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Milly |
Geschrieben am: 02 Nov 2013, 16:43
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 19 Mitgliedsnummer.: 22.518 Mitglied seit: 18 Sep 2013 ![]() |
Hallo liebe Bandis,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen... Habe heute, nachdem ich mit der DRV telefoniert habe , die Anträge für eine med. Reha und Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Soll ich sie beide ausfüllen oder erst den Rehaantrag? Nach meiner Versteifung L4-S1 diesen August weiß ich nicht ob ich den Beruf als Krankenschwester weiter ausüben kann. Vielen Dank schon mal... Gruß Milly |
paul42 |
Geschrieben am: 02 Nov 2013, 17:41
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.846 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Milly
Aus meiner Sicht kannst du beide Anträge an die DRV abschicken. Die Reha wird durchgeführt um dich nach der Versteifung wieder zu mobilisieren. Unabhängig von deinem Genesungsweg wird im Entlassungsbericht wahrscheinlich stehen das du im erlernten Beruf als Krankenschwester nicht mehr voll arbeiten kannst. Der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben richtet sich ausschließlich um eine neue berufliche Rehabilitation, bzw. Umorientierung, spricht es geht hierbei um eine Umschulung. Pass gut auf dich auf, wenn du die Reha beginnst, mach nur die Übungen die dir auch gut tun. Deine OP ist immer noch sehr frisch. Es dauert erheblich länger bis man sich von so einer OP wieder erholt hat. Weiterhin gute Genesung :ap paul42 |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 02 Nov 2013, 17:54
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Milly,
ich gehe mal davon aus das du das Formular G100 von der DRV hast. Da würde ich beides ankreuzen. Normalerweise wird in der Reha dein Gesundheitszustand beobachtet, und wie Paul schon schrieb, wirst du dann wahrscheinlich AU entlassen. Während deines Rehaaufenthaltes solltest du dich mit dem dort ansässigen Sozialberater wenden. Ich kenne es aber so das ein Antrag zur "Teilhabe am Arbeitsleben" alles beinhalten kann. Also eine medizinische Reha, eine berufliche Reha oder eine Umschulung. Aber bei der DRV ändert sich ständig etwas. |
Milly |
Geschrieben am: 02 Nov 2013, 18:23
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 19 Mitgliedsnummer.: 22.518 Mitglied seit: 18 Sep 2013 ![]() |
Hallo Ihr Beide,
vielen Dank für Eure Antworten, ich werde jetzt mal beide ausfüllen und dann sehen was sich tut,natürlich bin ich sehr vorsichtig und lasse die entgültige Entscheidung meinen Orthopäden treffen ,da ich jetzt erst mit dem halb sitzen anfange und am 06.11. meine erste KG habe. Bei meinem AG habe ich am 27.11. einen Termin.Das Telefonat verlief für mich sehr positiv,einige Vorschläge wurden gemacht und man geht auf meine Einschränkungen ein.... LG Milly |
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