Bandscheiben-Forum

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> Reha trotz Erwerbsminderungsrente
Stephe75
Geschrieben am: 22 Dez 2012, 09:24


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Hallo,

ich beziehe seid ca. 4 Jahren EMR die nächstes Jahr im Juni ausläuft.
Bei einer Hüft-op vor 2 Jahren wurde eine Reha nicht gewährt mit der Begründung,
dass keine Besserung oder Widerwingliederung ersichtlich ist.
Nun bin ich vor 6 Wochen an einem Bandscheibenvorfall operiert worden.

Weiss jemand ob ich nun Anspruch auf eine Reha habe?
Hat das evtl. Einfluss auf die Verlängerung der Rente?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Viele Grüsse

Stephe
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Antek
Geschrieben am: 22 Dez 2012, 09:33


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Hi,

Anspruch hast Du immer, nur durchsetzen musst Du ihn auch.

In diesem Fall und in Betracht Deines Alters, würde ich aber auf der Hut sein, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Die Reha könnte zum Beispiel ergeben, dass Deine Hüftprobleme sich verbessert haben.

Und was den BSV betrifft, im Normalfall soll ja eine OP ein Leiden beseitigen.

Mit diesen beiden Prämissen bist Du Deine EM-Rente garantiert los!


Ergänzung: eine Reha dient nicht nur der Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sondern

auch der Überprüfung zuvor festgestellter Einschränkungen im Sinne einer erteilten EM-Rente.
:tritt

Bearbeitet von Antek am 22 Dez 2012, 09:58
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Harro
Geschrieben am: 22 Dez 2012, 10:04


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Moin moin Stephe
Kosten-Träger der Reha ist auf jeden Fall die KK und nicht die DRV,
stell mit Hilfe deines Doc einen Antrag bei deiner Krankenkasse.

Zitat

Für diejenigen Personen, die noch im Berufsleben stehen,
gilt als Ziel der medizinischen Rehabilitation, die durch Krankheit
verlorengegangene Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder
eine vorhersehbare Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.
Das Rehabilitationsziel für Rentner ist laut Sozialgesetzbuch
in erster Linie die Vermeidung oder das Hinauszögern sich
anbahnender Pflegebedürftigkeit.
Dies sollte bei der Begründung des Antrages auf medizinische Rehabilitation
von ihrem Arzt unbedingt berücksichtigt werden
.


Weitere Info hier klicken.


LG Harro :winke
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murmel
Geschrieben am: 26 Dez 2012, 12:15


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Hallöchen all ihr Lieben :; :;
Noch einen zweiten schönen Feiertag euch allen

@Harro

Kosten-Träger der Reha ist auf jeden Fall die KK und nicht die DRV,
stell mit Hilfe deines Doc einen Antrag bei deiner Krankenkasse


Lieber Harro der Weg bei der Beantragung eines EU-Rentners geht trotzdem leider erst über die DRV! Sie lehnt den Antrag ab und leitet ihn dann an die zuständige Krankenkasse weiter!


Bei Rentnern die das Rentenalter erreicht haben sieht es so wie im Link beschrieben aus!

Hatte das ganze zweimal durch!


Es grüßt euch

murmel :bank
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Harro
Geschrieben am: 26 Dez 2012, 16:21


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Moin moin Murmel,
Zitat

Lieber Harro der Weg bei der Beantragung eines EU-Rentners geht trotzdem leider erst über die DRV!

dem ist wohl nicht immer so, bei mir hatte die DRV nix damit zu tun, anscheinend liegst an der Begründung wie man den Antrag stellt.
Bei mir gings ohne und da war ich noch EU-Rentner

Grüssle Harro :winke
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andreag
Geschrieben am: 26 Dez 2012, 22:25


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Huhu! :;
Bei mir war das bei beiden Rehas auch so, dass die Krankenkasse zuständig war und nicht die DRV. In beiden Fällen war ich da bereits in EMR. Ich blicke da auch nicht ganz durch, wann die DRV und wann die KK zuständig ist bei Rentnern. :kinn
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darling
Geschrieben am: 27 Dez 2012, 22:45


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Hallo,

bei mir wäre meine befristete Rente im Februar 2013 abgelaufen, hab deswegen im Oktober Verlängerung beantragt. Gleichzeitig hatte ich eine Hüft-TEP, d.h. meine AHB wurde durch die RV bezahlt. Als ich in der AHB war, bekam ich den Bescheid, dass ich die Rente auf unbestimmte Zeit bekomme. Die AHB musste dann von der KK bezahlt werden!!

Vielleicht hiilft euch das weiter???

LG Esther :;

Bearbeitet von darling am 27 Dez 2012, 22:46
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