
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Harro |
Geschrieben am: 14 Jan 2014, 15:25
|
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin zusammen,
eine wichtige Neuerung wollt ich euch nicht vorenthalten Code Erkennung der Osteoporose Abrechnen der Knochendichtemessung Seit dem 01. Januar 2014 können Vertragsärzte die Knochendichtemessung mit den gesetzlichen Krankenkassen in spezifischen Fällen problemlos abrechnen, auch wenn noch kein Knochenbruch vorliegt. Der Bewertungsausschuss hat hierzu eine neue Abrechnungsziffer geschaffen. Damit ist das Problem vom Tisch, dass Patienten um Vorkasse gebeten werden, weil diese Abrechnungsziffer fehlte. Die Deutsche Rheuma-Liga hatte den Missstand im Oktober 2013 angeprangert und eine schnellere Lösung gefordert. Auf langjähriges Drängen der Patientenvertreter/innen hatte der Gemeinsame Bundesaussschuss bereits im Februar 2013 die Knochendichtemessung bei chronischen Erkrankungen, wie der rheumatoiden Arthritis, unter bestimmten Voraussetzungen als eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. „Endlich wurde nun mit der neuen Abrechnungsziffer 34601 die letzte Hürde aus dem Weg geräumt, so dass chronisch kranke Patientinnen und Patienten und solche mit besonderen Risiken ihren Anspruch auf die Durchführung einer Knochendichtemessung zur Erkennung der Osteoporose geltend machen können“, kommentiert Prof. Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga. Früher musste es erst zu einem Knochenbruch kommen, damit eine Knochendichtemessung von den Krankenkassen erstattet wurde. Eine Abrechnung der Knochendichtemessung ist nun zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich zum Zweck der Optimierung einer Therapieentscheidung und wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht. Die Knochendichtemessungen müssen mittels einer DXA- oder DEXA-Messung, die Dual Energy X-Ray Absorptiometry, an der Lendenwirbelsäule und/oder am Schenkelhals durchgeführt werden. Nun denn, endlich mal eine Erleichterung für Bandis, Harro :winke |
![]() |
![]() ![]() |