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Steve |
Geschrieben am: 13 Apr 2014, 12:25
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 7.250 Mitglied seit: 10 Nov 2006 ![]() |
Hallo zusammen,
konnte über Suche nichts finden. Ich habe eine Spinalsteneose L3/L4 (operiert 2004), nach der OP im Segment darüber und darunter ebenfalls eine Spinalstenose bekommen, Probeme mit dem ISG sowie ein HWS-, BWS- und LWS-Syndrom, eine Polyneuropathie.... Alle Medikamente genommen ohne ein zufriedenstellendes Ergebnis, laut Schmerztherapeut Therapieressistent. Seit dem keine Schmerzmedikamente. Behandlung erfolgt durch Spritzen (je nach Bedarf) und manuelle Therapie (2 die Woche). Nun mein Problem: Ich bin Privatversichert und meine Krankenkasse (DBV) will nur noch 50 Behandlungen pro Woche bezahlen. Die Beihlfestelle übernimmt die Kosten für alle verordneten Physiotherapien. Seit 2004 hatte ich erst 3 mal pro Woche, dann 2 mal pro Woche und seit den letzten 3 Jahren nur noch 1 mal vpro Woche eine Kostenübernahme durch die DBV. Die Krankenkasse ist der Meinung, dass 50 Behandlungen pro Jahr zur Schmerztherapie ausreichend sind (Übermaßbehandlung). Klage beim Amtsgericht wurde abgelehnt. Alles fällt und steht mit dem Gutachter. Eine einheitliche Regelung scheint es nicht zu geben. Der Gutachter war der Meinung, dass 50 Behandlungen pro Jahr für die Vergangneheit ausreichend waren. Er gab in der mündlichen Verhandlung zu, dass andere Gutachter sich der Meinung des verordneten Arztes anschließen würden. Der Gutachter war nur Orthopäde und kein Schmerztherapeut. Ein ander Gutachter (Schmerztherapeut) wurde vom Gericht nicht mehr befragt. Das Berufungsverfahren läuft noch. Mal sehen wie die Geschichte endet. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand. Hat jemand Erfahrung mit der Einschränkung der Anzahl von Behandlungen. Wie gesagt Privatpatient, ich bekomme keine Dauerverordnung. Schon mal Danke für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende Stephan |
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