
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Stephe75 |
Geschrieben am: 22 Dez 2012, 09:24
|
Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4 Mitgliedsnummer.: 21.303 Mitglied seit: 17 Nov 2012 ![]() |
Hallo,
ich beziehe seid ca. 4 Jahren EMR die nächstes Jahr im Juni ausläuft. Bei einer Hüft-op vor 2 Jahren wurde eine Reha nicht gewährt mit der Begründung, dass keine Besserung oder Widerwingliederung ersichtlich ist. Nun bin ich vor 6 Wochen an einem Bandscheibenvorfall operiert worden. Weiss jemand ob ich nun Anspruch auf eine Reha habe? Hat das evtl. Einfluss auf die Verlängerung der Rente? Für Hilfe wäre ich dankbar. Viele Grüsse Stephe |
Antek |
Geschrieben am: 22 Dez 2012, 09:33
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 114 Mitgliedsnummer.: 21.190 Mitglied seit: 23 Okt 2012 ![]() |
Hi,
Anspruch hast Du immer, nur durchsetzen musst Du ihn auch. In diesem Fall und in Betracht Deines Alters, würde ich aber auf der Hut sein, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht. Die Reha könnte zum Beispiel ergeben, dass Deine Hüftprobleme sich verbessert haben. Und was den BSV betrifft, im Normalfall soll ja eine OP ein Leiden beseitigen. Mit diesen beiden Prämissen bist Du Deine EM-Rente garantiert los! Ergänzung: eine Reha dient nicht nur der Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sondern auch der Überprüfung zuvor festgestellter Einschränkungen im Sinne einer erteilten EM-Rente. :tritt Bearbeitet von Antek am 22 Dez 2012, 09:58 |
Harro |
Geschrieben am: 22 Dez 2012, 10:04
|
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Stephe
Kosten-Träger der Reha ist auf jeden Fall die KK und nicht die DRV, stell mit Hilfe deines Doc einen Antrag bei deiner Krankenkasse. Zitat Für diejenigen Personen, die noch im Berufsleben stehen, gilt als Ziel der medizinischen Rehabilitation, die durch Krankheit verlorengegangene Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder eine vorhersehbare Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Das Rehabilitationsziel für Rentner ist laut Sozialgesetzbuch in erster Linie die Vermeidung oder das Hinauszögern sich anbahnender Pflegebedürftigkeit. Dies sollte bei der Begründung des Antrages auf medizinische Rehabilitation von ihrem Arzt unbedingt berücksichtigt werden. Weitere Info hier klicken. LG Harro :winke |
murmel |
Geschrieben am: 26 Dez 2012, 12:15
|
PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen all ihr Lieben :; :;
Noch einen zweiten schönen Feiertag euch allen @Harro Kosten-Träger der Reha ist auf jeden Fall die KK und nicht die DRV, stell mit Hilfe deines Doc einen Antrag bei deiner Krankenkasse Lieber Harro der Weg bei der Beantragung eines EU-Rentners geht trotzdem leider erst über die DRV! Sie lehnt den Antrag ab und leitet ihn dann an die zuständige Krankenkasse weiter! Bei Rentnern die das Rentenalter erreicht haben sieht es so wie im Link beschrieben aus! Hatte das ganze zweimal durch! Es grüßt euch murmel :bank |
Harro |
Geschrieben am: 26 Dez 2012, 16:21
|
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Murmel,
Zitat Lieber Harro der Weg bei der Beantragung eines EU-Rentners geht trotzdem leider erst über die DRV! dem ist wohl nicht immer so, bei mir hatte die DRV nix damit zu tun, anscheinend liegst an der Begründung wie man den Antrag stellt. Bei mir gings ohne und da war ich noch EU-Rentner Grüssle Harro :winke |
andreag |
Geschrieben am: 26 Dez 2012, 22:25
|
PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.711 Mitgliedsnummer.: 11.428 Mitglied seit: 20 Apr 2008 ![]() |
Huhu! :;
Bei mir war das bei beiden Rehas auch so, dass die Krankenkasse zuständig war und nicht die DRV. In beiden Fällen war ich da bereits in EMR. Ich blicke da auch nicht ganz durch, wann die DRV und wann die KK zuständig ist bei Rentnern. :kinn |
darling |
Geschrieben am: 27 Dez 2012, 22:45
|
Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 387 Mitgliedsnummer.: 5.673 Mitglied seit: 17 Mai 2006 ![]() |
Hallo,
bei mir wäre meine befristete Rente im Februar 2013 abgelaufen, hab deswegen im Oktober Verlängerung beantragt. Gleichzeitig hatte ich eine Hüft-TEP, d.h. meine AHB wurde durch die RV bezahlt. Als ich in der AHB war, bekam ich den Bescheid, dass ich die Rente auf unbestimmte Zeit bekomme. Die AHB musste dann von der KK bezahlt werden!! Vielleicht hiilft euch das weiter??? LG Esther :; Bearbeitet von darling am 27 Dez 2012, 22:46 |
![]() |
![]() ![]() |