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| Elke |
Geschrieben am: 03 Feb 2005, 12:53
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 |
Hallo Tanzmaus,
wenn Du bis dato gesetzl. selber in der GKV versichert warst, keine Leistungen mehr beziehst und bei Deinem Männe nicht Fam.-versichert werden kannst, dann muß Dich Deine KV weiter versichern, natürlich wollen die dann die Einkommensverhältnisse wissen um den Beitrag zu ermitteln. Bei einer privaten KV brauchst Du ja garnicht wegen Deiner Krankengeschichte auflaufen. Ich würde mich mal bei der KK informieren. Habt Ihr dann mal schon beim Bund angefragt, ich meine, es gibt doch auch Soldaten die schon verheiratet waren als sie gezogen wurden und deren Frauen bei denen Fam.versichert waren. Scheiß ALG II, solche speziellen Situationen wurden bestimmt nicht bedacht, sonst würde doch infomäßig was rausgekommen sein. Ich hoffe, dass es für Euch mit der geringsten finanziellen Belastung abläuft. Tschau :winke Elke |
| Hansel |
Geschrieben am: 03 Feb 2005, 13:09
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Hansel ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.527 Mitgliedsnummer.: 44 Mitglied seit: 04 Dez 2002 |
:tritt also insgesamt bin ich über diese Regelung schon ganz schön sauer.
Ich habe 18 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt - für den Fall der Fälle, und der ist jezt da - und nun sollte schlimmstenfalls meine Freundin für mich aufkommen, da sie etwas zuviel verdient ? Wenn sie mich nun unterhalten müßte, wenn ich nicht einigermaßen arbeitsfähig bleibe, hätten wir so wenig Geld zur Verfügung, daß auch sie mit auf Hatz 4-Niveau absacken würde, obwohl sie dafür 35 Stunden die Woche arbeitet. Diese Regelung kann es wohl nicht sein, oder ? Solche Fälle würden dann im Extremfall dazu führen, daß man sie "proforma" trennt, und dann den Staat mir einer extra Wohnung belastet, damit man an die 350 € Unterhalt kommt. Dann würde der Staat dann noch die Wohnung zahlen müssen. Da wäre es dann doch klüger, Paaren wie uns (wenn dieser Fall dann überhaupt eintreten würde) einen Ausgleich zu zahlen. Das mal grundsätzlich zu dieser Hartz 4 - Regelung :winke Hansel |
| Heike |
Geschrieben am: 03 Feb 2005, 16:14
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 264 Mitgliedsnummer.: 145 Mitglied seit: 14 Feb 2003 |
Hallo Hansel,
ich fahre langsam auch Panik. Die Gedanken kreisen. Mein Arbeitslosengeld läuft Dez.05 aus. Wenn sich bis dahin nichts getan hat, falle ich auch heraus, da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Wir werden dann beide zum Sozialamt gehen müssen. In der Hoffnung, dass sich durch meine BfA- Maßnahme etwas an Arbeit ergibt. :B Heike |
| Tanzmaus |
Geschrieben am: 13 Feb 2005, 13:03
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 31 Mitgliedsnummer.: 1.480 Mitglied seit: 26 Sep 2004 |
Hallo@all,
um die Sache ab zu schließen... ich habe vorgestern den Bescheid der Krankenkasse erhalten. Mein Mann darf für meine freiwillige Versicherung pro Monat 160,- € berappen. Wohl bemerkt, ohne Zahlung von Krankengeld! (so viel zum Thema "Beitragswillkür") Ich finde das nämlich sehr happig für ein Paar, dass nur ein Einkommen hat und dieses ist auch nicht so dermaßen riesig! :braue Aber - immerhin bin ich überhaupt versichert. Allerdings... wenn man sich auch nur die geringste verspätete Zahlung erlaubt, fliegt man sofort raus und dann hat sich das Thema Krankenkasse erledigt. Also liebe Leute, plant und informiert Euch im voraus, wenn die Zeit der Zahlung vom Amt in absehbarer Zeit versiegt! Klingt blöd, erspart Euch aber viel, viel Ärger... wir wurden einfach so "ins kalte Wasser geschmissen". :B Es grüßt ganz lieb die Tanzmaus :winke |
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