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harald456 |
Geschrieben am: 26 Nov 2022, 13:34
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 28.903 Mitglied seit: 15 Sep 2021 |
Guten Tag,
Der Bescheid der UKBW ist eingetroffen. Ihre Erkrankung wird als Berufskrankheit der Nummer 2108 der BKV ( Berufskrankheitenverordnung) anerkannt. Als wesentliche Folgen der Berufskrankheit haben wir festgestellt: Osteochondrose im Bereich L5/ S1 mit Schädigung der benachbarten Facettengelenke im Segment L4/L5 Wir übernehmen die Kosten für alle im Zusammenhang mit der Erkrankung stehenden medizinischen Behandlungen. L.G. Harald |