Bandscheiben-Forum

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> HWS versteifung fragen zur wiedereingliederung
Tina2003
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 20:04


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Hallo zusammen ich hoffe mir kann jemand helfen ...
ich hatte ja eine fusion, wurde versteift.
Bin nun auf AHB, hatte heuten eine Gespräch mit der Ärztin, da ich Pregabalin für die Nerven bekommen hab (das zeug hilft mir tatsächlich auch wenn es mich den halben tag fertig macht sprich müde). aber ich kann deswegen diverse andere Mittel absetzen da es meinem Nerv einfach gut tut. Sooo, da ich im Job aber Maschinen bedienen muss, darf ich damit ja eigentlich nicht arbeiten. Nun meinte die Ärztin ich soll es in Ruhe ausschleichen und dann die Wiedereingleiderung über die Krankenkasse machen. Ich habe aber einen befristeten Job und tu mich schwer was neues zu finden. soll ich vielleicht bei der Sozialberatung sagen ich möchte den letztemöglichen Termin für die Weidereingliederung und somit über 4 Wochen ausschleichen? Somit kann ich dem AG zumindest ein verbindliches Datum nennen als "ich bin jetzt erst mal noch mindestens 4 Wochen krankgeschrieben?"
dann die nächste Frage: Kennt sich jemand aus mit Wiedereingliederung über die DRV? Was ist wenn ich nun z.b nach 3 Wochen starte und 6 Wochen mache? Bekomme ich das Geld erst nach den 9 Wochen oder kann ich eine Teilzahlung beantragen??? ich hab ja miete etc zu bezahlen...
und was ist wenn es mit den Schmerzen nicht besser geht und ich ggf die Wiedereingliederung nicht starte wer ist dann finanziell zuständig?? DIESE Fragen konnte mir der Sozieldienst nicht beantworten.
desweiteren wurde mir seitens der Ärztin gesagt man würde mir Vollschicht etc weiterhin zumuten auch den alten Job weil mich sonst der AG endgültig loswerden kann...Sie weiss zwar dass ein anderer job besser wäre aber somit würde man mich in die Arbeitslosigkeit entlassen. ich hoffe mir kann jemand auf die schnelle helfen, ichn werde freitag entlassen und muss morgen zum sozialdienst. sorry bitte die fehler, aber ich weiss nicht wo mir der Kopf steht da auch noch ein naher verwandter im sterben liegt und das alles etwas viel ist
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Pauline69
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 20:22


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Hallo Tina,

Wenn du aus der Reha für mindestens vier Wochen arbeitsunfähig entlassen wirst, wäre danach die Krankenkasse für deine Wiedereingliederung zuständig.
Würdest du die Wiedereingliederung innerhalb der ersten vier Wochen, nach Beendigung der Rehabilitation beginnen, ist die Rentenversicherung für dich zuständig.

Beginnst du die Wiedereingliederung über die Rentenversicherung, bleibt, für die gesamte Zeit der Wiedereingliederung, die Rentenversicherung für dich zuständig und du bekommst Übergangsgeld.
Solltest du die Wiedereingliederung abbrechen, weil es dir nicht möglich ist, die vereinbarten Zeiten zu arbeiten, wäre ab dem Moment, in der vollen Arbeitsunfähigkeit, die Krankenkasse wieder für dich zuständig.

Solltest du während der Wiedereingliederung feststellen, dass du zwar arbeiten kannst, aber die vereinbarten Stunden noch nicht ausführen kannst, kannst du die Wiedereingliederung, immer in Absprache mit deinem behandelnden Arzt und einem neuen Antrag an die Rentenversicherung, wieder runterstufen und die Rentenversicherung bleibt dein Zahlungträger.

Die Zahlungen der Rentenversicherung sind deutlich zäher, als über die Krankenversicherung.

Wenn du die Wiedereingliederung, nach frühestens vier Wochen nach Entlassung aus der Reha beginnst, musst du eine Beginn-Mitteilung an die Rentenversicherung senden. Erst dann wird dir das Übergangsgeld für die Zeit nach der Rehabilitation bezahlt.
Meine Erfahrungen mit den Zahlungen der Rentenversicherungen sind extrem schlecht!

Ich habe zweimal eine Wiedereingliederung über die Rentenversicherung, nach einer Reha, gemacht und musste jeweils zweieinhalb Monate auf das Übergangsgeld warten.
Es sind dabei, sehr viele Kleinigkeiten zu beachten, weiß man diese nicht und schickt nicht die passenden Anträge zur Rentenversicherung, zahlen Sie einfach nicht!
Sie könnten sich ja auch melden, um mitzuteilen, dass ihnen noch etwas fehlt! Aber das tun sie nicht!

Obwohl sie ja durch die Reha Einrichtung darüber informiert worden sind, dass die Rehamaßnahme beendet ist und du, zum Beispiel nach drei Wochen, wieder anfangen wirst zu arbeiten.

An deinem ersten Arbeitstag, also diese drei Wochen nach der Reha, müsstest du eine vom Arzt unterschriebene Beginn-Mitteilung an die Rentenversicherung schicken, ohne diese wartest du lange auf die Zahlung, denn sie kommt nicht.

Ich weiß nicht, in welcher Höhe du das Pregabalin einnimmst und wie sehr es dich tatsächlich beeinträchtigt.
Ich habe jahrelang damit ganz normal gearbeitet, hatte sogar eine Dosis von morgens 225 mg und abends 300 mg.
Die Müdigkeit bei der Arbeit konnte ich verdrängen und alles andere war in Ordnung.

Also grundsätzlich würde ich keine Indikation dafür sehen, mit Pregabalin nicht arbeiten zu können!

Viele Grüße,
Pauline

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Tina2003
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 20:30


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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Nun meine Frage: wenn ich Freitag entlassen werde und die Weider eingliederung über die DRV starte wann müsste diese spätestens beginnen? Am 28.03 oder am 22.03?? und bei mir steht nämlich in der Stellenbeschreibung dass ich keine Medikament nehmen darf die das führen von Maschinen beeinträchtigen..
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Tina2003
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 20:32


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..und noch vergessen: bei mir hatte die RV tatsächlich OHNE aufforderung nach 2 Wochen ahb eine teilzahlung geleistet.
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Pauline69
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 21:05


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Hallo Tina,

Du müsstest die Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen, nach Beendigung der Reha-Maßnahme beginnen.
Also bis spätestens vor dem 29. März.

Mir wurde mal erklärt, dass die RV und die KK, immer um die 5. Woche „streiten“ würden, daher ist es, wenn, immer besser, vor Beendigung der 4. Woche zu beginnen (RV) oder erst nach Beendigung der 5. Woche (KK).

Super, wenn das bei Dir so gut geklappt hat!

Unter diesen Umständen müsstest Du das Pregabalin natürlich bis dahin ausgeschlichen haben.

Viele Grüße,
Pauline
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Tina2003
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 21:19


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Pauline, du bist der Profi :-) danke!
das heisst wenn der entlasstag zb. ein Freitag ist wäre es sinnvol die wiedereingliederung spätestens Mittwoch/donnerstag 4 Wochen später zu starten? Ja mich hat es selbst verwundert, ich bekam ca 2,5 Wochen nach AHB Start eine Berechnung und das Geld...
Ich frage mich nur wer für mich zuständig wäre, wenn ich Pregabalin ausschleiche und feststelle ich schaffe es noch nicht ohne und brauche länger??? Ist es dann die KK und gilt die wiedereingliederung als gescheitert? Leider ist der sozialdienst hier nicht der perfekte Ansprechpartner habe ich das Gefühl, so nach dem Motto "was nach der reha kommt ist nicht unsere Sache" ...
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Pauline69
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 21:29


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Hallo Tina,

um das Pregabalin auszuschleichen, wäre ein/DEIN Neurologe der richtige Ansprechpartner!

Da müsstest das Pregabalin ja vor Arbeitsbeginn (Beginn der Wiedereingliederung) ausgeschlichen haben, richtig?

Oder, dürftest Du es während der Wiedereingliederung noch nehmen, da Du während der Wiedereingliederung ja noch krankgeschrieben wärst!!!

Wenn Du die Wiedereingliederung nicht wie geplant beginnen könntest, würdest Du aus der Zuständigkeit der Rentenversicherung rausfallen und die Krankenkasse wäre dann, ab diesem Zeitpunkt, für Dich zuständig!
( was sie mit den 4 Wochen machen, die die RV für Dich bezahlt hat, soll Dir egal sein, das müssen sie untereinander regeln)

Als gescheitert gilt die Wiedereingliederung nicht, da Du sie gar nicht erst begonnen hast!

Man kann eine begonnene Wiedereingliederung unterbrechen und neu starten, in den Stunden pro Tag zurückgehen oder die vereinbarten Stunden eines besagten Zeitraum‘s, verlängern.

Insgesamt kann eine Wiedereingliederung bis zu 6 Monate andauern.

Alles Gute und viele Grüße,
Pauline
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Tina2003
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 21:33


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Liebe Pauline n
danke für deine Antwort, das beruhigt mich nun doch etwas, denn somit kann ich quasi evtl. die 4 wochen entspannt angehen, entweder eben wiedereingliederung oder im Falle des scheiterns von der ausschleichung einfach noch auf die Zuständigkeit der KK umschweifden, deine antwort sorgt nun doch für einen ruhigen schlaf.danke dir und einen schönen abend
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Pauline69
Geschrieben am: 28 Feb 2024, 22:08


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Hallo Tina,

sehr gerne!
Es findet sich ein Weg, da kannst Du beruhigt sein.

Liebe Grüße,
Pauline
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rudi15
Geschrieben am: 29 Feb 2024, 16:29


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Hallo Tina und all die andern User,

ich nehm das Pregabalin auch schon mehrere Jahre und noch das Opioid Tapenthadol; damit dürfte man normalerweise auch nicht Auto fahren oder eben auch Maschinen bedienen und dergleichen; in der Praxis sieht das anders aus; für das Opioid bekommt man einen "Opioid-Ausweis" den man wie den Führerschein mitführen muss, und man kann "unbehelligt" legal Auto fahren. Und das obwohl ich regelmässig dem Arzt erzähle, daß ich seit dem ich das Zeug nehme Schwindel habe, besonders wenn ich mich bücke und wieder Aufrichte. Und das ist mit Tapenthadol nicht besser geworden.

Pregabalin ist noch einiges weg von einem Opioid, aber ich würde da den Arzt mal fragen ob es möglich ist auch mit Pregabalin so einen Ausweis zu bekommen.

Grüße an alle :;
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