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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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Trinchen |
Geschrieben am: 05 Feb 2013, 20:00
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 264 Mitgliedsnummer.: 16.989 Mitglied seit: 08 Sep 2010 ![]() |
Ciao an alle,
Anfang des Jahres habe ich auf Grund meiner Bandscheibenvorfälle eine Reha beantragt, welche abgelehnt wurde. Ich habe natürlich umgehend Widerspruch eingelegt. Hierfür wird ja auch eine "Begründung zum Widerspruch" der behandelnden Ärzte benötigt. Nun meine Frage: Ist es normal, dass man für so eine Begründung eine Gebühr zahlen muss? Würde mich über Antworten von Euch freuen. Vielen Dank schon mal und viele Grüße Trinchen |
parvus |
Geschrieben am: 06 Feb 2013, 12:23
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
Meine Ärzte (Hausärztin, Schmerz- oder Psychodoc) schrieben solche Widerspruchsschreiben oder aber zusätzliche Atteste bisher alles ohne Gebühr. Jedoch die GOÄ gäbe es wohl her: lies mal unter VI. Berichte, Briefe! Grüßle und toi, toi, toi für den Widerspruch :winke parvus |
mohrel |
Geschrieben am: 06 Feb 2013, 14:54
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 586 Mitgliedsnummer.: 16.375 Mitglied seit: 09 Jun 2010 ![]() |
:z
Hallo! Ich habe nur einen Widerspruch schreiben müssen, das hat gereicht. Von den behandelnden Ärzten sind keine Berichte verlangt worden. Habe dann einen Termin beim "Vertrauensarzt" bekommen. Der nach einer Untersuchung die Reha befürwortet hat. Diese wurde dann auch genehmigt. Drücke dir die Daumen für die Bewilligung der Reha. lg Mohrel :winke |
Harro |
Geschrieben am: 06 Feb 2013, 15:20
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Trinchen
Zitat Ist es normal, dass man für so eine Begründung eine Gebühr zahlen muss? normal ist es nicht denn er kann die Begründung nach: "GOÄ- Nr. 75 lautet „ausführlicherschriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlichAngaben zur Anamnese, zu dem Befund/den Befunden, zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)." abrechnen, dann bekommt er das von der KK erstattet. Wenn er allerdings so argumentiert wie dieser Doc hier: hier klicken. der hats drauf :rolleyes: :B ärztliches Attest bei juritischem Widerspruch gegen z.B. Rentenbescheid tja dann.......................................... würde ich vielleicht den Arzt wechseln. LG Harro :winke |
Trinchen |
Geschrieben am: 06 Feb 2013, 19:23
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 264 Mitgliedsnummer.: 16.989 Mitglied seit: 08 Sep 2010 ![]() |
Ciao
und vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir schon gedacht, dass diese Gebühr, die ich bei meiner HÄ bezahlt habe, nicht unbedingt die Regel ist. Ein weiteres Schreiben von meinem NC (habe ich heute erhalten), in dem er meine derzeitigen Beschwerden und bisherigen Behandlungen erläutert, hat nämlich nichts gekostet. Ich hoffe nun, dass die 11,- € gut investiert sind und die Reha bewilligt wird. :z Viele Grüße, Trinchen Bearbeitet von Trinchen am 06 Feb 2013, 19:25 |
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