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| Verunsichert |
Geschrieben am: 29 Okt 2014, 17:32
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 36 Mitgliedsnummer.: 20.380 Mitglied seit: 20 Apr 2012 |
Schönen guten Abend,
ich weiss gar nicht, wann ich das letzte Mal hier gewesen bin. Jetzt sind einige Monate vergangen und habe jetzt mehrere Gutachter hinter mich bringen müssen. Eigentlich waren sich alle Gutachter einig, dennoch hat der Rententräger alles abgelehnt was die Gutachter empfohlen haben. Nun, wir haben geklagt und das Gericht hat sich jetzt für einen unabhängigen Gutachter entschieden und der reisst mich rein. Alle vorherigen Gutachter hätten unrecht und ich würde mir alles einbilden. Begründung für seine Begutachtung war: ich habe keine Grimassen beim Hose ausziehen geschnitten, ich führe meinen Haushalt wieder ich nehme keine Schmerzmittel. Er stellt aber eine Osteochondrose fest, die aber weiterhin das Tragen von schweren Lasten erlaubt. Ich kann bis 15 Kilo heben. Was im Rettungsdienst nicht möglich ist, da wir die 15 Kilo bei fast jedem Einsatz überschreiten. Er stellt eine Osteochondrose per Röntgenaufnahme fest, umschreibt diese, auch massive Verlagerung und so weiter, auch dass diese Schmerzen dauerhaft verursachen kann, aber das trifft auf mich nicht zu, da ich eine falsche Schmerzverarbeitung hätte. Ich war 2004 mal zur Reha und hatte 2012 eine Postparte Depression, deshalb sei eine psychiatrische Untersuchung sinnvoll. Mein Hausarzt schlägt die Hände über den Kopf zusammen und mein Orthopäde zuckt mit den Schultern und versteht gar nichts mehr. Mein Hausarzt meinte, um hier das Gutachten zu entkräften wäre ein Upright MRT gut. Könnt ihr mir Tips geben, wie man tatsächlich dieses Gutachten in Frage stellen könnte? Gutachten vom MDK, Rententräger, Agentur für Arbeit liegen vor, die eine weitere Tätigkeit aufgrund der geschädigten Bandscheiben, nicht für möglich halten. Ist aber alles ziemlich schwammig umschrieben. Ich weiss hier echt nicht weiter. Ich weiss defintiv, dass ich mir die Schmerzen nicht einbilde und keine Zwangshaltungen mehr einnehmen kann. Heben von mehr als 17 Kilo lösen stechenden und reissenden Schmerz im LWS Bereich aus und ziehen bis in den Oberschenkel. Habt ihr Erfahrungen mit solchen Gutachtern? Ist es möglich dagegen vorzugehen und wie wären die Aussichten? Vielen Dank fürs lesen :heul |
| parvus |
Geschrieben am: 29 Okt 2014, 18:28
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 |
Hallo :winke
Ich kann deine Enttäuschung gut verstehen und weiß auch wie es sich anfühlt, wenn man zig GA vorliegen hat die wenigstens in einigen Dingen für einen sprechen und dann doch eine Ablehnung ins Haus flattert. Von daher ist es jetzt schon sehr bedauerlich, dass ausgerechnet der gerichtlich bestellte unabhängige GA alle Vorgutachten entkräftet, da sich das SG primär diesem GA anschließen wird. Ein kleiner Funke ist aber bei mir beim Lesen entflammt, nämlich, dass der GA eine fehlverarbeitende Schmerzstörung anspricht und eine psychiatrische Untersuchung als sinnvoll ansieht :ap Diesen Part sehe ich als Chance dem SG beizubringen, dass ein neuro-psychiatrisches GA gleichfalls erfolgen sollte, mit der Fragestellung nach dieser Fehlverarbeitung, Fehlregulierumg der Schmerzstörung und um Klärung, woraus und woher sich diese gebildet hat! Würde sich hieraus erklären lassen, dass nach Eintritt der körperlichen Schäden sich diese Fehlverarbeitung des Schmerz als hinzugekommene und nunmehr verselbstständigende und eigenständige Erkrankung entwickelt hat, muss man die Schwere dieser begleitenden aber nicht ursächlichen Erkrankung dem Krankheitsbild zuordnen, würdigen und beimessen. Es liegt alleinig daran, was dann das psychiatrische GA im Gesamttenor feststellt und wie sich das Restleistungsvermögen dabei darstellen lässt. Den Sinn eines Up-Right NRTs zur Entkräftigung des GUtachtens sehe ich persönlich in der Form nicht, wie dein HA es tut. Das Mitglied Mine hat sich diesem Procedere auch in dem Glauben dem SG/der DRV etwas mehr vorlegen zu können unterzogen und musste bisher erfahren, dass Sie nur selber zu tragende Unkosten damit hatte, einen Nutzen/Vorteil in der Beweisführung ist damit bisher aber eher nicht einhergegangen. Ich selber hatte ein optimales Ergebnis mit dem Einfordern des psychiatrischen GA beim SG, wie oben beschrieben, um die Entstehung der Fehlregulation der Schmerzstörung zu erörtern. Alles Gute und vor allem Erfolg :ap wünscht parvus |
| Sab |
Geschrieben am: 30 Okt 2014, 10:52
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 780 Mitgliedsnummer.: 15.329 Mitglied seit: 26 Dez 2009 |
Hallo,
Du solltest noch mal mit deiner Frage in das Forum >Unfallopfer.de> gehen. Die haben dort jede Menge Erfahrungen mit Gutachtern, die im Sinne von Versicherungen begutachten und zum teil zu den abenteuerlichsten Ergebnissen kommen. Man kann dort auch Gutachter goggeln, mein Herzchen habe dort auch gefunden. Also, geh da noch mal hin und mach Dich schlau. Viel Erfolg ! LG sabine |
| tineb |
Geschrieben am: 02 Dez 2014, 19:32
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 541 Mitgliedsnummer.: 15.265 Mitglied seit: 13 Dez 2009 |
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