Bandscheiben-Forum

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> Stufenweise Wiedereingliederung, Was habt ihr für Erfahrungen gemacht
Dede
Geschrieben am: 17 Jul 2017, 09:26


Öfter dabei
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Halli Hallo liebe Mitversteiften,

Ich wurde am 1.3.2017 versteift im Segment L4/5. Bin mittlerweile wieder recht fit. Was bis dato noch da ist, sind zeitweise auftretende Schmerzen durch den immer noch beleidigten Nerv. Aber dass kann ja bis zu 2 Jahren dauern bis der sich wieder beruhigt hat.

Mein Arzt hat jetzt einen Plan für die Wiedereingliederung gemacht über vier Wochen nach dem Hamburger Modell. Mit Einschränkung für die ersten drei Wochen, dass ich nur 5 Kilo heben darf. Arbeite in einer Wohnugruppe für Kleinkinder. Also auch heben von kleinen Kindern auf den Wickeltisch und sowas. Nach meiner Einschätzung kein Problem. Da trag ich im Rehasport mehr wenn ich meine Geräte belade und das klappt problemlos.

Jetzt stellt sich mein Arbeitgeber quer und will den Antrag nicht unterschreiben obwohl der Arzt sagt dass ich danach wieder ohne Einschränkung arbeiten kann. Mein Arzt sagt dann hätte ich nur die Möglichkeit direkt wieder voll einzusteigen. Er schreibt mich noch bis Mitte August krank damit ich noch ein bisschen Zeit zum Muskelaufbau hätte.

Ist das meine einzigste Möglichkeit? Was habt ihr damit für Erfahrungen gemacht?

Hoffe auf konstruktive Ideen, bin recht ratlos.
Liebe Grüße!
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Ronja
Geschrieben am: 17 Jul 2017, 10:11


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Hi Dede,

so einfach ist das für den Arbeitgeber nicht.

Wenn dich dein Arzt wieder für voll einsatzfähig hält nach einer Wiedereingliederung, dann kann sich der AG da nicht einfach so dagegen aussprechen.
Ein AG ist schließlich kein Arzt.
Der AG kann die Wiedereingliederung nur abweisen, wenn er dies tatsächlich fundiert begründen kann. Das wäre z. B. bei Schwerstarbeiten auf dem Bau nachvollziehbar.

Hierzu gibt es auch ein Urteil, es betrifft nur eine andere Krankheit:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verweiger...ers_065049.html

Ggf. würde ich mich an deiner Stelle von einem Fachanwalt beraten lassen.

LG,
Ronja
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Dede
Geschrieben am: 17 Jul 2017, 18:29


Öfter dabei
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Hallo Ronja,

Danke für die schnelle Antwort. Mein AG lehnt es für die Zeit der Wiedereingliederung ab da ich in der Zeit nix heben darf was schwerer ist als 5 KG. Kann aber scheinbar einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen. War heute nochmal beim Orthopäden und der hat sich bereit erklärt, insofern beim Kontrollröntgen eine vollständige Verknöcherung zu erkennen ist, mir 15 kg gelegentliches heben zu bescheinigen. Hoffe das klappt so.

LG
Dede
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Patrick75
Geschrieben am: 26 Jul 2017, 08:01


Neu hier
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Hallo,

bedenkt bitte auch die Haftung eines Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Und das ganz besonders bei Kindern.
Fällt dem Beschäftigten ein Kind herunter, weil plötzlich ein starker Schmerz auftritt, kommt das sowohl für das Kind als auch für den Arbeitgeber nicht gut.
In so einer Konstellation würde der Arbeitgeber auch sicher Recht bekommen - hier geht es um Kindeswohl.

Manchmal ist ein späterer Wiedereinstieg in den Beruf (je nach Tätigkeit) sinnvoller. Es sei denn der Arbeitgeber kann ein leidensgerechtes Tätigkeitsfeld anbieten. Das dürfte bei der geschilderten Tätigkeit schwer werden.

Liebe Grüße
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