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Tanzmaus |
Geschrieben am: 19 Jan 2005, 12:04
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 31 Mitgliedsnummer.: 1.480 Mitglied seit: 26 Sep 2004 ![]() |
Hallo an alle, die kein Geld mehr von Hartz4 bekommen
und damit automatisch aus der gesetzlichen Krankenversicherung fallen... die Versicherungsgesellschaft, bei der Ihr vorher (mindestens aber 24 Monate) gesetzlich versichert wart, ist verpflichtet Euch zu versichern. Und das OHNE Gesundheitsfragen! :? Nach einer langen Odyssee von einer privaten Versicherung zur anderen mit jedesmal demselben Spruch, dass man Jemand mit BS-Schaden nicht versichern könne, hat mir ein Freund diesen Tipp gegeben. (Die alte Krankenkasse informiert einen über diese Möglichkeit nämlich nicht. Erst, wenn man den Antrag gestellt hat, erkennt man, dass es wirklich geht.) Vielleicht hilft dem Einen oder Anderen diese Information. Es grüßt ganz lieb die Tanzmaus |
Ralf |
Geschrieben am: 19 Jan 2005, 13:18
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Tanzmaus,
Danke für den Tipp. Es wird bestimmt jemand gebrauchen können. Liebe Grüße Ralf :winke |
Hansel |
Geschrieben am: 19 Jan 2005, 14:33
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Hansel ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.527 Mitgliedsnummer.: 44 Mitglied seit: 04 Dez 2002 ![]() |
Ja, ich kann es nur bestätigen, meine Freundin kennt sich in diesem Bereich sehr gut aus, und die Versicherungspflicht besteht auf jeden Fall.
Bei mir war es kein Problem, denn die gesetzlichen MÜSSEN freiwillige versichern Lieben Gruß Hansel |
Tanzmaus |
Geschrieben am: 20 Jan 2005, 08:15
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 31 Mitgliedsnummer.: 1.480 Mitglied seit: 26 Sep 2004 ![]() |
Hallo Hansel,
ja müssen sie - allerdings hat man echt nur eine Chance bei der Kasse, bei der man vorher gesetzl. versichert war. Leider ist man dabei allerdings als Bandi der Beitragswillkür dieser Kasse voll ausgesetzt. Aber, besser als nicht versichert. Liebe Grüße die Tanzmaus |
Elke |
Geschrieben am: 20 Jan 2005, 18:48
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo,
wieso Beitragswillkür? Gib es nicht einen gesetzlichen Mindestbeitrag, der müßte doch überall gleich sein. Gruß Elke |
Heike |
Geschrieben am: 20 Jan 2005, 19:32
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 264 Mitgliedsnummer.: 145 Mitglied seit: 14 Feb 2003 ![]() |
Hallo zusammen!
Ich bin auf diesen Beitrag gerade noch rechtzeitig gestoßen, bzw. weiß nicht ob ich es richtig verstanden habe? Vorweg... ich hoffe vorher Arbeit zu finden. Falls das nicht der Fall ist bekomme ich bis Ende diesen Jahres noch Arbeitslosengeld. Arbeitslosenhilfe wird wohl wegfallen, da ich in einer Partnerschaft lebe. Hinzu kommt, dass ich meine KK kündigen will um eine vor Ort zu haben. Meine Fragen: Darf ich sie nicht kündigen, um drin zu bleiben? Wie bin ich denn dann versichert und wovon? Die ev. neue Kasse kann mich ablehnen, weil ich einen BS-Schaden habe? Gruß Heike |
Elke |
Geschrieben am: 20 Jan 2005, 20:58
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo,
gerade Escher geschaut. Seit Anfang der Woche gibt es hierzu eine Regelung. Die Kassen müssen freiwillig versichern und seitens der Agentur gibt es einen maximalen Zuschuß von 125,-€, das gleiche gilt für die Pflegeversicherung. Die neue Bestimmung ist für die Härtefallreglung, anstelle der 1 Cent-Zahlung. Gruß Elke |
Elke |
Geschrieben am: 20 Jan 2005, 21:07
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo,
hier der genaue Wortlaut. Zuschuss für abgelehnte ALG-II-Antragsteller Langzeitarbeitslose können einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, wenn sie aufgrund des Einkommens ihres Partners keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt. Eine ALG-II-Ablehnung schließt Zuschüsse der Arbeitsagentur nicht aus. Maximal 125 Euro für die Krankenversicherung Abgelehnte ALG-II-Antragsteller werden nicht von der Agentur für Arbeit versichert. Sie müssen daher ihren Kranken- und Pflegebeitrag bei einer gesetzlichen oder privaten Kasse aus dem Haushaltseinkommen bezahlen. Betroffen sind Arbeitslose in eheähnlichen Gemeinsschaften. Verheiratete können sich kostenlos familienversichern. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird dann ein Zuschuss gezahlt, wenn die Betroffenen durch ihre Beiträge bedürftig werden. Für die Krankenversicherung steuert die Arbeitsagentur maximal 125 Euro im Monat bei, für die Pflegeversicherung höchstens 15 Euro. Bedürftigkeit entsteht, sobald durch die Kosten für die Sozialversicherung doch ein Anspruch auf ALG II gegeben wäre. Beispiel: Eine arbeitslose Frau mit erwerbstätigem Partner bekommt kein Arbeitslosengeld II, weil das um Frei- und Absetzbeträge bereinigte Einkommen des Mannes den gesetzlichen Bedarf um 85 Euro überschreitet. Das Angebot ihrer Kasse beträgt 111 Euro für Kranken- und 12 Euro für Pflegeversicherung. Die Beiträge steigern den ALG-II-Bedarf um 123 Euro, so dass er nunmehr um 38 Euro höher ausfällt als das Einkommen. Die Arbeitsagentur überweist einen Zuschuss. Symbolisches ALG II entfällt Bisher hatten die Arbeitsagenturen abgelehnten Antragstellern einen Cent Arbeitslosengeld II überwiesen und sie damit versichert, wenn sie durch den selbst zu zahlenden Krankenbeitrag bedürftig geworden wären. Wie das Ministerium mitteilte, ersetzt die neue Zuschussregelung das symbolische Arbeitslosengeld II. Nach Auskunft der Regionaldirektion für Arbeit Sachsen-Anhalt und Thüringen bekommen die Betroffenen neue Bescheide zugeschickt. zuletzt aktualisiert: 18. Januar 2005 | 14:50 diese Seite weiterempfehlen | drucken Gruß Elke |
Heike |
Geschrieben am: 21 Jan 2005, 15:04
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 264 Mitgliedsnummer.: 145 Mitglied seit: 14 Feb 2003 ![]() |
Hallo Bandis!
Elke, ich danke Dir für die genauen Ausführungen. Weißt Du oder jemand anderer wie es mit meinen zwei noch offenen Fragen aussieht? Es geht darum, dass ich gern meine Kasse wechseln würde: Soll ich meine KK (wegen der 24 Monate) besser nicht kündigen, um drin zu bleiben? Die ev. neue Kasse kann mich ablehnen, weil ich einen BS-Schaden habe? Habe ich etwas verkehrt verstanden? :winke Heike |
Elke |
Geschrieben am: 21 Jan 2005, 15:39
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Heike,
ob Du wegen einen BS-Schaden abgelehnt werden kannst, kann ich Dir nicht beantworten. Bei privaten Anbietern mußt Du Gesundheitsfragen beantworten und da weiß ich, dass dann der Part aus dem Leistungspaket ausgeschlossen wird oder eine Ablehnung erfolgt. Kann natürlich sein das die gesetzlichen es mittlerweile auch so halten. Warum möchtest Du denn wechseln. Vielleicht fragst Du mal die KK an, zur der Du möchtest. Falls das so ist, dann mußt Du halt in der anderen bleiben, denn die müssen Dich behalten, auch wenn Du freuwillig Dich versichern mußt. Gruß :winke Elke |
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