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Cinzano30 |
Geschrieben am: 31 Mär 2024, 20:07
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 29.585 Mitglied seit: 04 Dez 2023 ![]() |
Oh man diese Bürokratie. Hallo zusammen und frohe Ostern wünsche ich.
Direkt nach OP hat mir ein Sanitätshaus eine Orthese angefertigt Dann ein paar Unterschriften, Zuzahlung geleistet und angezogen. Passt. Ein paar Tage später schreibt meine KK, dass eine Entscheidung über Kostenübernahme bis Ende März fällt. Gestern kam ein Schreiben dass sich die Entscheidung bis Ende Mai hinzieht, da der MD noch bewerten muss. Dazu der Hinweis, dass ich die Kosten selbst tragen muss, wenn die KK die Kosten nicht übernimmt. Aber wenn die die Rechnung anfordern, sehen sie doch, dass ich die Orthese bereits seit Februar habe. Das heisst, da kommt doch dann direkt die Ablehnung. Gehört das zum Allgemeinwissen, dass man bei einer Orthese erst die Entscheidung der KK abwarten muss? Laut Recherche kosten die Dinger Bus zu 1000 Euro kosten. Ich wurde auch nicht gefragt, ob ich die Orthese möchte und auch nixht informiert, dass eine Kostenübernahme nicht automatisch erfolgt. Der Arzt hat es angeordnet und dann kam das Sanitätshaus. Bei den letzten Orthesen gab es auch nie Probleme. Was erwartet die KK? Dass ich bis Ende Mai im Bett liege uns warte? Hab ich da irgendwelche Möglichkeiten? Jetzt schon Beschwerde gegen die lange Bearbeitungszeit einlegen? Mit dem Sanihaus sprechen? Liebe Grüsse Tom |
paul42 |
Geschrieben am: 01 Apr 2024, 14:47
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.830 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Tom :;
Ich hoffe es geht dir weiterhin den Umständen ensprechend gut und du kannst dich erholen :bank Die Beschwerde würde ich nicht einleiten, denn die Entscheidung des med. Dienstes der KK steht ja noch aus. Man weckt besser keine schlafenen Hunde. :hair Grundsätzlich kann eine Kostenübernahme der KK auch rückwirked erfolgen. Wenn dein Operateur eine Verordnung zur maßgenauen Anfertigung deiner Orthese ausgestellt hat, ist dies eine Leistung, die eigentlich gesetzlich versichert ist. Es entspricht zwar nicht der Regelversorgung für den med. Dienst, da dein Fall wirklich was Spezielles ist, aber es gilt weiteren Schaden bzw. Behinderung nach dem Sozialrecht SGB IX abzuwenden. Du kannst dich auch vorab an die Sozialverbände, VdK oder Sozialverband Deutschland e.V. im Rahmen einer Patientenberatung behelfen. Bei Mitgliedschaft erhälst du jederzeit Hilfe bis zum rechtlichen Beistand. Viele Grüße paul42 |
Cinzano30 |
Geschrieben am: 05 Apr 2024, 15:18
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 29.585 Mitglied seit: 04 Dez 2023 ![]() |
Danke Paul. Das ist falsch rübergekommen: Bevor es keine Entscheidung gibt lege ich natürlich keinen Widerspruch ein.
Ich warte jetzt erst einmal ab und schaue dann. VdK bin ich vor ein paar Jahren ausgetreten. Überlege ich mir mal wider. Macht Sinn. Liebe Grüsse Tom |
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