Bandscheiben-Forum

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> Heilmittelverordnung, blickt da jemand durch???
Justy
  Geschrieben am: 22 Jul 2004, 18:38


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Hallo Zusammen,

nun war ich heute beim Orthopäden mir ein neues KG-Rezept holen. Hat auch geklappt, obwohl die A-Helferin bei meinen vielen Diagnosen ganz schön durcheinander/ überfordert war, weil sie nicht wusste wo/ was/ wann mit welcher Diagnose.

Mannoooo ist das jetzt Kompliziert :B

Ok, jetzt der Reihe nach....

-Was ist eine Verordnung außerhalb des Regelsfalls, wer bekommt sie denn noch.....??? Was ist denn der Regelfall?
Ich blicke bei dem neuen Heilmittelkatalog nicht durch :unsure:

-Jetzt gibt es ja diese Indikationsschlüssel zur Heilmittelverordnung, ok ich habe auch schon herausgefunden, dass W für Wirbelsäule steht....bei mir auf der Verodnung steht:
WS2 und dann noch ein Buchstabe....
WS2, steht für Wirbelsäulenerkrankung mit langer Prognose: GVM 18, was bedeutet das?? Übersetzt??
Bekomme ich dann eine Verordnung außerhalb des Regelfalles, nach der Folgeverordnung????

Fragen über Fragen, alles zum :hair

Wo gibt es Infos für Patienten???

LG von Justy, die nur Bahnhof versteht
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sandra70
Geschrieben am: 22 Jul 2004, 19:47


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hallo justy,

würde mich auch mal interessieren bei mir steht ws2g...

schönen abend noch

sandra
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sandra70
Geschrieben am: 22 Jul 2004, 19:53


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hallo justy,

ich konnte mir soeben die frage selber beantworten.... vielleicht hilft dir das auch weiter klick mich

lieben gruss

sandra :winke
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Ralf
Geschrieben am: 22 Jul 2004, 20:26


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Hallo Sandra,

guter Link! Bitte noch einmal hier posten damit es dauerhaft ist.

Danke :winke
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Markus
Geschrieben am: 22 Jul 2004, 22:31


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Hi

QUOTE
Was ist eine Verordnung außerhalb des Regelsfalls


In erster Linie haben wir es hier mit der Komplexität von verschlafenem Behördentum zu tun, welches alles in eine NORM pressen will ... obwohl gerade die Anatomie und die Pathologie so selten NORMEN haben oder andersrum sooft von der Normalität abweichen.

Egal...

Der Regelfall geht von einem "normalen" Krankheitsbild und -verlauf aus. Dieser ist einfach vorgegeben... und das auch noch sehr grob.

Alles was außerhalb der Regelfallerichtlinien übernommen werden soll bedarf einer ausführlichen Begründung seitens des verordnenden Arztes sowie der Genehmigung der KK. Diese zieht ganz gerne des MDK hinzu und der entscheidet dann wiederrum ganz gerne NACH AKTENLAGE un Richtung "Das ist nen Regelfall, basta"

Ich kriege pers. nen Affen wenn ich im Krankenbereich von REgelfällen und "Normen" lese/höre...

Wie die Fporschung zeigt verhält es sich an vielen Stellen im Körper doch so, das es keinen allgemein gültigen Verlauf gibt.

So haben von 100 Leuten welche KEINE Rückenbeschwerden haben, immerhin um die 80% Bandscheibenvorfälle oder -vorwölbungen ohne das sie davon PRobleme haben. Sie gelten aber als KRANK wenn das mal rauskommt.

Des weiteren wollen sich zum Beispiel Bandscheibenvorfälle einfach nicht in einer DIN Normkonformen Richtung aus der Bandscheibe verkrümeln, sondern nehmen doch frecherweise jedes mal einen anderen Weg was zur Folge hat das jeder BSV ANDERS ist weils wo andes Dürckt... wer will da nun die NORM festlegen ? Wer überredet anfangende BSV nun sich NORM gerecht auszudrücken ?

Ich denke Ihr versteht die Ironie...

Um also in den "Genuß" von AUßERHALB DES REGELFALLS zu ommen benötigt man einen Doc der das auch vernüftig begründen kann und eine KK/MDK der da mal die Augen aufmacht.

Es tut schon weh... nein ich meine nicht nur die BSVs dieser Welt... sondern das was da an "Normalfall" festgelegt wird, wo es praktisch keinen NORMALFALL geben kann

Mahlzeit

Greetz
Day

P.S.: Sorry, war mir alles so rausgerutscht, aber derzeit verhält sich mmein Rücken eben auch nicht wie der "Normalfall nach BSV OP" und ich hab in der Reha nen Doc der genau darauf rumreitet... Herrgott... ich reiß mich doch auch net drum...

Und manchmal könnt ich mich selbst in den Hintern treten... wieso... ich krieg mein Brötchengeld doch von ner KK... nur gut das ich IT'ler bin und keiner der da was mit der KK an sich zu tun hat... sonst würde ich mir mal ganz gepflegt nach der gültigen DIN Norm für Folteropfer in den Hintern kneifen lassen
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parvus
Geschrieben am: 23 Jul 2004, 13:41


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So Ihr lieben Banditen :D

Heute habe ich bereits zum vierten Mal die KK mobil gemacht.

Nachdem ich bereits seit zwei Jahren in der Physiotherapie als Langfristpatient gelte hatte ich nun abgewartet, wie mein Rezept nach der Einführung der neuen Heilmittelrichtlinien ausfallen würde.

Also ich wie immer bei meiner HA-Praxis angerufen und ein Folgerezept geordert.
Das Rezept abgeholt und damit zur Physio gefahren.

Das Rezept war wie bisher auf 10 x KG PNF und 10 x Schlingentisch ausgestellt.
Allerdings hat man das Kreuzchen bei Erstverordnung gemacht, da man meinte es sei nach den neuen Richtlinien nun so!
Die Physio allerdings sagt, ist ja alles toll was die HA-Praxis da geschrieben hat, auch die Schlüsselnummer WS 2e ist Okay, aaaaaaaber ich könne nur ein 6er Rezept bekommen, laut neuer Verordnung.

Okay macht nix, gebe ich das Rezept zum Ändern an die HA-Praxis.
Die wiederum sagt bei meinem Erscheinen, sie haben doch die aussergewöhnliche Verordnung also Langfrist. Ich sage, dann müssen sie das ankreuzen, doch die Physio sagt das Rezept darf nur mit 6x ausgestellt werden.
Also Stempel drauf und von 6 x auf 10 x abgeändert, mit dem Hinweis, wollen sie nicht noch mal mit der KK reden!
Klar, habe ich ja 3 x bereits schon getan aber immer war der wirkliche Fachmann nicht im Haus.

So nun heute morgen hat mich der nette KK-Mensch dann angerufen und nach meinem Problem gefragt.
Ich also erklärt, dass ich seit zwei Jahren Langfristpatient nun plötzlich mit den neuen Richtlinien bei Null anfangen soll, was mir nicht einleuchtet um dann wieder nach 3x6 KG einen neuen Antrag zu stellen.

Nun die höfliche Erklärung des Herrn:
Da ich bereits eine Genehmigung der KK hatte und mein Zustand noch der Gleiche ist und auch vom Doc bestätigt werden könnte kann mir der Doc ein Rezept, bei 2 x wöchentlicher KG sogar bis 20 x ausstellen, da ich nur einmal im Quartal wegen dieser Erkrankung vorstellig sein müsse. Das Kreuz kann in dem Fall von vornherein auf "ausserhalb des Regelfalls" gemacht werden. Ganz wichtig ist allerdings, dass der Doc nun eine plausible Begründung hinzufügt, was diese Langfristverordnung berechtigt.

In meinem Fall steht jetzt auf dem Rezept folgendes:
20 x KG PNF
20 x Schlingentisch

Diagnose: Zervikaler BS-Schaden gesichert

Spezifierung der Therapieziele: Mobilisation in Nachbarsegmenten, Stabilisierung des C5/C6 Segmentes

Begründung: Nach Vorstellung bei FA-Neurochirurg Prof. .....

Ich könnte mich kringeln, denn das Rezept sieht nach dreimaligem Ändern nun total verstempelt und korrigiert echt aus wie ein sogenannter "Fresszettel".

Aber was soll´s, wichtig ist mir nur, dass ich, dadurch, dass man 20 x KG verordnet hat nur 10 Euro Rezeptgebühr für dieses Rezept bezahlen muss plus die Zuzahlung. Hätte ich 6 x KG und Folgerezept und dann immer weiter nur 6 x KG verordent bekommen, so hätte ich bereits bei 18 x KG schon alleine 30 Euro Rezeptgebühr bezahlt, da ich ja drei Rezepte hinblättern müsste für die gleiche Behandlungsanzahl.

So, ich hoffe meine HA-Praxis hat heute von mir etwas lernen können und die Physio ist in der nächsten Woche dran :D

Solltet Ihr Fragen haben so löchert doch Eure KK einmal etwas mehr.
Ach ja, bin bei der AOK versichert!

Viel Erfolg im Bürokratendschungel :B

:winke parvus
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Renate47
Geschrieben am: 23 Jul 2004, 21:48


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Hallo Parvus,

mal ne Frage dazu. Hast Du die Langfristverordnung von Dir aus bei Deiner Krankenkasse beantragt oder kam das mit einem Schriftstück von Deinem Hausarzt?

:winke
Viele Grüsse
Renate
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parvus
Geschrieben am: 24 Jul 2004, 10:15


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Hallo Renate,

die Langfristverordnung wurde vor genau zwei Jahren von meinem HA bei der KK beantragt.

Laut Auskunft der KK bleibt sie auch weiterhin bestehen, so lange mein HA diese auch als notwendig ansieht.

Er musste eben nur jetzt noch einmal eine Begründung darlegen, weil ja die neuen Richtlinien seit 1.7.04 bestehen. Dasd konnte aber auf dem Rezept erfolgen, wie Du hier lesen kannst.

Schönes Wochenende
:winke parvus
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Renate47
Geschrieben am: 25 Jul 2004, 17:10


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Hallo Parvus,

wieviele Behandlungen bekommst Du mit dieser Langfristverordnung im halben Jahr oder im Jahr verschrieben?
Diese 2x20 Behandlungen, die Du jetzt verschrieben bekommen hast, gilt das für den Rest des Jahres?

:winke
Schönen Sonntag noch
LG
Renate
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Hollie
Geschrieben am: 25 Jul 2004, 17:51


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Hallo, also mal ganz ehrlich - in meiner Praxis kapiert das auch niemand so recht, wie wir die Dinger nun ausstellen sollen. Der Witz ist auch, wir haben eine Woche vor Inkrafttreten ein ca. 70 Seiten starkes Heft dazu bekommen, in dem auch die Indikationsschlüssel aufgeführt sind. Soll man das innerhalb einer Woche auswendig wissen oder wie? Jedes Quartal was Neues - und alles zu Lasten des Patienten...
Gruss Hollie
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