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| Benn |
Geschrieben am: 21 Jan 2023, 17:21
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 67 Mitgliedsnummer.: 22.229 Mitglied seit: 28 Jun 2013 |
Hallo,
hier der neuste Stand. Der Arbeitgeber hat meine Kündigung zum 01.02.2023 auf ärztlichen Rat bestätigt. Ich empfinde das als eine große Erleichterung endlich den Stress mit dem Arbeitgeber beendet zu haben. Meine beantragte medizinische Reha wurde bewilligt und beginnt am 31.01.2023. :klatscht Somit muss mir der Arbeitgeber den Resturlaub bezahlen da ich aufgrund der medizinischen Reha den Urlaub bis zum 15.02.2023 nicht nehmen kann. Arbeitsunfähig bin ich noch bis einschließlich 01.02.2023 und bin voraussichtlich bis zum 21.02.2023 zur medizinischen Reha. Ich muss mich bestimmt vor dem 01.02.2023 bei der Agentur für Arbeit, Arbeit suchen melden. :sch Ich kann nur noch nicht sagen wie es gesundheitlich am 01.02.2023 aussieht und ob ich die Reha als arbeitsfähig beende. Wieder eine verzwickte Situation. :kinn Kann mir Jemand im Forum sagen was ich in dieser Situation beachten und unternehmen muss? Zumindest bin ich froh das es mit der Reha so schnell geklappt hat. :ap Gruß Benn |
| blumi |
Geschrieben am: 22 Jan 2023, 09:11
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PremiumMitglied Silber Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.270 Mitgliedsnummer.: 27.696 Mitglied seit: 26 Okt 2018 |
Hallo Benn,
Es empfiehlt sich bei der Agentur für Arbeit direkt übergangsgeld zu beantragen, da ja deine Situation in der Tat noch unsicher ist. Dann kannst du in Ruhe die Reha antreten und alles weiter entscheidet sich danach, je nach Befund nach Rehaende. LG, Elke |
| Juergen73 |
Geschrieben am: 22 Jan 2023, 09:27
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E-Bike Cruiser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 6.168 Mitgliedsnummer.: 28.449 Mitglied seit: 21 Apr 2020 |
Hallo Benn,
Während einer Reha ist man arbeitsunfähig. Wo man sich allerdings melden muß weiß leider nicht. |
| Benn |
Geschrieben am: 22 Jan 2023, 09:54
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 67 Mitgliedsnummer.: 22.229 Mitglied seit: 28 Jun 2013 |
Hallo Juergen 73,
danke für die Antwort. Ich werde am Besten mal am Montag bei der Agentur für Arbeit anrufen und mich erkundigen. Lieber zuviel anrufen als zu wenig und Sanktionen riskieren. Gruß Benn |
| Benn |
Geschrieben am: 11 Feb 2023, 17:51
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 67 Mitgliedsnummer.: 22.229 Mitglied seit: 28 Jun 2013 |
Hallo,
wie ich schon berichtet habe absolviere ich seit dem 31.01.2023 eine ganztägig ambulante medizinische Reha. Die Reha wurde gleich zu Beginn um eine Woche bis zum 28.02.2023 verlängert. Wie zu erwarten haben sich die Schmerzen durch die Therapien verstärkt. (war bei der letzten Reha geauso) Die zuständige Ärztin und die Therapeuten sind sehr freundlich und absolut kompetent. Probleme habe ich beim sehr zügigen Nordic Walking. Dabei nehmen die Schulterschmerzen und Rückenschmerzen massiv zu. Leider wurde aufgrund der Energiekriese bei der Wassergymnastik die Wasserthemperatur und die Raumtemperatur reduziert. Da habe ich echte Probleme die ich auch schon angesprochen habe. Beim sozialrechtlichen Gespräch in der Reha wurde mir gesagt das ich mich schon umhören soll wo ich eventuell eine Tätigkeit aufnehmen könnte. Aufgrund der Anzahl an gesundheitlichen Einschränkungen wird es nach den Aussagen der Mitarbeiterin auf eine Vermittlung einer neuen Tätigkeit hinauslaufen. (Förderung RV) Ich habe darauf erst einmal gegenüber der Mitarbeiterin nicht reagiert aber enttäuscht war ich schon. Eigentlich ist es mit dem Reha Berater der RV so geplant das ich nach der Reha zum Accessment ins BfW komme um zu prüfen wie meine intellektuellen Fähigkeiten sind. Fällt das aus wenn ich arbeitsunfähig von der Reha entlassen werde? Davon wusste die Mitarbeiterin nichts. Mir wurden von der RV auch schon im September 2022 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grund nach bewilligt. Ist der Bewilligungsbescheid der RV auf LTA vom September hinfällig wenn ich arbeitsunfähig bei der Reha enlassen werde? Ich hatte bereits vor einiger Zeit geschrieben das ich bisher nur eine Anpassungsqualifizierung im BfW hatte. Eine Umschulung hatte ich noch nicht! Wie es aussieht steht mir laut RV keine Umschulung zu. Nur eine Vermittlung wird mich nicht weiterbringen und den finanziellen Abstieg bedeuten. Ich kann ja auch noch nicht sagen ob ich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig bei der Reha entlassen werde? Ich war zu Reha Beginn arbeitsunfähig und wie es im Moment aussieht werde ich eventuell arbeitsunfähig entlassen. Kennt sich jemand im Forum aus worauf ich achten muss und was ich beantragen muss? Gruß Benn |
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