Bandscheiben-Forum

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> Neuroforamenstenose HW5/6, Mehrfache OP's
Ralle171259
Geschrieben am: 07 Apr 2018, 11:33


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Liebe Bandis,
ich habe lange nichts von mir hören lasse. nach dem ich Seit 2013 mafach an der HWS operiert wurde und durch die Hölle gegangen bin nun der aktuelle Stand.
Zu den Diagnosen:

Neuroforamenstenose HW5/6 beidseits bei Fusionsversagen nach ACDF
Anschlußdegeneration HW4/5
ACDF HW5/6 in 2013
ACDF HW3/4 in 2015
implantation eines Elastic Spine Pad HW6/7 in 2016
Revision des zervikalen Cageimplantates in Höhe HW3/4
teilentfernung der Retrospodylophyten am 24.02.2017
Lumbnoischialie L5 rechts
BWS Prolaps
Seit der Revision weiterhin starke schmerzen mit ausfall und lähmungserscheinung besonders rechte Körberhälfte.
Nachdem ich nun erneut im Febr.2018 für 10 Tage in die UNI Klinik Dresden, die die gesamten OP's durchgeführt haben, wurde ich mit der Aussage
"keine Indikation zur erneuten OP vorhanden" entlassen.
Mein nächster Weg führte mich nun in das KH Friedrichstadt Dresden um eine zweitmeinung einzuholen.
Prof. Dr. Stockhammer schaute sich meine MRT bilder an und sagte das die UNI mich hätte sofort einer OP unzterziehen müsse. Seine Diagnose:
" Die extern durchgeführte Bildgebung mittels CT der HWS zeigt nach Voroperationen nun einen Neurofomamenstenose HW5/6 beidseits bei Fusionsversagen und einbruch der Cages im Segment HW4/5 und HW5/6 sowie Bruch der Prothes in HW6/7. Es wurde nun sofort für den nächsten Tag die OP geplant und durchgeführt.
Entfernung der Bandscheibenprothes HW6/7 und ACDF, Entfernung der Cages HW3/4 und HW5/6, Dekompression der Neurofarminaa C& Beidseits in Re-ACDF HW4/5 und vetrale Verplattung HW3/4/5/6/7, am 22.03.2018. nun bin ich Schmerzfrei und die Lähmung ist Rückläufig.
Meine Frage dahingehend ist, sollte ich nach der Fehldiagnose der UNI Klinik Strafantrag stellen wegen falscherDiagnos, unterlassung Hilfeleistung und Körberverletzung? immer hin haben die Ärzte der UNI diese grvierenden Schäden nicht erkannt und wollten mich zum Psychologen schicken als Simulant. Wer hat da erfahrungen hinsichtlich einer Erfolgschance bei einer Klage.

Vielen dank im Voraus
Ralf
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Barbaraaus dem POTT
Geschrieben am: 07 Apr 2018, 19:34


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Hallo Ralf :winke

Ich habe zwar in diesem Kontext noch nie geklagt, da ich aber einige Jahre bei einer Rechtsschutzversicherung gearbeitet
habe, kann ich Dir zu deinem Thema nur sagen: Fachanwalt für Medizinrecht, denn der kann nur beurteilen, welcher Rechtsverstoß
vorliegt, denn man kann nicht mal eben sagen unterlassene Hilfeleistung, falsche Diagnose.....


Gute Besserung


Barbara aus dem Pott

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_djpatrick75
Geschrieben am: 07 Apr 2018, 23:47


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Hallo Ralf,

unterlassene Hilfeleistung ist das nicht, aufgrund einer Fehldiagnose. Wegen letzterer hätte ich mich auch operieren lassen sollen, aufgrund einer Anomalie, dabei war die Bandscheibe die Ursache.
Daher ist bei solcher Komplexität immer die beste Wahl, eine Zweitmeinung einzuholen. Man sollte zwar annehmen, dass es eine gewisse Einigkeit gibt, aber wer nimmt schon den nächst besten greifbaren Handwerker? Zwei, drei Angebote holt man sich auch da.

Daher ist maximal Schmerzensgeld möglich, wenn nachgewiesen wird, dass das erste Team das eindeutig erkennen müsste. So zumindest meine Rangehensweise.
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milka135
Geschrieben am: 08 Apr 2018, 16:14


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Hallo Ralle,
hierzu:
Zitat (Ralle171259 @ 07 Apr 2018, 11:33) 

Meine Frage dahingehend ist, sollte ich nach der Fehldiagnose der UNI Klinik Strafantrag stellen wegen falscherDiagnos, unterlassung Hilfeleistung und Körberverletzung? immer hin haben die Ärzte der UNI diese grvierenden Schäden nicht erkannt und wollten mich zum Psychologen schicken als Simulant. Wer hat da erfahrungen hinsichtlich einer Erfolgschance bei einer Klage.

würde ich sagen, dass du bessere Karten hast. Wenn du einen möglichen Behandlungsfehler über deine Krankenkasse prüfen lässt. KV haben deswegen ein größeres Interesse weil, sie ja, die Fehlbehandlung mit Physiotherapie, Krankschreibung bezahlen mussten.

Hast du alle: CD-Roms von deinen radiol. Untersuchungen, OP-Berichte, radiologischen Befunde? Wenn nein, dann beschaffe sie dir bevor du an deine KV hergehst.

Meine Erfahrungen mit der Uniklinik DD - Abt. Neurologie sind auch schlecht.

Liebe Grüße,
Milka :;
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Ralle171259
Geschrieben am: 09 Apr 2018, 12:39


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Liebe Bandis,
vielen Dank für die guten Hinweise. Heute habe ich mich mit meier Krankenkasse unterhalten, diese empfahl mir die Schlichtungsstellenanzurufen und mir einen Anwalt für Med. Recht zu suchen.
Das habe ich nun getan. Beim Anwalt hat man gleich gesagt, das hier eine Fehldiagnose der UNI DD vorliegt und das ich eine Klage wegen Schmerzengeld einleiden soll. Diese wiederum kann zwar dauern ist aber erfolgsversprechend. also werde ich jetzt über die KK ein gutachten einholen und dann Klagen. Mal sehen wie das ausgeht.
Ich werde weiter darüber berichten.

Gruß Ralf
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