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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
Rebecca2611 |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 11:00
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 27.589 Mitglied seit: 19 Aug 2018 ![]() |
Hallo
Hab seit Juni 2018 einen Bandscheibenvorfall L5/s1 und diverse andere Erkrankungen seit Dezember 2015 gdb 50 ohne Merkzeichen . Im September war ich beim mdk und der hat mich für meinen Beruf (Einzelhandel ) auf Dauer arbeitsunfähig geschrieben mit Leistung unter 3 Stunden für meinen Job allgemeiner Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr . Musste laut Krankenkasse Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen! Am 18.12 wurde ich von der DRV angerufen ob ich einen höherverstellbaren Schreibtisch möchte und ich sagte das mir das im Verkauf nicht hilft , darauf fragte sie ob ich in meinen würde in meinem Job nicht mehr arbeiten zu können was ich bejahte. Sie sagte dann würde der Antrag den Medizinern vorgelegt . Letze Woche erhielt ich einen Brief vom 21.12 geschrieben das mein Antrag abgelehnt würde da meine erwerbsfähigkeit nicht gemindert wäre und ich Weiter in meinem Job arbeiten könne . Habe dagegen Wiederspruch eingelegt ! Gestern wurde ich von der Krankenkasse angerufen weil ich denen eine Kopie der Ablehnung geschickt habe und da sagte der Mitarbeiter zu mir ich solle arbeiten gehen oder meinen Job selbst kündigen . Ich war so fertig von der Antwort und konnte dem nichts entgegen setzen 😔 Hat irgendjemand einen Rat für mich , ich weis einfach nicht weiter. Operieren mag keiner weil ich nur schmerzen habe und keine Lähmung ! Spritzen mag ich auch keine mehr 😔 Viele Grüße Rebecca |
Harro |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 12:48
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Rebecca
Zitat Hat irgendjemand einen Rat für mich , ich weis einfach nicht weiter Stell sofort einen Reha-Antrag bei der DRV da deine Erwerbsfähigkeit bedroht ist und teile das der KK mit, achte bitte immer darauf das deine Krankschreibungen lückenlos sind. LG Harro |
Rebecca2611 |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 13:04
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 27.589 Mitglied seit: 19 Aug 2018 ![]() |
Hallo Harro,
Geht denn ein Reha Antrag zusätzlich zum Wiederspruch bei Teilhabe am Arbeitsleben ? Scanne meine Krankmeldung sofort nachdem Arztbesuch für die Krankenkasse 👍 Liebe Grüße Rebecca |
Ronja |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 13:08
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 569 Mitgliedsnummer.: 3.722 Mitglied seit: 09 Nov 2005 ![]() |
Hi,
ja das geht natürlich. Eigentlich sollte eine medizinische Reha vor der Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Ich habe das Gefühl, du wurdest da falsch beraten. Normal ist der Weg anders. Stelle den Antrag so schnell wie möglich! LG, Ronja |
Rebecca2611 |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 13:17
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 27.589 Mitglied seit: 19 Aug 2018 ![]() |
Hallo,
Habe das gemacht was die Krankenkasse mir vorgegeben hat! Kommt vielleicht daher das ich im Mai 2018 die Reha wegen starken Rückenschmerzen abgebrochen habe . Liebe Grüße Rebecca |
Harro |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 13:52
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin
würde aber trotzdem einen neuen Reha-Antrag stellen. LG Harro :winke |
Ronja |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 13:53
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 569 Mitgliedsnummer.: 3.722 Mitglied seit: 09 Nov 2005 ![]() |
Hi,
hast du die Reha deinerseits abgebrochen oder wurde das von ärztlicher Seite her so "angeordnet"? Es gibt den Grundsatz: med. Reha vor Teilhabe oder Rente. LG, Ronja |
Rebecca2611 |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 14:14
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 27.589 Mitglied seit: 19 Aug 2018 ![]() |
Hallo,
Hatte einen Termin bei der Oberärztin der Klinik hab gesagt das ich starke Schmerzen habe und mir mehrfach das linke Bein weggeknickt sei , sie hat geschaut und gesagt da ist nichts soll alle Behandlungen weiter machen und hat mir tilidin gegeben und da hab ich gefragt wenn nichts ist warum dann Schmerzmittel ? Hat sie blöd geantwortet darauf hab ich gesagt das ich dann nach Hause fahren möchte hat sie dann befürwortet aber ich wäre als arbeitsfähig entlassen . Bin nach Hause gefahren ohne Bericht ein paar Tage später kam der Bericht ich sei arbeitsunfähig entlassen worden . War aber zu dem Zeitpunkt arbeiten . Hatte gelesen das Teilhabe am Arbeitsleben auch eine medizinische Reha sein könnte. Liebe Grüße Rebecca |
Schnütchen |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 14:54
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.402 Mitgliedsnummer.: 11.551 Mitglied seit: 07 Mai 2008 ![]() |
Hallo,
Ich kann den anderen nur beipflichten, stell einen Antrag auf Reha. Es kann dich keiner zwingen zu arbeiten, sofern du AU bist. Lass dich nicht einschüchtern von den Kk Mitarbeitern. Kündige auf keinen Fall. Bei mir hamse das gleiche probiert. Gruss Ute |
Ronja |
Geschrieben am: 08 Jan 2019, 16:39
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 569 Mitgliedsnummer.: 3.722 Mitglied seit: 09 Nov 2005 ![]() |
Hi,
Nicht kündigen deshalb: dann bist du für den offenen Arbeitsmarkt verfügbar. Deine AU gilt nur für den Beruf den du derzeit ausübst und du einen Arbeitsvertrag hast. LG, Ronja |
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