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| elke2306 |
Geschrieben am: 15 Dez 2020, 18:02
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 24 Mitgliedsnummer.: 27.976 Mitglied seit: 16 Mai 2019 |
Hallo Andreas,
Ich habe eine Schwerbehinderten Ausweis, 40 Prozent. Das allerdings auch nur durch Widerspruch! Gruß, Elke |
| Juergen73 |
Geschrieben am: 15 Dez 2020, 18:16
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E-Bike Cruiser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 6.168 Mitgliedsnummer.: 28.449 Mitglied seit: 21 Apr 2020 |
Moin Elke,
einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab einen GDB von 50. Klick. Eine Rente hängt auch nicht unbedingt von einem GDB ab. Ich kenne jemand der mit einem GDB von 100 + aG noch im Büro arbeitet. Mittlerweile über 60 Jahre versucht die Person jetzt auch eine Rente zu bekommen. Ausgang z.Z. noch ungewiss. Aus meinem persönlichem Umfeld weiß ich nur das Personen mit nur körperlichen Problemen mehr Probleme haben als Personen mit zusätzlichen physischen Problemen. |
| elke2306 |
Geschrieben am: 16 Dez 2020, 14:20
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 24 Mitgliedsnummer.: 27.976 Mitglied seit: 16 Mai 2019 |
Hallo Jürgen,
ich meinte auch eine Schwerbehinderung, einen Ausweis wird man aufgrund der 4 Op nicht bekommen. Weil das Versorungsamt es immer nur als eine Op anerkennt! Die Komplikationen/Einschränkungen, die durch die 4 Eingriffe entstanden sind, spielen keine Rolle, wie man mir sagte. Nunja, Büro. Dazu müsste ich erstmal eine Umschlung machen. Alleine so lange Sitzen ist unmöglich. Ich musste beim Gutachter nach 30 min aufstehen, weil ich nicht mehr sitzen konnte. Zudem, wer stellt eine Mitte 50 jährige mit keiner Erfahrung ein? Ich habe beruflich nie was mit Büroarbeiten zu tun gehabt, ich habe einen Handwerksberuf erlernt und war zuletzt als Zugbegleiterin tätig. Laut Arge und VDK gibt es zur Zeit auch keine 3/4 Stellen auf dem Markt! Ich habe das gleiche Spielchen mit Bewerbungen schreiben vor 8 Jahren schonmal hinter mich gebracht. Nach der 2. Op! Schon damals kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem besteht immer noch ein Arbeitsvertrag, den ich nicht kündigen werde! Ja, danke. Die physischen Probleme wurden bereits in der Reha und auch später durch einen anderen Arzt bestätigt. Ich war inzwischen bei 2 Gutachtern, wobei der Gutachter (vom Gericht bestellt), anderer Meinung war, als der Gutachter der DRV! Gruß, Elke |
| murmel |
Geschrieben am: 29 Dez 2020, 14:26
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen Jürgen :;
Zitat Ich kenne jemand der mit einem GDB von 100 + aG noch im Büro arbeitet. Mittlerweile über 60 Jahre versucht die Person jetzt auch eine Rente zu bekommen. Ausgang z.Z. noch ungewiss. Ich glaube das er jetzt bestimmt in Rente gehen kann ohne die Abzüge bei der EU –Rente . Die Gesetze haben sich ja laufend geändert! Dazu der Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/...e_Menschen.html Gruß murmel :bank Bearbeitet von murmel am 29 Dez 2020, 14:27 |
| murmel |
Geschrieben am: 18 Feb 2021, 03:28
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen elke2306 :;
Zitat Laut Arbeitsamt bin ich zumindest im Moment nicht arbeitsfähig Meine frage ist wurde es von einem Gutachter des Arbeitsamtes festgestellt! Oder nur von der Bearbeiterin der AA veranlasst auf gut dünken!! Solltest du nämlich beim Arbeitsamt arbeitsfähig sein, so kannst du zu Beispiel dir den Arm verstaucht hast Kranscheiben lassen, und die Zeit der Arbeitslosigkeit ruht Und erhältst vom Arbeitsamt Krankengeld Bist du als nicht arbeitsfähig eingestuft dann kannst du dich nicht Kranscheiben lassen Habe es in einem Beitrag schon mal geschrieben was bei der Beantragung auf EU Rente entscheidendes zu beachten ist. Vor allen ist die Leistungsfähigkeit sprich wie lange die Zeit ist wie man noch arbeiten kann! Das sollte auch vom behandelnden Arzt Dokumentiert sein! Also 0-2,59h= Vollerwerbsunfähig 3-5,59h=Teierwerbsunfähig ab 6,00h= Vollerwerbsfähig Also nochmals zusammengefasst es zählen nicht die Krankheiten bei einer EU-Rente sondern es kommt immer aus die Leistungsfähigkeit an. Sollte ein Gutachter der AA festgestellt haben das deine Leistungsfähigkeit unter2, 59h gesunken ist hättest du Gute Karten beim Sozialgericht! Dan lasse dir das Gutachten aushändigen!!! Ich hoffe du hast verstanden was ich da geschrieben hab. Ich glaube meine Skype hast du. Gruß murmel :bank |
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