Bandscheiben-Forum

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> Terminüberschneidungen, Frage nach der Rechtlichkeit
Thergana
Geschrieben am: 11 Nov 2004, 15:32


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Hallo Bandis,

hurra, heute habe ich auch mal ne Frage an Euch. :D

Folgender Zustand: ich habe als Bandi einen Haufen verplanter Termine, wie z.B. Arzttermine oder Krankengymnastik, welche meist schon für Wochen im Voraus verplant sind. Im Falle einer Terminverschiebung muß man sich beim Physiotherapeuten rechtzeitig abmelden. Ansonsten läuft man Gefahr, daß die entstandenen Kosten privat bezahlt werden müssen. In aller Regel beträgt der Zeitraum für die Definition "rechtzeitig" ungefähr 24 bis 48 Stunden vor Behandlung.

Parallel dazu bin ich arbeitslos gemeldet, und das Arbeitsamt geht jetzt davon aus, da ich nicht krankgeschrieben bin, habe ich auch alle Zeit der Welt, um alle deren Einladungen wahrzunehmen, egal wie kurzfristig diese Termine gesetzt sind. Was zur Folge hat, daß ich momentan alle 2 Wochen zu Pseudo-Seminaren mit Powerpoint präsentiert (Zeitarbeit, Initiativbewerbung, Mobilität, usw.) ins Arbeitsamt eingeladen werde. Und ich all meine anderen Termine deswegen ständig umschmeißen muß.

Arbeitsamt sagt offiziell: ja klar - geben Sie uns ein Dokument, in dem der Arzt bestätigt, daß sie um jene Uhrzeit bei ihm in der Praxis waren, dann ist alles klar. Ansonsten verschieben Sie alle Termine, denn die Termine vom Arbeitsamt gehen vor. Einen Arbeitsamttermin könnte man evtl. umlegen, allerdings muß dazu der Sachbearbeiter sein okay dazu geben. Und im Falle einer unentschuldigten Fernbleibens riskiert man rechtliche Maßnahmen. Nur geht das eben nicht ganz so einfach, wie die Mädels vom Arbeitsamt sich das vorstellen.

1. legen die ihre Termine mit 2 Tagen Ankündigung absolut kurzfristig (reine Taktik)
2. kostet eine ärztliche Anwesenheitsbescheinigung Geld (das zahlt natürlich keiner)
3. wird diese Arbeitsamt-Taktik langsam zur (lästigen) Gewohnheit
4. will das Arbeitsamt die Rechnung meines Krankengymnasten nicht zahlen, wenn ich den KG-Termin nicht wahrnehmen kann, weil er so kurzfristig den Termin nicht umlegen kann
5. kommt der Rückruf vom Arbeitsamt-Sachbearbeiter meist erst nach 1 - 2 Tagen "Bearbeitungszeit" - und das ist definitiv zu spät zum Klären

Meine Frage dazu an alle Erfahrenen unter Euch: wie schaut es hier rechtlich aus? Ich bin Euch für jeden einzelnen rechtlichen Hinweis sehr dankbar.

Fragende Grüße :kinn
Thergana
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Underwater
Geschrieben am: 11 Nov 2004, 17:51


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ene ärztliche bescheinigung kostet geld?? also das hab ich hier noch nie gehört... bei uns kriegt man die einfach so..
PM
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sonnenschein
Geschrieben am: 11 Nov 2004, 17:52


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Hallo Thergana,

ich würde dir so gerne auch mal eine anständige Antwort geben, weil du immer so toll und einfallsreich schreiben kanns. Leider hab ich aber absolut keine Ahnung von diesen Sachen. Hab mit dem Arbeitsamt noch nicht viel am Hut gehabt.

Beamtentun, mehr kann ich dazu leider nicht sagen.


Trotzdem schöne Grüße und wenig Ärger.

LG Sonnenschein :winke
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ulilili
Geschrieben am: 11 Nov 2004, 17:59


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Hallo Thergana,

habe auch nie für eine Bestätigung vom Arztbesuch Geld zahlen müssen.

Da Du ja das Problem anscheinend öfters hast mit Terminverschiebung bei der KG, würde ich die mal fragen, ob es nicht okay wäre, wenn Du kurzfristig absagst und der Termin nachgeholt wird (macht meine auch ohne Probleme - Anruf - Termin verschieben). Da Du ja wohl öfters zur KG gehst, sollte das kein Problem für die sein, die kennen Dich doch nun. Sprich mal mit denen

Ich hoffe, daß das nun alles klappt - nicht immer alles gefallen lassen...

Gruß

Uli :winke
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Sandoma
Geschrieben am: 11 Nov 2004, 19:24


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Hallöchen,
also von mir zwei Tipps:
Wenn dein KG so unflexibel ist, such dir ne neue. Es sei denn die alte ist supergut. wir Bandis sind gute Dauerkunden und die Praxen haben echt Umsatzeinbußen wegen Gesundheitsreform und so :P
Beim Arbeitsamt kenn ich mich etwas besser aus - habe beruflich relativ viel mit denen zu tun. So wie du das schilderst hört sich das schon ein bisschen nach schikane an. Da gibt es zwei Möglichkeiten: die beste ist du sprichst mal direkt mit deinem zustänigen Vermittler. Oft hilft da ein klärendes Gespräch Auge in auge und die meisten Mitarbeiter des Arbeitsamtes sind wirklich besser als ihr Ruf. Nicht ans Mitleid appellieren sondern rein sachlich darstellen wie es ist: Du gehst ja auch zur KG um deine Arbeitskraft zu erhalten :hair
Ansonsten wende dich einfach mal rein informativ an die Rehabilitaionsabteilung des Arbeitsamtes. die Sahcbearbeiter da sind viel verständnisvoller für unsere Problematik. Vielleicht kannst du ja auch ohne Behinderungsgrad zu denen wechseln und fühlst dich besser aufgehoben - grundsätzlich ist das auch schon möglich wenn eine Behinderung droht - und das ist doch bei uns allen der Fall ...
:winke Silke
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yvie
Geschrieben am: 11 Nov 2004, 21:48


*wirrwarrschreibelli*
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och so ein scheiss..würde dir gern auch mal was tolles sagen oderantworten können wie du immer!

muss aber leider passen...kenn mich mit arbeitsamt und terminverschiebung nicht aus!
das man zahlen muss das kenn ich auch...find ich doof...kenn es aber!
wobei ein terapeut mal auf guter menschlicher basis meinte er zerreisst den schein und gut is...fand ich super lieb...war ja zur notop...konnte mich nich abmelden!

drück dir die daumen das die gemeinen schufte mal ruhe geben...sollen sich doch um die kümmern die echt keine lust zum schaffen haben aber es könnten! dann wünsch ich denn tussis im amt mal einen tag die schmerzen an die backe!

knuddel dich mal sachte...wegen deinem ärger...

yvie :winke
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Thergana
Geschrieben am: 12 Nov 2004, 10:26


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Hallo Bandis,

vielen lieben Dank für all Eure Ideen und seelischen Beistand. Ich habe jetzt tatsächlich einen Rückruf von der Sachbearbeiterin erhalten, 25 Stunden vor dem KG-Termin. Natürlich ist die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes sehr freundlich, das ist kein Thema. Es tue ihr auch so überaus leid, daß die Termine so kurzfristig ausfallen. Doch habe sie keinerlei Einfluss darauf (was haben die für ne Organisation?). Wenn ein Termin kurzfristig festgesetzt wurde, dann müsse ich den Termin auch wahrnehmen (logo, ausnahmslos alles ist wichtig, besonders Bürokratie!). Es sei denn, daß ich zum Arzt oder zur KG müsse, somit ist die KG zumindest für sie in ihrem gütigen Ermessensspielraum ebenfalls ein (per Definition) "wichtiger Grund" - na also, warum nicht gleich so.

Dieses mal sei es in ihrem Ermessensspielraum okay, dieses mal hätte sie mich von der hochwichtigen (*jodel*!!!) Powerpoint-Veranstaltung ausgetragen, so daß ich nicht teilnehmen müsse. Falls ich jedoch nochmal kurzfristig angeschrieben werden sollte und ich an diesem Termin eine KG oder einen Arzttermin hätte, und ich aus Zeitmangel vorher nicht von ihr höchstpersönlich mit dem OKAY zurückgerufen werde, dann müsse ich eben eine Bescheinigung von der KG bzw. vom Arzt daherbringen. Na, da ich als Bandi bei meinem KG ja Dauerkunde bin, lässt sich das doch wohl einrichten. Ich schreibe ein Formblatt auf meinem PC, und der haut bloß noch seinen Stempel drauf und macht seinen Hans-Jürgen drunter. Fall erledigt :laugh

Okay, das Thema ist vom Tisch. Allerdings zeigt es auch für Euch auf, was zukünftig auf Euch zukommen wird, wenn Ihr auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen seid. Kurzfristige Termine, persönliches Wohlwollen, und damit verbunden der Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Ich sag da nur: wir sollten uns echt warm anziehen... :angry:

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende :winke
Thergana
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Ralf
Geschrieben am: 12 Nov 2004, 11:13


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Hallo Thergana,

habe bisher gespannt mitgelesen, allerdings habe ich da auch keine Antwort parat. Was mir allerdings eingefallen ist, warum schreibst Du nicht mal an das Ministerium und bittest um Klärung des Sachverhaltes? Meiner Meinung kann es nicht sein, daß gerade therapeutische Termine, also solche Sachen, die der Gesundheit und Gesundung dienen, wegen fehlender Terminplanung seitens des Arbeitsamtes abgesagt werden müssen.

Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt.

Liebe Grüße

Ralf :winke
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Thergana
Geschrieben am: 12 Nov 2004, 12:01


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Hallo Ralf!

QUOTE
warum schreibst Du nicht mal an das Ministerium und bittest um Klärung des Sachverhaltes? Meiner Meinung kann es nicht sein, daß gerade therapeutische Termine, also solche Sachen, die der Gesundheit und Gesundung dienen, wegen fehlender Terminplanung seitens des Arbeitsamtes abgesagt werden müssen.


Da bin ich absolut Deiner Meinung und normal würde ich auch sofort schreiben, weil das nun mal meiner Art von zivilem Ungehorsam entspricht :) Allerdings kann ich mir hier in diesem Falle die Antwort an zwei Fingern abzählen: "Terminplanungen für Seminare liegen rein im Ermessen des Arbeitsamtes" und "Wenn es hierbei zu Problemen kommt, dann bitte direkt mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes klären". Das habe ich bereits gemacht, mit dem Ergebnis, daß mir die Sachbearbeiterin erklärt hat, sie habe darauf keinen Einfluss. By the way: die Powerpoint-Seminare werden ebenfalls nur von "freien Mitarbeitern" abgehalten!

Das SGB III habe ich über die Problematik der Folge zu einer Einladung auch befragt. Doch das sagt hierzu immer nur: "im Falle eines wichtigen Grundes" und "nach Ermessen". Eine schriftliche Definition für "wichtiger Grund" bzw. "nach Ermessen" liegt im Gesetz jedoch nicht vor. Was für mich bedeutet, daß für jeden Fall jedes einzelne Arbeitsamt bzw. jeder Beamter nach bestem Wissen und Gewissen relativ bürokratiefrei abwägen und frei entscheiden sollte. Das eigentliche Problem hierbei ist, daß dieser Ermessensspielraum eben abhängig ist vom Nasenfaktor und von der Bestechlichkeit des Beamten. Eine bundeseinheitliche Lösung werden wir hierbei also nie erreichen, auch wenn ich direkt an die Hauptverwaltung nach Nürnberg schreibe.

Allerdings hatte ich mal vor längerer Zeit einen weitläufig Bekannten, der eine zeitlang beim Arbeitsamt als Arbeitsvermittler tätig war. Jedenfalls steht der ziemlich krass auf dem Standpunkt seines ehemaligen Arbeitgebers. Und zwar in der Art, daß ein Arbeitsloser gerade durch die Arbeitslosigkeit alle Zeit der Welt hat, um alle Termine wahrzunehmen, die man ihm aufdrückt. Falls dies ein Arbeitsloser aus irgend einem Grunde jedoch nicht kann, und sei es auch durch gesundheitliche Gründe, dann fehlt ihm damit auch die rechtliche Grundlage, als Arbeitsloser definiert zu sein. Und damit haben wir statistisch gesehen wieder einen Arbeitslosen weniger. Was ja das eigentliche Ziel der Arbeitsämter ist: die Arbeitslosenzahlen möglichst weit runterzukriegen, und das im Rahmen aller legalen Mittel. So einfach ist das. Noch Fragen Hauser? :B

Dennoch aufmunternde Grüße :up
Thergana
PM
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