Bandscheiben-Forum

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> Wie schildere ich....., Erwerbsminderungsrente
karin59
Geschrieben am: 09 Jun 2021, 10:18


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Ute,
Du kannst klagen, nur wird es Dir wenig nutzen.
Diesen Weg hab ich hinter mir. Ich war bei 3 Gutachtern.
Zu der Zeit war ich arbeitslos. Also hatte ich die Zeit und Gelegenheit, einen für mich geeigneten Job zu finden. Mit den Massgaben im Wechsel stehen, gehen, sitzen usw.
Das ist das ausschlaggebende. Ich denke, auch wenn Du beim VdK oa. bist, wirst Du diese Aussage öfter hören.
Es spielt keine Rolle wie alt Du bist und was Du kannst oder nicht ist auf den theoretischen Blättern zu finden .

Schone Deine Nerven.
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Schnütchen
Geschrieben am: 09 Jun 2021, 10:53


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Hallo Karin

Und danke für deine Antwort.

Inzwischen hat die Änwältin angerufen und die sagt, natürlich klagen wir, ich soll nicht aufgeben......
Ich bin ja weder arbeitslos noch krank geschrieben, denn beide Sachen sind inzwischen ausgelaufen.......die Geldmittel sind also erschöpft.
Mein Mann arbeitet als Hausmeister bei der Gemeinde, will sagen, der Verdienst ist nicht rosig, er ist momentan in Kurzarbeit.
Mir steht also auch kein Harz 4 zu, denn für DAS verdient er dann wieder zuviel.

Für was hat man sich jahrelang abgerackert?
Um jetzt so da zu stehn?
Für die Rente zu jung, fürs arbeiten zu alt.

Bis ich meinen täglichen Haushalt geschmissen habe bin ich dann grad wieder fertig zum abliegen.
Wie, was soll ich da arbeiten?
Ich weiss es nicht, mir fällt nix ein.

Gruss Ute
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karin59
Geschrieben am: 09 Jun 2021, 13:20


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Ich hoffe, dass Du mehr Glück hast als ich.
Die Klage bezahlt ja der Staat.
Der Anwältin kommt das ja gelegen, denk ich
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Schnütchen
Geschrieben am: 09 Jun 2021, 15:09


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Hey Karin,

Das weiss ich nicht, ob ihr das gelegen kommt, bei mir läuft das über Rechtschutzversicherung.

Gruss Ute
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Claudia1981
Geschrieben am: 11 Jun 2021, 06:43


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Hallo Ute,

also erstmal ist es egal von wem die Anwältin bezahlt wird. Geld ist Geld.

Bezgl. Dem arbeiten....Ich bin noch nicht mal 40 und auch mit dem Haushalt schon überfordert. Aber das wird nicht so gesehen von der DRV......Ich wollte eine Umschulung machen, die wurde nicht genehmigt weil der Berater der Meinung ist das ich eine 2jährige Vollzeit Maßnahme nicht durchhalte. (Er hat vielleicht auch recht) aber der Gutachter stuft mich als vollschichtig arbeitsfähig ein. :vogel

Aber im Endeffekt muss man das Beste draus machen.

Ich mache jetzt ab 1.10. Eine Integrationsmaßnahme über die DRV. Das hat sich gut angehört. Vielleicht auch was für dich?

LG Claudia
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Schnütchen
Geschrieben am: 11 Jun 2021, 08:36


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Morgen Claudia,

Was machst du denn da genau?

Mir wurde seitens der DRV zu keiner Zeit irgendwas angeboten.
Das ist ja witzig, auf der einen Seite vollschichtig arbeitsfähig, auf der anderen Seite traut er dir das dann nicht zu, ja was denn nu?
Im Prinzip ist das doch nur eine Beschäftigungsmaßnahme......

Gruss Ute
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Claudia1981
Geschrieben am: 14 Jun 2021, 19:16


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Hallöchen Ute,

Drei Monate sind Theorie und dann Praktikas....Ziel ist einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden....Bin ganz optimistisch

Du musst dafür einen Antrag auf Teilhabe an Arbeitsleben stellen....quasi eine berufliche Reha....

LG Claudia
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elke2306
Geschrieben am: 03 Okt 2021, 12:21


Öfter dabei
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hallo ihr,

ich kämpfe auch um die E, mit dem Vdk. Eine Teilhabe am Arbeitsleben habe ich vor 10 Jahren gemacht. Das Problem dort, man muß ja während der ganzen Zeit sitzen..dh. mindestens 6 stunden. Damals konnte ich das nicht, ich mußte immer aufstehen. Von den Betrieben, die Praktika anbieten, wird man noch ausgenutzt. die Erfahrungen waren nicht so gut. Damals hatte ich nur eine Op in höhe Lws 4/5. Auf das "leidensbild" wurde auch nicht weiter geachtet. Sonst wäre es womöglich nicht zu der Situation gekommen, in der ich nun bin. 3 weitere Operationen auf gleicher Höhe. Mir hat das zwar kurzfristig einen Arbeitsplatz gebracht, der mir heute aber nichts mehr bringt.
Ich bin weiter krank geschrieben, weil ich noch einen Arbeitsplatz habe. Arbeitgeber verlangt die AU. Ich war bei 2 Gutachtern, einer meinte dann auch, mehr als 6 Stunden arbeitsfähig. Der letzte war ganz anderer Meinung. Aber er sagte auch : "das machen die (drv) nicht...allerhöchstens befristet auf ein Jahr."
grüße, elke
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