
Hallo zusammen.
Habe noch mal eine Frage: Ich habe einen Reha-Antrag gestellt, der von der BfA erst mal abgelehnt wurde. Gleichzeitig hat mich die Krankenkasse angerufen und angeboten, eine ambulante Reha zu machen. Das fand ich bemerkenswert, dass die Krankenkasse von sich aus eine Reha anbietet. Muss noch dazu sagen, dass ich seit November 2004 krankgeschrieben bin. Für was ist eigentlich die BfA zuständig und für was die Krankenkasse??? Verfolgen die unterschiedliche Ziele? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mich aufklären könntet, falls jemand darüber Bescheid weiß! Einen schönen sonnigen Sonntag wünsche ich noch allen! :sonne |
Viola |
Geschrieben am: 03 Apr 2005, 16:28
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 430 Mitgliedsnummer.: 1.801 Mitglied seit: 16 Dez 2004 ![]() |
Hallo Shanti,
bei einer stationären Reha ist die BfA zuständig, solangen du im Berufsleben stehst. Ziel ist ja, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und eine Rente abzuwenden. Wie das bei einer ambulanten Reha ist, weiß ich nicht. Sicher haben andere hier mehr Erfahrung. :winke Viola |
Thergana |
Geschrieben am: 03 Apr 2005, 17:11
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PC-Heilerin ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.291 Mitgliedsnummer.: 751 Mitglied seit: 16 Jan 2004 ![]() |
Hallo shanti,
normal ist die BfA (Rentenversicherer) in erster Linie zur Förderung der Berufsfähigkeit da. Die Krankenkasse ist zur Förderung der Gesundheit da. Sicherlich überschneiden sich die Ziele beider Kostenträger. Weswegen es sozusagen *normal* ist, daß beide Kostenträger Rehas bezahlen können. Normal kannst Du davon ausgehen, daß die Krankenkasse alle Reha-Begehrende erstmal zum Rentenversicherer schickt. Sollte jener bezahlen, dann ist für den Reha-Begehrenden alles klar. Falls der Rentenversicherer jedoch ablehnen sollte, dann ist es möglich eine Reha über die Krankenkasse finanziert zu bekommen. Möglicherweise hatte Deine Krankenkasse gehofft, daß die BfA bei Dir die Reha bezahlt. Da dem nicht so ist, bieten sie jetzt von sich aus eine Reha an, damit Du möglichst schnell wieder fit bist. Denn jeder Krankentag kostet die KK vermutlich Krankengeld, was die sich natürlich sparen wollen, wenn irgend möglich. Liebe Grüße :winke Thergana |
Manda |
Geschrieben am: 04 Apr 2005, 07:05
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 329 Mitgliedsnummer.: 1.196 Mitglied seit: 03 Jul 2004 ![]() |
Hallo Shnati,
willst du denn nicht in Widerspruch gehen, nachdem die BfA abgelehnt hat? Wenn du die ambulante Reha der KK annimmst, wer weiss, wann du dann mal eine stat. Reha bekommst. Man muss ja nun 4 Jahre warten! Ich denke, die BfA wird auch erstmal alles ablehnen, nur die die dranbleiben, haben vielleicht Glück. Ich wünsche es dir jedenfalls! LG Manda |
parvus |
Geschrieben am: 04 Apr 2005, 07:25
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Shanti,
also wenn Du im Arbeitsleben stehst, ist die BFA zunächst einmal für die Reha zuständig. Jetzt ist meine Frage, wie lautet die Begründung der Ablehnung? Im Jahre 2003 hat die BFA auch bei mir die Reha zunächst abgelehnt und zwar war die Begründung: Eine physiotherapeutische Behandlung könne vor Ort erfolgen. So, dann hat mein Hausarzt einen Widerspruch verfasst und eine "erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" attestiert. Ausserdem hat er die Rückmeldungen der Physiotherapie beigelegt und dazu geschrieben, dass ich zweimal wöchentlich Therapie bekomme und das seit damals 13 Jahren (zwischendrin wurden zwar immer mal kurze Pausen eingelegt, jedoch seit 2001 nahtlos). Dieses Schreiben vom HA habe ich beim VDK abgegeben und die Vollmacht zum Widerspruch erteilt. Mein Widerspruch bezog sich dann voll auf das Schreiben meines HA. Die BFA hat mich zur Beurteilung zu einem Ihrer Gutachter geschickt, der meinem Anliegen eine stationäre Reha anzutreten und dem Widerspruch meines HA in vollem Maße rechtgegeben hat. Auch er diagnostizierte, dass durch eine stationäre Reha versucht werden könne die erhebliche Gefährdung meiner Arbeitsfähigkeit aufzuhalten (muss dazu sagen, dass ich keinerlei Krankentage nachzuweisen hatte und von daher war es wohl recht unverständlich für die BFA, dass eine erhebliche Gefährdung vorliegen würde). Innerhalb einer Woche bekam ich den positiven Bescheid. Ich war anschließend vier Wochen zur Reha! Dieses sehr komplexe Gutachten und der anschließende Rehabericht reichte ich beim Versorgungsamt ein, um die Neufestsetzung des GdB zu beantragen. Und siehe da, ohne weitere Prüfung erhielt ich einen GdB von nun 40% auf Dauer (vorher waren es lediglich 20%). Ja mir hat es gezeigt, dass man doch versuchen sollte zu kämpfen und bei mir hat sich dieser Kampf doppelt gelohnt :z Was kann Dir also passieren, ausser einen Termin beim Gutachter anzunehmen. Ich denke Du kannst nur gewinnen, denn verloren hast Du doch bereits schon! Viel Erfolg! :up parvus |
shanti |
Geschrieben am: 04 Apr 2005, 11:01
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 2.209 Mitglied seit: 17 Mär 2005 ![]() |
Ihr Lieben,
Ich danke euch für die schnellen Antworten - vielleicht haben ja andere noch Ideen? Würde mich freuen! |
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