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Alejandro |
Geschrieben am: 18 Aug 2025, 18:22
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4 Mitgliedsnummer.: 29.961 Mitglied seit: 11 Aug 2025 ![]() |
Hallo zusammen, @Pauline ich brauchte eine "Verordnung für Krankenhausbehandlung" um überhaupt einen Gesprächstermin(Sprechstunde)online buchen zu können. Das ist das gleiche wie eine Einweisung ,habe ich erfahren. Naja ich erhoffe mir jedenfalls endlich neue Infos und eine möglichste neutrale Beratung in der Klinik. Muss man eigentlich vorher die Krankenkasse informieren, über den Gesprächstermin oder werden die automatisch informiert? (In Berlin u. Brandenburg muss man das ja)habe ich gelesen . Mann weiß mittlerweile nicht mehr was stimmt oder nicht stimmt, wenn man sich die infos zusammenliest im Internet. LG |
Pauline69 |
Geschrieben am: 18 Aug 2025, 19:10
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PremiumMitglied Bronze ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 1.997 Mitgliedsnummer.: 27.762 Mitglied seit: 02 Dez 2018 ![]() |
Hallo Alejandro,
du hast eine Verordnung für Krankenhausbehandlung, damit bist Du auf der sicheren Seite und muss die Krankenkasse nicht vorab darüber informieren. (anderes habe ich noch nie gehört) Ich wünsche Dir viel Erfolg! Viele Grüße, Pauline |
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