Bandscheiben-Forum

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> Wichtig für Urlaubsreisen..., Was würdet Ihr mitnehmen?
Underwater
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 10:11


BoardIngenieur
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ich nehme mal an, wenn es zu therapiezwecken ist schon..
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parvus
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 17:43


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Hallo cashman, :winke

willkommen zurück aus dem Urlaub.

Du hast recht ich freue mich bereits schon sehr darauf und es ist auch nicht mehr allzu lange.

Fahre dann mehrmals hintereinander fort.
Zunächst für 1 Woche innerhalb Deutschlands, dann 3 Wochen in die Türkei und dann nochmals 5 Tage innerhalb Deutschlands.

Hey und anschließend ist Weihnachten :D so schnell geht das.

Den Urlaub habe ich dringendst nötig :B

Also mache langsam und lass die Urlaubstage noch ein wenig im Gemüt nachwirken.

Alles Gute Dir
:sonne parvus
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Bobbylein
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 18:09


Dummschnacker
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Hallo Elke!

Bei Reisen mußt du deiner Karnkenkasse Bescheid geben, es kann durhcuas sein, das sie die zahlung an dich für die zeit des Urlaubs einstellen. Falls du schon ausgesteuert sein soltest, dann muß das Arbeitsamt informiert sein, denn du darfst erst eine reise machen, wenn du ein halbes jahr arbeitslos bist, es sei denn die reise ist geschenkt;-)

Bobby
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Harro
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 18:10


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Hi ftged,
das ist ein heikles Problem.
Grundsätzlich heisst wer Urlaubsfähig ist ist auch arbeitsfähig :r
Aber so schnell schiessen die Preussen nicht, es geht auch anders.

Setz dich mit deinem Arzt zusammen, schildere ihm die Sache und stell einen Antrag bei der Krankenkasse mit seiner Hilfe.
Wenn du und dein Arzt euch einig seit das sich an deiner Krankeit durch die Urlaubsreise (Abwesenheit der ortsüblichen Wohnung) nichts, aber auch garnichts ändern wird, müsste es an und für sich klappen.
Hilfreich wäre noch zu erwähnen das du mit einer Begleitperson reist(die dir hilft) und das auf jegliche Art von Sportlicher Tätigkeit verzichtet wird.
Also nur zur Erholung, die deine Genesungsfähigkeit erhöht. :P

Das müsste zur Begründung reichen.

Schönen Urlaub (öhem Erholung) wünscht

Harro :smoke
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R'Mark
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 19:37


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Hallo Cashman, :sonne

ich nehme auf die Reise mein Rückenstützkissen LWS 100
mit Schulterweichzone und LWS-Stütze und natürlich mein
HWS-Kissen. Natürlich auch ins Hotel, bei Flugreisen würde
es allerdings Probleme geben. :frage
Das schöne am LWs Rückenstützkissen ist, daß es sich jeder
Matratze anpasst, ob hart oder weich und trotzdem anatomisch
stützt :klatscht
Nadenn, wolln wir Reisende nicht aufhalten und Ihnen alles gute
Wünschen :up R'Mark
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parvus
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 20:10


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Hallo ftged,

wenn Du im Krankenstand stehst, dann ist es nicht ohne vorherige Rücksprache mit Deinem Doc möglich einfach in Urlaub zu fahren, denn Du riskierst dann die Ansprüche.

Einer Mitarbeiterin, die durch eine Karpaltunnel-OP länger krankgeschreiben war, habe ich dringend geraten sich ein Attest vom HA ausstellen zu lassen, dass sie trotz AU in Urlaub fahren kann, weil es ihren Gesundheitszustand nicht verschlimmert sondern eher verbessern wird, weil sie in dieser Zeit keinen Haushalt betreiben muss.

Dieses Attest haben wir dann der Personalabteilung zukommen lassen und somit war sie rechtlich abgesichert.

Erkundige Dich gut und mache keinen Fehler, denn später ohne Ansprüche dazustehen ist mehr Stress als der ganze Erholungswert, den Du durch einen Urlaub erleben kannst.

Liebe Grüße :winke parvus
PM
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Markus
Geschrieben am: 06 Okt 2004, 21:35


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Hi

Zum Thema Urlaub und Krankenstand ist ja das passende schon gesagt worden daher sag ich mal dazu nix mehr

Was ich in mein Urlaubsgepäck gepackt habe (neben frischer Unterwäsche...)

- Alle Medis die ich in letzter Zeit regelmässig nehmen musste in ausreichender Menge
ACHTUNG: Einige Länder mögen es nicht wenn man BTM oder abhängigmachende Medis einschleppt !

- Auslandskrankenschein

- Auslandskrankenversicherung (ist zusützlich zum Auslandkrankenschein)

- Wichtige Befundunterlagen zur Erkrankung (OP Bericht/Nachbericht/aktuelles Kernspin)

- Kissen mit dem ich klar komme

Grüßle
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ftged
Geschrieben am: 07 Okt 2004, 10:57


Öfter dabei
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hallo
danke für eure antworten
hab ich mir schon halb gedacht,aber es ist so schwer,nicht mehr einfach in den urlaub zu fliegen ,wenn mann es möchte.bin halt schon so lange krank(NOV 03),ausgesteuert bin ich noch nicht ,weis gar nicht wie dies genau vor sich geht.meine kk ,hat aber schon so etwas erwähnt .
gruss elke :sonne
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Harro
Geschrieben am: 07 Okt 2004, 11:13


Internet-Tramp
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Hallo Elke,
ab Dezember bekommst du noch für 26 Wochen Krankengeld.
Danach ist Feierabend.

Harro :winke

PS.
QUOTE
SGB 5 § 48 Dauer des Krankengeldes

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und

2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.

Fußnote

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