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| BlueEyes*27 |
Geschrieben am: 03 Mär 2013, 13:25
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 48 Mitgliedsnummer.: 21.480 Mitglied seit: 03 Jan 2013 |
Hallo Ihr Lieben,
Vielen vielen Dank fur die vielen Antworten und Anregungen. Ich rufe gleich morgen in der Klinik an und stelle alle meine Fragen und Wünsche. Wie ist das eigentlich während der REHA Zeit - muss ich mich da AU schreiben lassen oder mit meinem Arbeitgeber sprechen, das man sich irgendwie einig wird ?! Lg Mia |
| violac01 |
Geschrieben am: 03 Mär 2013, 13:49
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.525 Mitgliedsnummer.: 18.345 Mitglied seit: 17 Mär 2011 |
Hi,
nein, du bekommst von der Klinik ein Schreiben, wo draufsteht, dass du diesen dem Arbeitgeber vorlegen sollst. Damit wird er über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt und hat dich gehen zu lassen, du bist sozusagen bezahlt freigestellt, der Arbeitgeber kann nicht ablehnen. Ist wie AU , einen AU Schein bekommt man aber nicht. Bearbeitet von violac am 03 Mär 2013, 13:51 |
| BlueEyes*27 |
Geschrieben am: 03 Mär 2013, 14:09
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 48 Mitgliedsnummer.: 21.480 Mitglied seit: 03 Jan 2013 |
Hey Violac,
Ich hab bei den ganzen Unterlagen von der dt. Rentenversicherung bereits was für den Arbeitsgeber dabei zum Ausfüllen. Bekomme ich dann aber Krankengeld oder mein normales Gehalt für die 3 Wochen REHA? Lg, Mia |
| sonni |
Geschrieben am: 03 Mär 2013, 20:31
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 |
Hallo Mia. Du bekommst Übergangsgeld von der Rv die ist etwas weniger wie KG und wenn du wieder AU entlassen wirst bekommst du wieder Krankengeld. LG SONJA |
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