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JanineSonne |
Geschrieben am: 03 Apr 2014, 09:57
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 23.226 Mitglied seit: 17 Mär 2014 ![]() |
Hallo C6/7 :z
Danke für deine Antwort Ich habe den Rehaantrag schon vor einer Woch abgegeben und gestern den Brief von der Krankenkasse bekommen, das fand ich sehr komisch. Soll das jetzt das heißen das die Krankenkasse daraus eine Eilantrag gemacht hat? Gruß Janinesonne |
Harro |
Geschrieben am: 03 Apr 2014, 15:01
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Janine,
ich denk da haben sich 2 Sachen überschnitten, einmal dein Antrag und die Aufforderung der KK Nach § 51 SGB V darf die Krankenkasse einen Krankengeldbezieher unter bestimmten Voraussetzungen dazu auffordern einen Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation oder auf Rente zu stellen. Ob da jetzt ein Eilantrag draus wird kann ich dir nicht sagen, da musst du mal schauen. LG Harro :winke |
C6/7 |
Geschrieben am: 04 Apr 2014, 23:23
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 174 Mitgliedsnummer.: 19.798 Mitglied seit: 26 Dez 2011 ![]() |
Hallo nochmal,
ruf doch mal bei der Krankenkasse an, dass du schon den Reha Antrag gestellt hattest. Bei mir war das im Aufforderungsschreiben gleich vermerkt, dass ich den Antrag ja schon gestellt hätte und damit der Aufforderung bereits nachgekommen bin. Mein Fallmanager bei der Krankenkasse hat sich da sehr für mich eingesetzt und deshalb einen Eilantrag draus gemacht. Automatisch wird das kein Eilantrag nur auf Grund der Aufforderung. Gruß C6/7 |
JanineSonne |
Geschrieben am: 05 Apr 2014, 10:32
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 23.226 Mitglied seit: 17 Mär 2014 ![]() |
Hallo C6/7 :;
Danke für deine Antwort Es war auch in meinem Schreiben so geschrieben: Hier mal einen Auszug von dem Schreiben. "Nach den uns vorliegenden ärtzlichen Gutachten ist ihre Erwerbsfähigkeit gegenwärtig erheblich gefährdet. Wir wäre deshalb gehalten , Sie zur Stellung eines Antrags auf eine Rehabilitation aufzufordern. Nach unserer Kenntnis haben sie breits am 19.03.2014 eine solchen Antrag gestellt .Aus diesem Grund erübrigt sich eine erneute Antagsellung. Vielmehr werten wir Ihren bereis getellten Antrag so ,als hätten Sie diesen unserer Aufforderung entsprechend fristgercht gestellt." Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit und kann mir seine Erfahrungen erzählen. Gruß Janinesonne :z |
JanineSonne |
Geschrieben am: 05 Apr 2014, 15:00
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 23.226 Mitglied seit: 17 Mär 2014 ![]() |
Hallo Leute :;
Habe heute da die Eingangsbestätigung des Rehaantrag von der DRV bekommen. Laut der Bstätigung ist es erst am 1.4.2014 bei den eingegangen. Jetzt meine Frage ich habe den Antrag am 25.03.2014 bei de Krankenkasse abgeben Könnte es sein das die von der KK auch noch was dazu geschrieben habe, da die mich ja zu einem Antrag auf Reha aufgefordert haben ? Ich finde das der Rehaantrag sehr lange unterwegs war bei meiner letzten hat es nicht so lange gedauert. schöne Samstag noch Janinesonne :roll |
C6/7 |
Geschrieben am: 05 Apr 2014, 17:13
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 174 Mitgliedsnummer.: 19.798 Mitglied seit: 26 Dez 2011 ![]() |
Hallo JanineSonne,
eine Woche ist bei der DRV leider normal, die bekommen tägl. so viel Post, dass das wohl erstmal vorsortiert wird und dadurch gehen auch noch 1-2 Tage ins Land, bevor das überhaupt da ankommt, wo es soll. Dann werden die Anträge so wie sie rein kommen abgearbeitet, also wenn viele Anträge da sind dauert es auch nochmal, bis deiner als eingegangen registriert wird. Genauso war es übrigens retour, vom Datum des Bescheids bis zum Eintreffen in meinem Briefkasten verging auch mindestens eine Woche... Ob deine KK der DRV mitgeteilt hat, dass sie dir die Aufforderung geschickt haben, wissen nur die Sachbearbeiter da. Ich würde aber davon ausgehen, zumal das die Bewilligung wahrscheinlicher macht und nix anderes will die KK ja erreichen, als dass du zur Reha kommst. Gruß C6/7 |
JanineSonne |
Geschrieben am: 05 Apr 2014, 21:14
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 23.226 Mitglied seit: 17 Mär 2014 ![]() |
Hallo C6/7 :z
Danke für deine Anwort Ich werde einfach mal abwarten was jetzt noch kommt und werde euch dann berichten wie es weiter geht . Hoffe aber auf eine positive Anwort . schönen Abend noch Gruß JanineSonne :rolleyes: |
JanineSonne |
Geschrieben am: 07 Apr 2014, 13:33
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 23.226 Mitglied seit: 17 Mär 2014 ![]() |
Hallo C6/7
Habe deinen Rat befolgt und bei der KK angerufen und nach gefragt: Die haben aus meinem Rehaantrag einen Eilantrag gemacht. Was heißt das den eigendlich jetzt für mich ? Wo mit muß ich rechnen ? Gruß JanineSonne :z |
JanineSonne |
Geschrieben am: 12 Apr 2014, 12:42
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 38 Mitgliedsnummer.: 23.226 Mitglied seit: 17 Mär 2014 ![]() |
Hallo Leute :;
Habe Neuigkeiten meine Reha wurde abgelehnt. :heul Mit der Begündung: "Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundkeitsstörungen - Asthma Bronchiale -Beschwerden im der Halswirbelsäule - Bandscheibenprolaps, Arthrose, Foraminalstenose auf das Leistungsvermögen sind aber nicht so schwer wiegend , dass worzeitige Leistung zur medizinischen Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind ." Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten und lohnt sich eine Widerspruch? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Versuche es gerade mit eine Wiedereingliederung aber das ware ist es auch nicht, da ich ja wieder schwer heben muss und dich auch wieder schmerzen habe oder ist das am Anfang normal? Welche Möglichkeiten habe ich den für einen Berufswechsel ? Über Antworten und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen. So jetzt erst mal einen Schönen Samstag JanineSonne |
violac01 |
Geschrieben am: 12 Apr 2014, 16:24
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.525 Mitgliedsnummer.: 18.345 Mitglied seit: 17 Mär 2011 ![]() |
Hi,
Widerspruch lohnt sich immer. Mittlerweile ist es wohl fast normal, dass erst mal sehr viel abgelehnt wird. Oft wird es nach Widerspruch doch genehmigt. Da nur wenige einigen solchen machen, haben sie schon mal mindestens mehr als 50% der Kosten gespart :z Überlege dir ein paar Argument, dass es eben um eine vollständige , schnellstmögliche Wiederherstellung deiner Gesundheit zur Eingliederung ins Erwerbsleben geht. Gut, dass du noch in Wiedereingliederung bist, da können sie nicht sagen: du bist ja schon wieder arbeitsfähig. (Bei meiner Mutter hat auch erst ein Einspruch die genehmigungn gebracht. Dann wurde sogar unproblematisch sogar 2 Wochen verlängert. Wahrscheinlich lagen ihre Unterlagen auf dem Stapel: die lässt sich nicht alles gefallen :tritt ) Außerdem, außer ein bisschen Mühe kostet dich ja so ein Einspruch nichts. |
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