Bandscheiben-Forum

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> Wiedereingliederung verlängern?
frauvommann
Geschrieben am: 23 Jul 2015, 18:21


Öfter dabei
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Hallo liebe Forum-Gemeinde,

ich schreib mal wieder wegen des operierten Bandscheibenvorfalls meines Mannes.

Am 12.06. wurde er operiert (Bandscheibenvorfall L4/L5) und er hat diese Woche schon die erste Wiedereingliederungswoche, in der er 4 Stunden pro Tag arbeitet. Er nimmt seit er wieder arbeitet jeden Tag noch Schmerztabletten. Man muss aber wissen, dass er schon vor dem Bandscheibenvorfall, seit Jahren Rückenschmerzen hatte, dass also seine Rückenschmerzen nicht nur von der Bandscheibe kommen. Nächste Woche soll er nun laut Wiedereingliederungsplan 6 Stunden pro Tag arbeiten, die Woche darauf schon wieder Vollzeit, also 7 Stunden pro Tag. Die Wiedereingliederung war also für insgesamt 2 Wochen geplant. Nachdem er jetzt 4 Tage ausprobieren durfte, wie gut das geht, war er heute beim Arzt und bat darum, die Wiedereingliederung zu verlängern, also nochmal eine Woche mit 4 Stunden pro Tag dazwischen zu schieben, weil er sich den Schmerzen und der Belastung nach die 6 Stunden noch nicht vorstellen kann.

Der Arzt meinte, er wüsste nicht, ob das geht mit dem Verlängern und meinte, er solle die Wiedereingliederung abbrechen. Er hat ihn jetzt noch für nächste und übernächste Woche krank geschrieben, danach solle er gleich voll einsteigen, weil manche Arbeitgeber wohl Schwierigkeiten machen würden, wenn man eine Wiedereingliederung abbricht, weiterhin krank ist und danach wieder eine Wiedereingliederung beginnen würde.

Jetzt habe ich gerade mal gegoogelt und gesehen, dass eine Verlängerung wohl schon möglich ist. Problem ist nun, dass mein Mann nun dieses Schreiben (Auszahlschein) an die Krankenkasse hat, worauf steht "arbeitsunfähig bis 6.8.", die eigentlich geplante Wiedereingliederung aber schon am 31.07. geendet hätte.

Mein Mann würde lieber die Wiedereingliederung verlängern als abbrechen. Was hat er denn jetzt für Möglichkeiten? Wäre es sinnvoll morgen mit der Krankenkasse zu telefonieren? Oder muss dieser Auszhalschein für die Krankenkasse oder etwa der Wiedereingliederungsplan sowieso vom Arzt umgeschrieben werden?

Vielen Dank und viele Grüße
frauvommann
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