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> Erwerbsminderungsrente, Wann Scherbehindertenrente
paul42
Geschrieben am: 31 Dez 2023, 11:59


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Hallo Ute,

ich würde dir empfehlen sich vorab besser zu informieren.
So unvorbereitet auf der Matte zu stehen, kann auch ein Griff ins Wespennest sein.

Ohne Vorab Information kann man ja kaum beurteilen, ob die Aussagen der DRV stimmen.

Mir haben die telefonischen Beratungen zur Rechtslage durch den VdK immer geholfen.

Vielleicht hilft das hier weiter Klick mich.
In der Quelle steht: Zitat" Erwerbsminderungsrente kann frühstens ab 65,bzw. 67 in Regelaltersrente umgewandelt werden"
Die rechtlichen Grundlagen sind wohl im Einkommensteuergesetz § 22 geregelt.

Über den frühsten Zeitpunkt zur Antragstellung, sollte VdK und auch der Sozialverband Auskunft erteilen können, mit welchen Abschlägen zu rechnen ist, muss aber ein Steuerberater beurteilen.

Viele Grüße

paul42






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Schnütchen
Geschrieben am: 31 Dez 2023, 13:30


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Hallo Paul,

Ich habe 50% Grad er Behinderung, aufgrund dessen kann ich doch die Schwerbehindertenrente in Anspruch nehmen......oder nicht?

Gruß Ute
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murmel
Geschrieben am: 31 Dez 2023, 17:39


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Hallöchen Schnütchen Paul und Jürgen

Zitat

@ Paul 42.   ich würde dir empfehlen sich vorab besser zu informieren.
So unvorbereitet auf der Matte zu stehen, kann auch ein Griff ins Wespennest sein.

Ute in dem ersten Link vom Beitrag vom 29.12.2023 wurde doch es erklärt!
Aber nun noch mal in meinen Worten und ausschnitten von den Links.

Unterschiede in den einzelnen Renten/ wozu sind Sie


Schwerbehinderten Rente
https://www.youtube.com/watch?v=EqzJJP64N2c

Da wird auch noch mal erklärt.
Diese Rente galt für Menschen eigentlich für Menschen die keine Aussicht haben
EU- Voll- oder Teil Rente zu bekommen!!!

Solltest du eine Unbefristete EU-Rente bekommen , würde ich erst den Rentenantrag 3Monate
Vor dem regulären Rentenbeginn stellen!
Die Gesetze haben sich laufend geändert.

Also man sollte die Links und youtube sich reinziehen.

Gruß murmel allen noch ein Neues Schmerz ärmeres Jahr

Hir noch einen https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/da...die-altersrente

Bearbeitet von murmel am 31 Dez 2023, 18:59
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karin59
Geschrieben am: 01 Jan 2024, 23:32


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Hallo Ute,
Ich glaube, wir sind ein Jahrgang.
Deshalb :
Mein Geburtstag ist 06/59 und ich habe 50% .
Im September 23 hätte ich ohne Abschläge die Schwerbehindertenrente in Anspruch nehmen können.
Ich habe bis März gearbeitet und deshalb 1,8% Abzug (0,3% pro Monat).
Im September 23 könnte ich auch die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen (45Arbeitsjahre) ohne Abzug.
Da ich im März in Rente ging, ist es automatisch die Rente für langjährige Versicherte (35 Jahre).
Weil ich aber aktuell die Schwerbehindertenrente beantragt habe, wurde jetzt zum Jahresende neu berechnet und ich bekomme Summe Xdazu.
Regulärer Altersrentner bin ich aber erst im September 24 mit 64 und 2Monaten.
Der Rentenbetrag bleibt aber mit den Abzügen lebenslang bestehen, nur kann ich danach unbegrenzt zuverdienen. Das muß man sich wegen der EkSt selbst ausrechnen.
Ich denke, daß sollte bei der Findung helfen.
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Schnütchen
Geschrieben am: 02 Jan 2024, 10:29


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Hallo Karin,

Ich bin Jahrgang 7/60 und habe 50% GDB.
So wie du das schreibst, kapier ich das.
Wie gesagt, ich habe gegoogelt und überall steht das mein Jahrgang mit 64/4 in Schwerbehindertenrente gehen kann......wie gesagt ich habe die 50% und habe 35 Jahre.
Die ganz normale Altersrente wäre bei mir mit 66/6.
Die Frage ist, was tun?
Warten bis sich von denen jemand meldet oder selber aktiv werden?

Gruß Ute
PM
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karin59
Geschrieben am: 02 Jan 2024, 23:10


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Also ich rate Dir einen Beratungstermin bei der DRV zu machen.
Da musst Du einen Versicherungsverlauf zur Hand haben und Deine konkreten Fragen zu Deinen Optionen. Da vergibst Du Dir nix.
Es ist ein Beratungsgespräch und hat keinerlei Konsequenz.
Danach kannst Du für Dich entscheiden.
Du hast doch auch Deine Rentenauskunft bekommen. Ab 55 alle 5 Jahreausführlich? Dort stehen Deine Möglichkeiten mit zu erwartenden Summen und evtl. Abschlägen. Von den Bruttobezügen musst Du dann noch KV und SV abziehen. Bei mir ca. 100€.

Eine Schwerbehindertenrente ohne Abzüge kannst Du frühestens mit 64 und 6 Monaten bekommen. Jeder Monat vorher kostet Dich 0,3 %
So kannst Du Deine Bezüge leicht selber ausrechnen .
Wenn Du noch ALG beziehst, würde ich warten, denn da werden auch Grundpunkte gutgeschrieben und Deine Abzüge verringern sich jeden Monat
Meine Option ähnelt zeitlich der Deinen und deshalb denke ich Deine Bezüge , ohne Summen zu kennen, würden sich bei Renteneintritt im Januar 24 um 3,6 verringern.
Ich denke, daß hält sich in Grenzen.
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murmel
Geschrieben am: 03 Jan 2024, 00:06


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Hallöchen Karin59 :; :;
Zitat

@karin
Wenn Du noch ALG beziehst, würde ich warten, denn da werden auch Grundpunkte gutgeschrieben und Deine Abzüge verringern sich jeden Monat


Zitat

@Schnütchen  ich bekomme seit 11/21 Erwerbsminderungsrente.

Sie steht dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch nicht mehr zur Ferfügung

So wie ich es vorher in ihren Beiträgen gelesen hab , bezieht sie eine voll Erwerbsminderungsrente!
Wo andere Jahre lag kämpfen
Sie hackt immer auf ihre 50 Schwerbehinderung
Ich habe da noch den Link reingestellt
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/da...die-altersrente

vom Sozialverband wo meiner Meinung alles Erklärt ist!

Sie sollte warten bis sie die Regelaltersrente Erreicht hat
Karin du stehst bestimmt noch in Arbeit und hast mindestens auch 50 Grad Behinderung.

Und hast keine Erwerbsminderungsrente, da komm dann die Regelaltersrente für Schwerbehinderte in Frage. Also eine ganz andere Voraussetzug. Früher in Rente ist so wie du beschrieben!!!
Noch dazu zu sage ich hatte damals auch eine Voll- Erwerbsminderungsrente. Wobei man da auch Abzüge hatte und die bis zur Regelaltersrente weiterbestand!!!!

@Ute
Ich habe 50% Grad er Behinderung, aufgrund dessen kann ich doch die Schwerbehindertenrente in Anspruch nehmen......oder nicht

Meiner Meinung Nein

Mit herzlichen Grüßen murmel :bank
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Schnütchen
Geschrieben am: 03 Jan 2024, 12:17


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Moin,

Murmel, äh sorry.....warum hacke ich auf den 50% rum?
Versteh ich nicht.
Will nur klare Fakten schreiben und dazu gehört eben, daß ich alles richtig angebe.

Und nur zur Info, ich habe für die Erwerbsminderungsrente auch 2,5 Jahre gekämpft.....mit Anwalt, ohne VdK.

Ich spreche hier auch nicht von der Regelaltersrente, diese hätte ich mit 66,6 Jahren.
Nein ich spreche hier von der Schwerbehindertenrente, die man mit den 50% bekommt sowie mit 35 Jahren Arbeitszeit.
Die Frage war, wann kann ich die beantragen?
Ich möchte weder Abschläge noch sonstwas haben.

Und klar lasse ich mich beraten....

LG....Ute
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karin59
Geschrieben am: 03 Jan 2024, 13:57


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Du hast recht.
Ich hatte nicht alle vorherigen Beiträge gelesen, wegen EMR.

Ich selber stehe seit März 23 nicht mehr in Arbeit, hab ab da meine Schwerbehindertenrente.
Meine Beeinträchtigungen haben seinerzeit trotz Gericht und Einspruch nicht zur EMR gereicht. Wobei man in Betracht ziehen muß, in welchem Bundesland man lebt und wie der Richter und die Gegenpartei alles auslegt, dazu kommen die Gummiparagrafen und die Tagesform der Beteiligten
:r

Ich hab Murmels Link gelesen und denke nun ebenso : nein
Wenn Du EMR beziehst, weshalb dann Wechsel zur Schwerbehindertenrente, wenn doch der Übergang automatisch geht ?
Und wie schon im Link zu lesen, sind die Vergütungen nicht so gravierend verschieden. Denn Du sammelst ja keine vollen Punkte mehr.
Bei der regulären Altersrente, genau wie der Schwerbeh. Wird immer in Brutto geschrieben, nie die KV, Pflege, SV vergessen abzuziehen.

Und wenn Du su unsicher bist, hilft nur der Termin bei der DRV.

Bearbeitet von karin59 am 03 Jan 2024, 14:12
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Schnütchen
Geschrieben am: 03 Jan 2024, 18:20


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Huhu Karin,

Wenn der Wechsel automatisch gehen würde, müsste ich ja nix machen......ich meine aber, ich müsste das selbst beantragen.
Ich habe inzwischen in meinen Unterlagen gekruschtelt und da steht, ich erfülle alles soweit und ich könnte 12/24 diese Rente bekommen......

Ich mache natürlich einen Termin, hat ja noch Zeit.

Gruss Ute
PM
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