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| uwe2601 |
Geschrieben am: 23 Jun 2017, 10:20
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 109 Mitgliedsnummer.: 25.443 Mitglied seit: 21 Jan 2016 |
Hallo liebe Leute,
falls das Thema nicht passt bitte verschieben. Es geht um folgendes, ich habe 2 Bandscheiben-Implantate und bin Koch und immer noch in dem Beruf tätig, jetzt langsam merke ich das es Beruflich bedingt nicht mehr geht es ist zu anstrengend und ich merke so ein kleines ziehen im Rücken. Auf dauer ist das wirklich nichts für meinen Rücken, und bekomme echt schon Panik das es irgendwann nicht mehr geht und es viel schlimmer wird. Deswegen meine Frage: Wäre es möglich einen Antrag bei der Rentenversicherung zu einer Umschulung zu stellen? Ich bin im Moment in einem Arbeitsverhältniss. Wer kann mir da helfen, hat jemand eine derart Umschulung gemacht? Viele Grüße Uwe |
| Baxi |
Geschrieben am: 03 Jul 2017, 08:37
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 41 Mitgliedsnummer.: 25.788 Mitglied seit: 22 Mai 2016 |
Hallo Uwe,
Das kannst du jederzeit bei der rv beantragen. Bist du im vdk? Die haben mir da auch sehr geholfen weil die rv das bei Antragstellung erst mal abgelehnt hat.danach hab ich mir Hilfe von vdk geholt und hab Widerspruch eingelegt. Nun hab ich die Umschulung bewilligt bekommen und war für eine Woche im bfw Bad vilbel zur erprobungs Reha für welchen Beruf ich noch einsetzbar bin... Nun fange ich im Oktober eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement an und hoffe das ich diese in Kassel machen kann... :; Es ist ein langer weg bis du etwas erreichen wirst aber nicht aufgeben, es lohnt sich. Liebe Grüße Heike |
| paul42 |
Geschrieben am: 03 Jul 2017, 10:12
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PremiumMitglied Silber Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.908 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 |
Hallo Uwe :;
ich habe mal deinen Beitrag verschoben, da hier dein Ansprechpartner bezogen auf deine Fragen die Rentenversicherung sein wird. Grundsätzlich kannst du , wie Baxi schon geschrieben hat, diesen Antrag bei der DRV stellen. Das ganze Verfahren nennt sich "Teilhabe am Arbeitsleben" auf der gesetzlichen Grundlage von SGB IX. Der Anspruch auf berufliche Umorientierung besteht dann wenn du im erlernten Beruf nicht mehr vollzeit tätig sein kannst. (Hinweise zur Leistungsfähigkeit lassen sich den Reha- Entlassungsberichten entnehmen soweit eine durchgeführt wurde) Es werden Leistungen zur Teilhabe a.A. erbracht, wenn die berufliche Umorientierung in Vollzeit durchgeführt wird. Es werden auch Leistungen gewährt wenn die Ausbildung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkung leidensgerecht ist. Was an Berufen möglich ist findest du auf den Seiten des Berufsförderungswerkes in deiner Umgebung. Selbstverständlich gibt es auch andere Bildungsträger wo die Umschulung machen könntest. Antragsformulare und weitere Infos findest du auf der Website der Deutschen Rentenverischerung Bund. Persönlich kann ich genauso wie Baxi bestätigen dass man dabei durchaus ein langen Atmem braucht. Sieh mal zu das du alle med. Unterlagen zusammen hast und entsprechende Befunde als Kopien dem Antrag beifügen kannst. Die Anträge werden auch nicht unbedingt immer nach Aktenlage beschieden, heißt also, du musst auch dabei eventuell mit med. Begutachtung rechnen. Und nebenbei: Neben dem Antrag würde ich dir auch empfehlen einen Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zu stellen. Der Antrag nennt sich "Feststellung des Grades der Behinderung" Sollte da ein Grad der Behinderung festgestellt werden wird dir das bei der DRV in der Argumentation weiterhelfen. Abschließend würde ich auch, wie Baxi bereits erwähnt hat, in der Sache die Hilfe des VdK oder des Sozailverbandes Deutschland, versuchen in Anspruch zu nehmen. Auf deinen Antrag erfolgt ein Bescheid. Sollte dieser negativ ausfallen, hast du 4 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Daraufhin wird der Widerspruch geprüft und erneut ein Bescheid ausgestellt. Sollte dieser negativ ausfallen, besteht dann meist nur der Weg zur Klage vor dem Sozialgericht. Wenn du in einem der Verbände Mitglied bist, bekommst du kostenfreie Rechtsberatung und gegen geringe Gebühr einen Rechtsbeistand im einem gerichtlichen Rechtsstreit. Viel Erfolg dabei und pass bloss auf deine BS Prothesen auf, warst ja so begeistert, denkt daran die Dinger müssen noch ein paar Jahre halten. in dem Sinne. viele Grüße paul42 |
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