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| murmel |
Geschrieben am: 03 Jan 2024, 21:10
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen Ute :;
Zitat und ich könnte 12/24 diese Rente bekommen...... Meinst du die Regelaltersrente oder Rente mit Schwerbehinderung? Das geht von deiner Antwort (….. ) nicht hervor ! Gruß murmel :bank |
| Schnütchen |
Geschrieben am: 04 Jan 2024, 09:18
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.403 Mitgliedsnummer.: 11.551 Mitglied seit: 07 Mai 2008 |
Huhu Murmel,
Im vorigen Beitrag ging es um die Schwerbehindertenrente......ich hatte ja auch geschrieben......und ich könnte 12/24 DIESE bekommen..... Die normale Altersrente würde ich frühestens mit 66/6 bekommen. Ist alles etwas verwirrend, ich weiß. Gruß Ute |
| murmel |
Geschrieben am: 28 Apr 2024, 18:35
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen :;
Quelle: /www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern Zitat Möglicherweise sogar unbefristet? Dann kommt irgendwann der Moment, an dem Ihre EM-Rente ganz regulär ausläuft. Jetzt geht es mit der Altersrente weiter. . Sollte man also volle Erwerbsminderungsrente bekommen kann man sich bis zum Rentebeginn zurücklehnen. Danach geht die Rente in Vollrente über. Anders ist es wen man keine Voll- EU-Rente bekommt. Da muss man 35 Arbeitsjahre nachweisen wenn man den Antrag auf Schwerbehinderten –Rente stellt. Aber ich hatte ja schon Links genauso wie Paul dazu reingestellt. Sollte man sich genau durchlesen! Bei mir ging die unbefristete Voll -EU-Rente in Altersrente über. Gruß murmel :bank |
| Schnütchen |
Geschrieben am: 18 Jun 2024, 10:31
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.403 Mitgliedsnummer.: 11.551 Mitglied seit: 07 Mai 2008 |
Hallo,
Habe mich jetzt mal erkundigt und wollte mir einen Beratungstermin holen......den ich jedoch jetzt noch nicht brauche..... Die nette Dame ( :h ) am Telefon sagte mir, das ich, wenn die Erwerbsminderungsrente ausläuft, ein Schreiben bekomme und ich dann quasi das umwandeln muss, beantragen muss, in Schwerbehindertenrente..... So hab ichs verstanden...... :sch Kompliziert :kinn Gruss Ute |
| Schnütchen |
Geschrieben am: 18 Jun 2024, 15:25
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.403 Mitgliedsnummer.: 11.551 Mitglied seit: 07 Mai 2008 |
Und weiter gehts......
Nachdem es mir keine Ruhe gelassen hat, hab ich mich nochmal ans Telefon gesetzt und 1 std in der Warteschleife verbracht...... Jetzt wurde mir gesagt......ich kann in ihrer Akte nicht sehen, ob sie einen GDB haben...... Wenn nein, läuft die EMR bis zur Altersrente automatisch weiter. Wenn ja, muss ich Antrag stellen auf Schwerbehindertenrente, das kann ich schon demnächst machen, Schwerbehindertenausweiss kopieren.... 5 Anrufe, und wirklich jeder sagt was anderes, oder sagt, rufen sie mal da an....blabla. Schrecklich find ich das.... Gruss Ute |
| murmel |
Geschrieben am: 22 Jun 2024, 11:31
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen Ute :;
Muss doch noch mal Fragen ! Hast du eine Zeitlich begrenzte /befristete Erwerbsminderungsrente? Oder eine unbefristete Erwerbsminderungsrente? Das geht aus deinen Beiträgen so nicht hervor ! Wen man das nicht weis redet man um den heizen Brei. Bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente wen sie nicht mehr verlängert wird, endet sie Mit dem Ablaufdatum! Es erfolgt dann keine Rentenzahlung mehr! So stehst du dann den Arbeitsmarkt zur Verfügung wie es im Amtsdeutsch heißt! Sollte man 50% Schwerbehinderung haben dann den Antrag stellen auf Rente mit Schwerbehinderung! Bei einer unbefristete Erwerbsminderungsrente würde ich warten bis man in normale Rente geht! Ute mach dich nicht verrückt Gruß murmel |
| Schnütchen |
Geschrieben am: 22 Jun 2024, 12:48
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.403 Mitgliedsnummer.: 11.551 Mitglied seit: 07 Mai 2008 |
Hey Murmel,
Ich hab die Emr unbefristet. Allerdings muss man, wenn man zuviel Kapitalerträge hat, dies versteuern und das würde mir dann von der Emr abgezogen werden. Dies möchte ich umgehen. Deshalb wollte ich in Schwerbehindertenrente. Ich habe 50%Gdb und hab auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt. Gruß Ute |
| murmel |
Geschrieben am: 22 Jun 2024, 16:35
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen Ute :;
Zitat Allerdings muss man, wenn man zuviel Kapitalerträge hat, dies versteuern Das mit den zuviel Kapitalerträge ? Du musst genauso bei der Schwerbehindertenrente sie versteuern genauso wie bei der EU- Rente wen du über den Steuerfreibetrag kommst! Hast du den noch Nebeneinkünfte oder gehst du noch nebenbei arbeiten das du dadurch zuviel Kapitalerträge hast? Macht ihr eure Steuererklärung selber? Gemeinsam Veranlagt? Ansonsten sich von einem Steuerberater / Steuerhilfeverein beraten lassen. Seit wann hast du den Grad 50 Sollten nach Grad 50 die Beschwerden (Mit den Befunden) eingetreten sein! Seit 2022 Polyneuropathie, Verdacht auf CIDP(Nachweise) Sch dir mal die Beschwerdebilder bei Google an!!! Das dazu müsste eigentlich zu einer Erhöhung führen Hast du schon mal daran gedacht an einen Antrag auf Erhöhung des Schwerbehinderten Grades! Ein Versuch wäre es wert! Grad 80 beantragen ! Kommt bestimmt weniger raus. Wen Abgelehnt Widerspruch einlegen! Gruß murmel :bank |
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