Bandscheiben-Forum

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> Retrolisthesis in LWS, und der ewige Kampf um Anerkennung
baer51971
Geschrieben am: 15 Jan 2005, 01:03


Öfter dabei
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Hallo liebe "Bandis" ich sitze gerade völlig frustriert vor meinem PC und ärgere mich über das Gutachten welches über meine Rückenprobleme angefertigt wurde.

Aber ich sollte erst einmal erzählen, worum es bei mir eigentlich geht.
Ich bin im März 2002 mit Herzrytmusstörungen ins Krankenhaus gekommen, die im Krankenhaus aber schon nicht mehr da waren (Gott sei Dank). Seit dem bin ich Krankgeschrieben bzw. Berufsunfähig. In Zahlreichen Gesprächen mit meinem Hausarzt vermutete dieser das die Herzrytmusstörungen durch mein Rückenleiden ausgelöst wurden.
In verschiedenen Untersuchungen wurde eine Retrolisthesis mit Instabilität im Segment L5/S1 diagnostiziert. Ich habe in erster Linie belastungsabhängige Schmerzen, die auch in beide Beine ausstrahlen.
Seitdem kämpfe ich mich durch unsere Versicherungsesellschaft (LVA, BG, Berufsunfähigkeitsversicherung) bis vor kurzem habe ich immer noch an ein gutes Ende geglaubt (gesundheitlich wird sich sicherlich nicht allzuviel verbessern), aber ich dachte wenn man lernt mit der Krankheit zu leben und sein (Berufs)Leben danach ausrichtet wird es schon gehen. Aber dafür braucht man etwas Geld um die Familie zu ernähren hier sollte eigentlich meine Versicherung einspringen.
Wer hat Erfahrung und kann mir ein paar Tips geben?
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hobbit
Geschrieben am: 15 Jan 2005, 01:34


aktiver Schreiber
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Hallo Bär. :winke
herzlich willkommen hier im Forum :D
Was du in deinem Bericht über die Anerkennung deiner Berufsunfähigkeit schreibst, ist leider vielen hier im Forum bekannt. Die Kassen sind halt leer und deshalb wird nicht nach Gesundheitsstörung entschieden, sondern nach dem Etat.
Aber Hauptsache, man hat all die Jahre schön brav in die "sozialen Sicherungssysteme" eingezahlt. Was die privaten BU-Versicherungen angeht habe ich bisher noch von keinem Fall gehört das die, auch bei eindeutiger Sachlage, zahlen. Bei denen ist das ebenfalls ein langwieriger Kampf mit vielen Gutachten. Ich habe ähnlichen Ärger mit der Anerkennung einer Verschlimmerung meiner Krankheiten beim Versorgungsamt und wohl demnächst auch mit der BFA, da ich die Rente beantragen musste. Seitens der BFA stehen die Gutachtertermine noch an, die beim Versorgungsamt sind abgeschlossen. Dort kam man natürlich zu dem Ergebnis, das sich meine Beschwerden nicht verschlimmert hätten, ja ich sogar in meinen vorhandenen "Prozenten" herabgestuft werden sollte. Vor einiger Zeit habe ich nun die Sache dem Sozialverband VDK übergeben und die Angelegenheit seitens des Versorgungsamtes scheint sich nun positiv zu entwickeln. Diese ordneten ein Gegengutachten an und nun soll die Angelegenheit ggf. vor Gericht ausgetragen werden, wenn das V.amt nicht einlenken will. Das Gute daran ist, das ich mich um nichts weiter kümmern muss, da der VDK fast alles in die Hand nimmt.
Allein hat man gegen Institutionen wie LVA, BFA, Berufsgenossenschaften,... ohnehin keine Chancen, seine berechtigten Forderungen durchzusetzen. Deshalb kann ich dir auch nur empfehlen, Mitglied im VDK zu werden. Dies kostet nur wenige Euros im Monat und man hat im Ernstfall einen großen Verband an seiner Seite.
Was deine Beschwerden angeht, so ist es durchaus möglich, das diese Herzbeschwerden durch Beeinflussung der entsprechenden Nervenstränge entstehen. Diese Nervenstränge erstrecken sich u.a. in der Nähe der Wirbelsäule. Werden diese nun durch einen BS-Vorfall oder Vorwölbung bedrängt, kann dies zu vielfältigen Beschwerden führen. So kommt es z.B. bei HWS-Vorfällen oder Vorwölbungen oft vor, das schlimme Kopfschmerzen oder Lähmungserscheinungen im Arm einhergehen. Ein Experte bin ich auf dem Gebiet allerdings nicht. Vor einiger Zeit gab es hier mal im Forum ein gutes Schaubild, wo dargestellt wurde, in welche Regionen die Schmerzen ausstrahlen, wenn ein bestimmtes BS-Segment betroffen ist. Konnte den Artikel leider nicht mehr finden. Du wirst aber noch recht viele Tips dazu bekommen.

Ein schmerzfreies Wochenende wünscht dir (und lass dich nicht unterkriegen)

Hobbit :cool
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goli
Geschrieben am: 15 Jan 2005, 08:01


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Hallo Bär,

schön Dich hier im Forum der Bandis begrüßen zu können :klatscht

Was Hobbit schreibt kann ich so absolut unterstützen.
Auch ich habe jahrelang nicht unerhebliche Beiträge in eine Versicherung (staatl. Rentenversicherung) gezahlt und muß jetzt, da sich ein "Versicherungsfall" zeigt, den ich nicht verschuldet habe auch bald kämpfen :B
Auch das Thema private BU-Versicherung ist ein Witz. Hier habe ich viele Beiträge in den verschiedensten Magazinen gelesen und mir gedacht:" Gut daß ich das damals verschludert habe, denn zahlen werden die auch nur nach jahrelangen Kämpfen vor irgendwelchen Gerichten, da die immer irgendeine Klausel im Vertrag finden!" Tatsache ist, das z.Zt. die meisten Prozesse die geführt werden, die private BU-Versicherung betreffen! :B
Der Tip mit dem VDK oder einem andern Sozialverband ist super, da ich auch gemerkt habe, wenn auf einem Antrag oder Widerspruch der Stempel eines solchen Verbandes ist, beschleunigt das oft die Sache, bzw. scheint das einen ordentlichen Eindruck bei den verschiedensten Ämtern zu machen!
Ich bin auch Mitglied im VDK und damit gut zufrieden...hier der Link zur Info:

Klick mich

Zu Deinen speziellen Problemen werden sich sicherlich noch ander nette Leute melden :up

Ein schmerzfreies Wochenende

und
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Hansi
Geschrieben am: 15 Jan 2005, 11:59


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
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:D

Hallo baer51971,

herzlich willkommen bei uns Bandis!
Zuerst einmal, der Tipp mit dem VDK ist gut. Allerdings solltest Du in einem Gespräch und unter Zahlung des bisherigen Mitgliedsbeitrages Deine Mitgliedschaft auf den Zeitraum vor Deinem Kampf setzen, damit sie überhaupt in diesem Fall für Dich tätig werden können.
Über BU-Verischerung brauchst Du mir sicherlich nichts erzählen. Bei meinem Kampf seit Februar 2003 komme ich jetzt in die Endrunde. Im März/April wird der erste(und hoffentlich letzte) Verhandlungstag sein.
Gibt es ein Gutachten der Versicherung welches die BU ablehnt?
Gibt es von Deiner Seite ein Gutachten welches die BU bestätigt?
Tausche mich gerne mit Dir aus, da ich das Spielchen zur Genüge kenne.
Die erste Instanz, je nach Höhe des Streitwertes, welcher durch eine neue Berechnung seit Spätjahr 2004 angehoben wurde, kommt z. Bsp. bei mir auf inzwischen 14.500 Euro, mit eigenen Rechtsanwaltskosten, welche den kleinsten Teil ausmachen, wenn ich verliere.
Also muss vor einem Prozess sichergestellt sein
a.) dass Du eine gute Aussicht hast den Prozess zu gewinnen
b.) du Dir über die Kosten eines verlorenen Prozesses klar bist
c.) Du einen Anwalt hast, welcher den Namen verdient
d.) Dein eigenes Gutachten wasserdicht ist
e.) es niemanden gibt, welcher Dir sagt, dass es auch im Fall Deiner Retrolisthesis,
also einer seltenen Form der Spondilolisthesis, durch Op die Möglichkeit der Verbesserung bzw. starken Verbesserung gibt, welche es Dir erlaubt am Berufsleben weiter teilzunehmen.

Hast Du eigentlich alle Berichte und Bilder des Bildgebenden Verfahrens zu Hause!
Dies müsste Deine erste Aufgabe sein.
Zum Radiologen und gegen Unterschrift alle Bilder von Dir holen.
Vom Hausarzt bei dem ja alle Krankenberichte zusammenlaufen müssen, die Berichte holen und sortieren.
Lege Dir ein Schmerztagebuch an. Harro hat dies auf der Homepage zur Verfügung gestellt.
Notiere Dir alles Wesentliche was nicht durch Berichte hinterlegt ist, auf.
Eines wird natürlich sicherlich der Fall sein.
Die private BU wird abwarten was bei der Sozialversicherungsrechtlichen Seite herauskommt.
Wenn Du ein Krankentagegeld bei einer Versicherung hast, werden Sie Dich mit Sicherheit bereits zu einem Gutachter geschickt haben. Hast Du dieses Gutachten?

Schreib da mal ein bisschen mehr noch um den Stand bei Dir festzustellen.

Liebe Grüße

Hansi
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baer51971
Geschrieben am: 15 Jan 2005, 23:10


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Hallo Ihr lieben, irgendetwas mache ich falsch ich habe schon zweimal geantwortet und bevor ich die Antwort losschicken konnte habe ich sie wieder gelöscht :B nun noch ein Versuch! Doch bevor ich auf Eure Fragen eingehe muss ich noch das 40 Seitengutachten über mich lesen und meine Anmerkungen zu dem Blödsinn des Gutachters machen der der Meinung ist ich mache das alles nur um an das Geld der Versicherung zu kommen. :tritt :h und mein Wirbelgleiten um 10mm sei nur eine "Hyperbobilität" die keine Probleme macht.
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Hansi
Geschrieben am: 16 Jan 2005, 04:15


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
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:D

Hallo Bär,

schreib es doch einfach in Word. Dann kansst Du immer wieder etwas nachschauen wenn Du willst, ohne dass das geschriebene plötzlich weg ist.
Wenn Du fertig bist, kopierst Du es ein.
Wegen dem Gutachten ist es richtig sich Bemerkungen zu machen über den Blödsinn welcher darin verzapft wird.
Wenn Du fertig bist, lass es zwei drei Tage liegen und lies es dann wieder durch. Dann wirst Du feststellen, dass Dir noch eine Menge auffält was beim ersten Mal aufgrund der Vielfalt der Aussagen bestimmt untergegangen ist.
Wünsche Dir viel "Spaß" bei der Arbeit. Durfte ich drei Mal machen bisher.
Da sich, wenn Sie ein versicherungsfreundliches Gutachten machen, immer wieder Fehler einschleichen, kann man Sie recht leicht zerpflücken. Vergiß nicht das Gutachten sofort als Versicherungsfreundlich und wenn fundiert möglich, als gefälscht anzuprangern!
Fall es für die private Versicherung ist, verlange ein Gutachten bei einem Gutachter welcher von beiden Seiten anerkannt wird.
Meine drei waren alles Versicherungsergebene Gutachter, welche sich aber selbst in den Hinttern gebissen haben mit Ihrem Gutachten und aufpassen müssen, dass sie bei meinem Prozess nicht noch wegen den wissentlich falsch erstellten Gutachten
auf die Nase fallen.
Nimm Dir Zeit auch wenn das Forum dadurch mal kürzer kommt bei Dir.
Für Fragen stehen wir zur Verfügung!

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag!

Hansi :sonne :smoke
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goli
Geschrieben am: 16 Jan 2005, 06:40


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Hallo Hansi,

ich hoffe Dir hat Deine Spezialmischung von gestern zumindest eine erholsame Restnacht gebracht :z

Ich muß Dich korrigieren was den VDK angeht!
Immer noch glauben alle fälschlicherweise, man muß das Eintrittsdatum vorverlegen...ist aber nicht mehr so!
Du mußt neuerdings eh einen kleinen Obulus entrichten, damit jemand vom VDK für Dich aktiv wird. Bei mir war das auch so und die Höhe liegt sowas um 15-18,- Euro! Ich dachte auch das ich meinen Eintritt vorverlegen muß, habe dann aber vom Geschäftsstellenleiter diese Antwort bekommen und so wurde es dann auch praktiziert! Zumindest bei uns und dem Kreisverband Wesel. Das war aber glaube ich eine Satzungsänderung, da die wohl häufiger Leute hatten, die eingetreten sind und direkt nach der Lösung Ihrer Probleme wieder raus waren :h

Einen erholsamen Sonntag :sonne

und
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baer51971
Geschrieben am: 16 Jan 2005, 10:33


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Hallo Hansi
wo bzw. wie kann man erfahren ob ein Gutachter ein Versicherungsergebener Gutachter ist oder nicht, giebt es so etwas wie eine rote Liste????
gruß der Bär
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Hansi
Geschrieben am: 16 Jan 2005, 11:29


...ich bin dann mal weg!
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:D


Hallo Bär,


Ich gehe davon aus, dass Du die private Krankenversicherung meinst.
Es wäre zu schön, wenn es das gebe. Leider ist das nicht der Fall. Man bekommt es nur durch Gespäche mit Anderen aus der gleichen Gegend bei der gleichen Verisicherung heraus, oder über den Orthopäden der ihn zufällig kennt.
Oder ganz einfach, wenn ihn die Versicherung Dir als Vorgabe gibt.
Jeder Gutachter sollte neutral entscheiden. Nur bleibt die Neutralität natürlich auf der Strecke, wenn er bei zu häufigen Entscheidungen gegen die Versicherung keine Aufträge mehr bekommt.
Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!
Hast Du Dein Gutachten schon daraufhin auseinander genommen ob auf Erwerbsunfähigkeit oder auf Berufsunfähigkeit begutachtet wurde?
Für diesen Fehler hat meine Versicherung zwei Gutachten umsonst bezahlt.

@Goli
Find ich gut mit dem VDK. Schön, dass Du mit dem Ohr an der Zeit bist.


Liebe Grüße

Hansi :sonne :winke
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baer51971
Geschrieben am: 17 Jan 2005, 00:31


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Hallo Hansi & andere
ich habe fast den ganzen Sonntag damit verbracht das Gutachten zu lesen und zu verstehen
mit dem lesen hatte ich weniger Probleme, aber mit dem Verstehen??? eins ist ziemlich sicher, wenn meine Anwältin es nicht schafft die Nichtigkeit dieses Gutachtens vor Gericht zu erreichen, habe ich den Prozess ziemlich sicher verloren. Nur wie will man beweisen, dass das gesprochene falsch ausgelegt, verstanden und wiedergegeben wurde?
Im Forum habe ich ja schon viel über Ärzte gelesen, ich kann das alles nur bestätigen! Und nach diesem Gutachten erst recht. Jetzt weiss ich bald wirklich nicht mehr ob ich mir das alles nur einbilde, um bloß nicht arbeiten zu müssen (wie es sinnlich im Gutachten steht)oder ob ich wirklich krank bin :frage .
Eigentlich wollte ich unseren Malerbetrieb einmal übernehmen, aber das geht nur wenn ich auf der Baustelle voll mitarbeiten kann.Aber was ist das schon, da werde ich doch lieber krank!?!?!?!?! oder
Ich glaube zwar nicht dass ich schlafen kann, aber ich werde es jetzt trotzdem versuchen.
gute Nacht der Bär
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