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| knut1956 |
Geschrieben am: 30 Okt 2014, 08:59
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Hallo und guten Morgen,
wie schon in einem meiner Beiträge mitgeteilt habe ich EM Rente beantragt. Nun habe ich ein schreiben der AOK bekommen. Ich zitiere.... Sie haben Rente beantragt. Waren sie ausreichend lange gesetzlich krankenversichert. Leider wird es an dieser Stelle ein wenig kompliziert. Es geht um die Zeit vom Beginn ihrer ersten Berufstätigkeit bis zu dem Tag, an dem sie den Rentenantrag gestelt haben. Innerhalb der zweiten Hälfte dieser so genennten Rahmenfrist müssen sie zu mindestens 90% gesetzlich krankenversichert gewesen sein, um die Voraussetzungen zu erfüllen..... Ich habe die letzten 241 Monate als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet und war dort auch Krankenversichert.Bei der AOK war ich die ersten 252 Monate meiner Lebensarbeitszeit in Deutschland versichert. Jetzt bin ich seit Januar 2011 bei der AOK. Was bedeutet das für mich. Knut |
| Andreas 2 |
Geschrieben am: 30 Okt 2014, 09:30
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 670 Mitgliedsnummer.: 13.300 Mitglied seit: 29 Jan 2009 |
Hallo Knut,
hingehen und Unterlagen mitnehmen,dann in einem pers.Gespräch klären. Gruß Andreas N.S. Aber was die AOK mit Deiner Rente zu tun? Den Antrag stellt man doch bei der Rentenversicherung. Bearbeitet von Andreas 2 am 30 Okt 2014, 09:34 |
| Harro |
Geschrieben am: 30 Okt 2014, 10:06
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Knut
es kann sein das du die Bedingungen nicht erfüllst um eine Rente zu bekommen. Zitat Zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente gehört, dass der Versicherungsnehmer vor dem 02.01.1961 geboren ist und mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat sowie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag mindestens 36 Pflichtbeiträge (Monatsbeiträge) leistete. Bitte lass das schnellstens abklären. LG Harro :winke |
| knut1956 |
Geschrieben am: 30 Okt 2014, 10:21
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Die Bedienungen der Rente sind erfüllt.
Darüber habe ich schon Bescheid. Es geht darum welcher Krankenkasse ich als Rentner angehöre. Pflicht oder Freiwillig. Knut |
| Harro |
Geschrieben am: 30 Okt 2014, 10:57
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Knut,
da wirds kompliziert, hängt wohl davon WIE du als Grenzgänger versichert warst. Auskunft gibt dir vielleicht diese Broschüre: http://www.grenzgaengerauskunft.de/lst/gab_bros.pdf Oder eine der Telefonnummern die dort enthalten sind. LG Harro :winke |
| knut1956 |
Geschrieben am: 02 Nov 2014, 10:13
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Hallo und guten Morgen,
möchte euch kurz informieren wie soetwas mit der Krankenkasse läuft. Nach Rücksprache mit der AOK kann ich euch folgendes mitteien. Da ich für mich keine 90 % Pflichtversicherung in einer Krankenkasse in der zweiten Hälfte meiner Lebensarbeitszeit zusammen bekomme gilt folgendes. Ich versichere mich freiwillig bei der AOK ab dem Datum der Rentenantagsstellung. 15,4 % von meiner deutschen Rente muss ich zahlen. Ich erhalte einen Zuschuss 7,5 % von der DRV. Von der schweizerischen Rente muss ich 8% an die AOK zahlen. Für ausländische Renten gibt es keinen Zuschuss. Kommpliziert aber so ist unser Rechtssystem. Gruß Knut :B |
| Harro |
Geschrieben am: 02 Nov 2014, 11:16
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Knut,
dann stehst du dich doch etwas besser als ein normaler deutscher Rentner, der muss von der Betriebsrente, ich denk mal vergleichbar mit deiner Schweizer Rente den vollen Beitrag ohne Zuschuss von 15,4% bezahlen. So das deutsche Rechtssystem :B Also freu dich ein wenig wenn du sie genehmigt bekommst. LG Harro :winke |
| knut1956 |
Geschrieben am: 05 Nov 2014, 06:07
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 22.795 Mitglied seit: 02 Dez 2013 |
Guten Morgen Harro,
da gebe ich dir recht. Ich weis auch nicht warum für ausländische Renten 8%, für deutsche Renten ein Zuschuss gezahlt wird. Für alle anderen Einkünfte, die ein Rentner hat, 15,4 %. Knut |
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