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Anette |
Geschrieben am: 26 Jan 2005, 19:42
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 608 Mitgliedsnummer.: 94 Mitglied seit: 22 Jan 2003 ![]() |
In den nächsten Tagen werden viele Arbeitnehmer nicht mehr die Lohnsteuerkarte 2004, sondern statt dessen einen amtlichen Vordruck "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2004" vom Arbeitgeber erhalten: K L I C K
Der Grund liegt darin, das die Arbeitgeber verpflichtet wurden, die Lohnsteuer-Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln und in diesen Fällen die Lohnsteuerkarten nicht mehr an die Arbeitnehmer zurückgegeben werden dürfen. Die auf der Lohnsteuer-Bescheinigung angegebenen Daten sind wie gewohnt in der Anlage N der Einkommensteuer-Erklärung einzutragen. Neu ist, dass in der elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigung eine persönliche eTIN enthalten ist. Diese Nummer ist ebenfalls in der Anlage N einzutragen. Allerdings muss der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigung nicht beim Finanzamt eingereicht werden, da alle Daten bereits elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt wurden! viele Grüße von Anette :winke |
Hansel |
Geschrieben am: 27 Jan 2005, 11:16
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Hansel ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.527 Mitgliedsnummer.: 44 Mitglied seit: 04 Dez 2002 ![]() |
Hallo Anette,
wenn ich richtig informiert bin, dauert es aber ziemlich lange, bis man die sogenannte "eTin" Nummer bekommt, und daher erst recht spät seine Erklärung abgeben kann. Aber ich habe meine Nummer schon *g* Gruß Hansel |
Anette |
Geschrieben am: 27 Jan 2005, 16:56
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 608 Mitgliedsnummer.: 94 Mitglied seit: 22 Jan 2003 ![]() |
Hallo Hansel, die eTIN wird automatisch vom Lohnprogramm für jeden Arbeitnehmer berechnet und muss nicht erst beim FA beantragt werden.
liebe grüße von Anette :winke |
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