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montagestaender |
Geschrieben am: 27 Mär 2014, 21:29
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 17.686 Mitglied seit: 14 Dez 2010 ![]() |
hoi allerseits...
also ich weiß jetzt nicht ob das was hilft, aber bezüglich der zuzahlungen für die physio gibts doch die möglichkeit sich von seinem hausarzt als "chronisch krank" einstufen zu lassen. das beantragt man bei der krankenkasse und dann bekommt man was zugeschickt das der arzt ausfüllen muss. wenn man das dann zur krankenkasse schickt braucht man keine 2% mehr von seinem jahreseinkommen, sondern nur noch 1% bis man rückerstattung beantragen kann bzw dann auch von zuzahlungen befreit wird. je nachdem was man verdient ist bei so nen gesundheitszuständen wie den ganzen bandis hier diese grenze zur befreiung doch recht schnell erreicht (krankenhaus, medikamente, physio und/oder hilfsmittel) und auch abhängig vom gehalt sind nun ein oder zwei % doch schon ein großer unterschied. grüßle, der einmischende monti :rolleyes: |
ChristianH |
Geschrieben am: 28 Mär 2014, 15:48
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 31 Mitgliedsnummer.: 23.096 Mitglied seit: 12 Feb 2014 ![]() |
Wie ist das eigentlich mit der Verschreibung von 3x6 KG und den Abständen zu weiteren 3x6?
Hier im Forum habe ich was von 3 Monate Abstand gelesen. Nun hat mir aber jemand gesagt dass das so nicht stimmt, sondern da ja nun ein neues Quartal anfängt auch wieder 3x6 KG aufgeschrieben werden kann. Wie ist das denn nun richtig??? |
Harro |
Geschrieben am: 28 Mär 2014, 19:36
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Christian
Zitat Hier im Forum habe ich was von 3 Monate Abstand gelesen Das ist korrekt, kann man in der Heilmittelverordnung nachlesen "Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer kontinuierlichen Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist." LG Harro :winke |
Rike |
Geschrieben am: 29 Mär 2014, 22:00
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 624 Mitgliedsnummer.: 21.657 Mitglied seit: 07 Feb 2013 ![]() |
Hallo,
wenn man die 3 Verordnungen von unterschiedlichen Ärzten bekommt, muss ab der 2. Verordnung "Folgeverordnung" draufstehen. Das machen aber die Ärzte nicht gerne, keine Ahnung warum :sch Wenn es wieder eine Erstverordnung sein soll, muss eine anderer Diagnoseschlüssel draufstehen. Und wenn man als Patient sich erdreistet, den Ärzten sagen zu wollen, was sie aufschreiben müssen, wird es richtig lustig :laugh Liebe Grüße Rike |
Harro |
Geschrieben am: 30 Mär 2014, 09:54
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Rike,
Zitat was sie aufschreiben müssen, wird es richtig lustig das kommt auf den Arzt an :P Halbgott in weiss bekommt man Ärger, verständiger Arzt gibt sie einem wenn er es medizinisch verantworten kann. Liebe Grüße Harro :winke |
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