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Mine |
Geschrieben am: 15 Sep 2012, 06:33
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 454 Mitgliedsnummer.: 16.640 Mitglied seit: 22 Jul 2010 ![]() |
Hallo Ihr Lieben :;
ich war am Mittwoch zum ENG der HWS. So, wie ich es aus dem Befund verstehe, sind die Werte der NLG und ENG normal. Kein Anhalt für ein peripheres Engpasssyndrom. Meines Erachtens ist die Symptomatik vertrebragen bedingt, hier weitere therapeutische Ansätze notwendig. Nun meine Frage: Was bedeutet dieser letzte Satz? vertrebagen heißt doch "von der Wirbelsäule ausgehend". Und peripher ist doch "vom Nerv ausgehend" , oder :frage . Heißt das jetzt im Klartext, dass meine Beschwerden nicht von den eingeengten Nerven ausgehen, sondern von den knöchernden Anbauten an den Hinterkanten in der HWS (Kyphose, BSV C 6/7, Uncorvertebralarthrose C 4-7) ? Ich bin ja gerade dabei gegen meinen EM-Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Deshalb wäre es schön, wenn ich über diesen Befund besser bescheid wüsste. Die Neurologin hat diesen Befund leider nicht mit mir besprochen. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Die Frage stellt sich mir, ob ich mit diesem Befund auch den Widerspruch begründen kann. Ich hatte ja eine Woche zuvor die NLG und ENG der LWS. Dabei kam heraus, dass in beiden Beinen Nervenschädigungen bestehen (L 4 und L 5). Ach so, unter Diagnose steht noch: Stenose des Spinalkanals, HWS-Syndrom mit Funktionsstörungen. Vielen Dank für Eure Tipps. Viele liebe Grüße Mine |
vrori |
Geschrieben am: 15 Sep 2012, 08:02
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
hallo Mine,
du hast das sicherlich bereits gut erkannt.... du könntest aber noch einmal, um das genau und richtig zu erfahren dich hier https://washabich.de/ anmelden... dort bekommt man dann kostenlos seine "Erkrankung" bzw. "Befunde" erklärt... Für den Widerspruch würde ich an deiner Stelle dann auch genau erklären, worin du deine Erwerbsminderung siehst.. welche Probleme dich in der Ausübung deines Berufs behindern, wie und ob du in der Lage bist normale tätigkeiten auszuüben oder auch Tätigkeiten, die von dir als Arbeitnehmerin verlangt werden... auch wie lange (Stunden, Minuten) du bei bestimmten Tätigkeiten belastbar bist..was du tun muß, wenn du dich überfordert hast usw. und dann heißte es...abwarten... LG Vrori |
parvus |
Geschrieben am: 15 Sep 2012, 10:26
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Mine :winke
für den Widerspruch zur EMR sind, wie auch für das Versorgungsamt beim GdB, nicht die Diagnosen der einzelnen Leiden wichtig, sondern die Funktionsstörungen und die damit verbundenen Einschränkungen im Berufs- und Alltagsleben! Da man wohl in der HWS keine/n Nervenbeteiligung/-Schaden nachweisen konnte bleibt nun abzuschätzen, wie stark die Nervenschäden an der LWS Dir Funktionsstörungen fürs Berufs- und Alltagsleben bescheren. Man sollte sich gedanklich davon frei machen, dass man der DRV viele Diagnosen vorlegt und denkt, die müssen doch lesen, dass bei einem an allen Ecken Defekte/Leiden sind. Nein, für sie gilt nur, was machen diese Defekte, wo schränken sie Dich im Berufsleben ein, ist ein Restleistungsvermögen vorhanden und wie kann man es einsetzen, mehr müssen sie nicht begutachten. Daher sind auch Vroris Worte total wichtig! Code Für den Widerspruch würde ich an deiner Stelle dann auch genau erklären, worin du deine Erwerbsminderung siehst.. welche Probleme dich in der Ausübung deines Berufs behindern, wie und ob du in der Lage bist normale tätigkeiten auszuüben oder auch Tätigkeiten, die von dir als Arbeitnehmerin verlangt werden... auch wie lange (Stunden, Minuten) du bei bestimmten Tätigkeiten belastbar bist..was du tun muß, wenn du dich überfordert hast usw. Und bitte bedenke, man kann Dir, falls ein Restleistungsvermögen nachgewiesen würde, jede Verweistätigkeit nennen, die Du zumutbar ausüben könntest! Somit sollte Dein Widerspruch dokumentarisch auch nachweisbar aufzeigen, dass Du für jegliche Tätigkeiten nicht mehr leistungsfähig genug bist. Befunde und Berichte sollten dazu am besten aussgekräftig genug vorliegen, um den Widerspruch damit zu untermauern. Gruß und toi, toi, toi :up parvus |
Mine |
Geschrieben am: 15 Sep 2012, 10:43
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 454 Mitgliedsnummer.: 16.640 Mitglied seit: 22 Jul 2010 ![]() |
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Beitrage. [QUOTE]Befunde und Berichte sollten dazu am besten aussgekräftig genug vorliegen, um den Widerspruch damit zu untermauern. Genau das meine ich ja. Im Moment habe ich Befunde und Berichte zusammen für die LWS (neurologisch), HWS und Hörsturtz/Tinnitus (25 % Hörminderung). Mein Orthopäde ist leider nicht so prall :tritt . Der möchte nicht wirklich viel tun für mich. Nächste Woche habe ich nochmal einen Termin bei ihm. Ich habe ihm das orthopädische GA zukommen lassen und ihn gebeten, dazu etwas schriftlich zu äußern. Nun meinte er, ich soll noch mal vorbeikommen. Ich denke mal, das wird kein angenehmer Arztbesuch. Er wird mir bestimmt offenbaren, dass er da kein Handlungsbedarf sieht. So, wie er sich mal ausgedrückt hat : " Was soll ich denn jetzt noch mit Ihnen machen? Sie sind austherapiert. Mehr können wir nicht mit Ihnen machen. Gehen Sie gegen den Ablehnungsbescheid gegenan. Wenn Sie nicht für die EM-Rente infrage kommen, dann weiß ich nicht, wer!" Aber mich darin unterstützen? Nein, das macht er nicht. Okay, das war es erstmal. Ich werde dann weiter an der Widerspruchsbegründung arbeiten. Bei mir macht das ja der SOVD. Ich habe die Rechtsberaterin gebeten, mir das Schreiben für die RV auch zukommen zu lassen. Ist wohl sonst nicht üblich! Ich hoffe, ich bekomme dann nächste Woche Post von denen. Vielen lieben Dank an Euch für die Hilfe Liebe Grüße Mine |
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