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| milka135 |
Geschrieben am: 01 Aug 2014, 18:48
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.573 Mitgliedsnummer.: 22.958 Mitglied seit: 14 Jan 2014 |
Hallo,
ja Harro genauso meinte ich das mit der AHB auch. Ich denke, Whiten kann evl. besser braten sein, wenn er sich einen Fachärzt wzb.: Klinikarzt mit Sprechstunde nimmt der zu ihm hält und einen Antrag auf medizinische Reha im Sinne von Schmerzpatient oder Bandscheiben.-WS-Patient gestellt. Denn f. Schmerzpat. gibt es keine AHB u. unter neurol. Krankheiten fällt er auch nicht. Bei mir hat´s im Juni 2013 nicht funktioniert. Obwohl ich auch noch 2 Hirnerkrankungen habe. Liebe Grüße Milka :; |
| Whiten |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 00:15
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 23.627 Mitglied seit: 25 Jul 2014 |
Hallo zusammen
Naja das fragte ich mich halt auch ob es überhaupt möglich ist eine AHB ohne Op bei einem BSV zu bekommen oder ob hier nur eine Reha möglich ist.Allerdings hatte ich im KH den Anschein dies sei normal und würde öfter so gehandhabt.Mein Arzt meinte eig das sei kein Problem. Viele Grüße Bearbeitet von Whiten am 02 Aug 2014, 00:20 |
| Harro |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 10:54
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Witten
komm mal weg von deiner AHB (Anschlussheilbehandlung) :D stell ganz einfach einen Antrag auf eine medizinische Reha, da sind deine Chancen besser ein zu bekommen. Bei der AHB gehörst du nicht zu den Indikationskandidaten bei einer Reha schon den dort kannst du mit deinem behandelnden Arzt argumentieren, deine Erwerbsfähigkeit wäre gefährdet, und gut ist :z LG Harro :winke |
| milka135 |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 12:02
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.573 Mitgliedsnummer.: 22.958 Mitglied seit: 14 Jan 2014 |
Hallo Wihten,
oder hat das Kh sogar zu deinem Wohle dumme gestellt und evl. gar einen einen Antrag auf med. Reha gestellt. Und der Arzt evl. Oberarzt oder Chefarzt davon ausgegangen ist, dass eine Indikationsstellung von einem OA oder CA die RV schon akzeptieren wird. (Weil, eigentl. kann in einem KrankenhausAUFENHALT kein Antrag auf med. Reha gestellt werden.) Liebe Grüße Milka :; Bearbeitet von Harro am 02 Aug 2014, 14:34 |
| Harro |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 14:38
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Milka,
Zitat eigentl. kann in einem KrankenhausAUFENHALT kein Antrag auf med. Reha gestellt werden das kommt auf den Fall an, beim meiner Frau lag ein gynäkologisches Problem vor inkl. kleiner Eingriff dort gings dann ohne Probs. LG Harro :winke |
| Whiten |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 23:14
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 23.627 Mitglied seit: 25 Jul 2014 |
Hallo zusammen
Hatte heute den Brief von der RV im Briefkasten .Ich glaube fast das die RV das in eine med.Reha umgewandelt und dann abgelehnt hat.Im Brief stand das die med. RSHA abgelehnt wird und bei einer AHB die Indikationen fehlen.Werd jetzt bis Montag einfach mal abwarten und dann den Krankenhausarzt anrufen . Viele Grüße |
| Harro |
Geschrieben am: 03 Aug 2014, 11:02
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Whiten
Zitat Werd jetzt bis Montag einfach mal abwarten und dann den Krankenhausarzt anrufen . Genau, dabei kannst du ihn gleich fragen wie man am besten den Widerspruch formuliert :z LG Harro :winke |
| Whiten |
Geschrieben am: 04 Aug 2014, 09:26
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 23.627 Mitglied seit: 25 Jul 2014 |
Hallo zusammen
Heute im Krankenhaus angerufen um zu erfahren wie es jetzt weiter gehen soll . Mein behandelnder Arzt ist bis 18.August im Urlaub ganz große Klasse. Die Sekrätärin meinte sie müsse jetzt schauen ob eine anderer Arzt im Krankenhaus etwas schreiben kann.Ich solle Ende der Woche noch mal anrufen.Ob das was wird ?? Ich hab so meine Zweifel.Hat jemand noch einen Tipp was ich jetzt machen soll. Hab erst am 14.August einen Termin beim Neurochirurg will mich aber erst mal nicht operieren lassen. Sollte ich schon mal selbst Widerspruch einlegen oder bis Ende der Woche warten ob sich das Krankenhaus darum kümmert.Oder es über den Hausarzt machen bei dem ich aber auch erst Ende nächster Woche einen Termin bekomme. Ganz liebe Grüße |
| milka135 |
Geschrieben am: 04 Aug 2014, 12:08
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.573 Mitgliedsnummer.: 22.958 Mitglied seit: 14 Jan 2014 |
tu ggf. nächste Woche einen Fristwahrend Widerspruch schreiben. Wenn dir erst die Klinik NICHT helfen will/kann.
Siehe meine Antwort 01.08.2014 um 16:13 Uhr mit dem Text "§"! Liebe Grüße Milka :; |
| Harro |
Geschrieben am: 04 Aug 2014, 15:07
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Whiten,
Zitat Sollte ich schon mal selbst Widerspruch einlegen oder bis Ende der Woche warten das kommt darauf an was in dem Bescheid steht, ist da eine Frist angegeben? Meistens steht dort innnerhalb 4 Wochen oder so ähnlich, dann solltest du pro Forma schon mal Widerspruch einlegen, das die Begründung nachgeliefert wird. Ist keine Frist angegeben hast du ein Jahr Zeit. LG Harro :winke PS. Wird die Reha/ Kur abgelehnt oder sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden oder halten Sie ihn für fehlerhaft, so können Sie gegen die Ablahnung des Reha Antrag Widerspruch bei Ihrem zuständigen Leistungsträger einlegen: • Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen • Begründen Sie den Widerspruch ausführlich! • Fügen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit ein ärztliches Attest bei! • Berufen Sie sich bei der Wahl der Reha-Einrichtung auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Generell gilt, dass der Widerspruch gegen einen abgelehnten Reha Antrag schriftlich innerhalb eines Monats erfolgen muss. Bei (häufig) fehlender Rechtsmittelbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate |
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