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Health-Man |
Geschrieben am: 04 Dez 2012, 13:41
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 20.752 Mitglied seit: 10 Jul 2012 ![]() |
Hallöchen,
habe med. Reha gerade hinter mir und kann in meinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten, so dass mir die Sozialberaterin der Reha-Klinik geraten hat, einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen, um eine Weiterbildungsmaßnahme o.ä. zu erhalten. Habe letzte Woche sofort nach der Reha mit einer Sachbearbeiterin der DRV telefonisch gesprochen; diese machte mir aufgrund meines Alter (51 Jahre) keine großen Hoffnungen, dass da was laufen würde. Nun bin ich mit 51 ja noch ein junges Talent und habe 15 Jahre bis zur Rente vor mir, die ich gerne noch arbeiten würde. Kann ja nicht sein, dass man eher 15 Jahre Arbeitslosengeld zahlt als eine Weiterbildungsmaßnahme zu finanzieren; ersteres wäre erheblich kostspieliger. Jedenfalls habe ich den Antrag bereits abgesandt und wollte nun von Euch wissen, ob jemand mit ähnlichem Alter dabei ist, der noch eine Maßnahme für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erhalten hat ? LG Health-Man :; |
Harro |
Geschrieben am: 04 Dez 2012, 16:35
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Health-Man
Zitat diese machte mir aufgrund meines Alter (51 Jahre) keine großen Hoffnungen, dass da was laufen würde. alleine diese Auskunft ist schon, rein rechtlich gesehen, unzulässig. Lies dir mal nachfolgendes aufmerksam durch. Hier klicken. LG Harro :winke |
Health-Man |
Geschrieben am: 05 Dez 2012, 09:13
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 20.752 Mitglied seit: 10 Jul 2012 ![]() |
Hallo Harro,
ist ja höchstinteressant, denn dort steht explizit drin, dass aufgrund des Alters eine Umschulung (und dann ja wohl eine kürzere Weiterbildungsmaßnahme ) nicht abgelehnt werden darf. Zitat: Wichtig ist, dass es keine Altersgrenze gibt. Es ist nicht zulässig, eine Umschulung mit Hinweis auf das Alter des Versicherten und die Arbeitsmarktsituation abzulehnen, selbst wenn die Vermittlungschancen für ältere Arbeitnehmer allgemein schwierig sind. Besten Dank ! LG Health-Man |
Harro |
Geschrieben am: 05 Dez 2012, 10:27
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Health-Man,
nun du hast Recht, jetzt musst du es nur noch durchsetzen. Das das nicht einfach wird kannst du ja daran sehen das ein Fall bis zum Bundessozialgericht ging. Es ist leider so das bei der DRV (einzelne Mitarbeiter) immer noch dieses Obrigkeitsdenken herrscht, das was wir sagen ist rechtens und Gesetz. Ich wünsch dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen, Harro :winke |
Springmaus67 |
Geschrieben am: 05 Dez 2012, 14:45
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 124 Mitgliedsnummer.: 20.044 Mitglied seit: 13 Feb 2012 ![]() |
:; Hallo,
na Super mein Mann geht jetzt 7.12 in Reha und er wird auch nicht mehr in seinem Beruf arbeiten können. Er ist jetzt 47 Jahre alt na mal sehen was möglich ist. Hat bis jetzt 30 Jahre gearbeitet! Er wird auch einen Antrag auf Berufliche Reha bzw. Umschulung stellen! Es würde mich freuen wenn Du Health-Man bzw. andere mit dem selben Problem hier schreiben. LG Springmaus |
paul42 |
Geschrieben am: 05 Dez 2012, 15:36
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.845 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Health-Man
Ich habe persönlich schon zweilmal Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV absolviert und kann Dir und allen Anderen nur empfehlen sich von den SB der Ämter nicht einschüchtern zu lassen. So eine Aussage von wg zu alt ist eine deutliche Überschreitung deren Kompetenzen. Aus meiner Erfahrung ist ganz wichtig das man als Antragsteller ganz konkrte Vorstellung hat wie es beruflich weitergehen könnte. Die DRV prüft nach Aktenlage ob die Möglichkeit der Kostenübernahme einer beruflichen Weiterqualifizierung , bzw. Umschulung gegeben ist, aber du kannst nicht erwarten das dir jemand vorschlägt was beruflich für dich noch in Frage kommt. Mir wurde damals knallhart gesagt....,Wir sind keine Berufsberatung!!!!! :vogel Man sollte selbst so viel Vorstellungskraft haben um irgendwelche Eignungstest zu vermeiden. Überlege also ob es für dich im erlernten Beruf eine weniger starke körpliche Beschäftigung in Frage kommt, oder in wie weit du auf der beruflichen Erfahrung aufbauen kannst. Wenn du was gefunden hast , setze dich mit dem Bildungsträger zusammen und lass dir ein Schulungs- Kostenangebot unterbreiten. Das legst du der SB, bzw. der Rehaberatung vor, damit können die dann was anfangen. Die Hoffnung das sich jemand auf einer zwischen menschlichen Ebene einer deiner Situation annimmt, kannste vergessen es geht immer um die Auslegung der gesetzlichen Grundlage. Deine Lektüre sollte also sein : Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) viel Erfolg mfg paul42 |
mohrel |
Geschrieben am: 05 Dez 2012, 21:26
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 586 Mitgliedsnummer.: 16.375 Mitglied seit: 09 Jun 2010 ![]() |
:z
Hallo Paul! Was hast du denn für denn gemacht während der Teilhabe am Arbeitsleben? Mir ist sie auch bewilligt worden. Es wurde mir ein 4 Wochen Lehrgang zur Bestimmung meiner Leistungsfähigkeit angeboten. In Vollzeit und 30 km entfernt von meinem Wohnort. Einen Fahrdienst gab es nicht. Deshalb habe ich diese Maßnahme abgelehnt. Denn ich bin nicht in der Lage jeden Tag Auto zu fahren. Mit öffenltichen Verkehrsmitteln wäre ich täglich zusätzlich noch 3 Stunden unterwegs gewesen. Da hat mir dann die Rehaberaterin geraten ich solle einen Rentenantrag stellen. Mehr ist denen nicht eingefallen. hair lg Mohrel :winke |
Health-Man |
Geschrieben am: 07 Jan 2013, 11:27
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 20.752 Mitglied seit: 10 Jul 2012 ![]() |
Hallo paul42,
ich habe das gesamt SGB zuhause, man muss sich ja was zum Schmökern gönnen. Das mit den ganz konktreten Vorstellungen ist so eine Sache; natürlich überlasse ich den SBs nicht meine Lebensplanung, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass man umfangreich und zeitintensiv recherchiert und mit den Bildungsträgern spricht und dann mit dem Vorschlag zum SB geht und die ganze umfangreiche Recherche wird mit einem Satz vom Tisch gefegt, nämlich: `Ja das finanzieren wir aber nicht. Und dann zieht man wieder los, da ist es doch sinnvoller und zeitverkürzend (um wieder schneller in den Arbeitsmarkt zu kommen), wenn der SB gleich sagt, welche Berufsweiterbildungen finanziert werden und man sucht sich dann das aus, was einem am ehesten entspricht. Mir soll also keiner was vorschlagen, sondern die vorhandenen Möglichkeiten aufzeigen, damit ich darunter wählen kann. Grüße |
Health-Man |
Geschrieben am: 07 Jan 2013, 11:28
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 20.752 Mitglied seit: 10 Jul 2012 ![]() |
Hallo mohrel,
und hast Du einen Rentenantrag gestellt ? Grüße |
paul42 |
Geschrieben am: 07 Jan 2013, 12:02
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PremiumMitglied Silber ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.845 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 ![]() |
Hallo Health-Man
Hat man dir erklärt warum es nicht finanziert wird. Es gibt durchaus Kriterien wonach die unterschiedlichen Bildungsträger unterschieden werden und ob sie für Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen. Was möchstest du denn beruflich machen? mfg paul42 |
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