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2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
nele02 |
Geschrieben am: 10 Mai 2012, 10:08
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 19 Mitgliedsnummer.: 19.385 Mitglied seit: 26 Sep 2011 ![]() |
Hallo ihr lieben,
ich bin seit Jan. 2011 krank (operierter Prolaps L5/S1 mit Cauda Syndrom), war letztes Jahr im Juni in ambulanter Reha für 4 Wochen aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde. Zur Zeit bin ich in schmerz-therapeuticher Behandlung und sollte wegen einer schweren reaktiven Depression eigentlich in eine Klinik. Da ich das aber nicht wollte wegen meiner Tochter (ich bin alleinerziehend), hat meine Ärztin mir gesagt ich sollte in Kur. Nun meine Frage, ist eine Kur nach einer ambulanten Reha überhaupt möglich und kann ich meine Tochter mit nehmen? Ich war letztes Jahr insgesamt 3x im Krankenhaus für je 14 Tage bis 3 Wochen. Meine Eltern haben in der Zeit meine Tochter betreut, aber da die ganze Familiensituation mittlerweile sehr angespannt ist und meine Tochter auch psychologisch behandelt werden soll/muss, würde ich sie gerne mitnehmen. Ist dann trotzdem der DRV-Bund zuständig oder die KK wegen einer Mutter-Kind Kur? Laut Aussage meiner Ärztin wird meine AU noch länger andauern und mein Krankengeldbezug hört im August auf. Was kommt danach? Liebe Grüße |
parvus |
Geschrieben am: 14 Mai 2012, 21:50
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
ich schubse den Beitrag einmal hoch, damit evtl. doch noch jemand auf Dein Problem und Deinen Fragen aufmerksam wird. Was sagt denn die KK oder die DRV, hast Du dort einmal unverbindlich nach dem Ablauf/der Zuständigkeit einer Mutter-Kind Reha angefragt? Nach dem KG-Bezug müsstest Du Dich ca. vier Wochen vor Ablauf bei der AA melden und aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung § 125 SGB III das ALG I beantragen. Gruß parvus :winke |
nele02 |
Geschrieben am: 15 Mai 2012, 10:49
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 19 Mitgliedsnummer.: 19.385 Mitglied seit: 26 Sep 2011 ![]() |
Huhu,
lieben Dank schon mal für die Info. Die KK meint es wäre der DRV-Bund zuständig da ja meine erwerbsfähigkeit erhalten bzw wieder hergestellt werden soll. Die haben sich dazu aber noch nicht gemeldet. Ich gehe mal schwer davon aus das ich nach einer Kur vom DRV-Bund nicht nochmal wegen meiner Tochter in Mutter/Kind Kur kann. Momentan fühlt sich da keiner so richtig zuständig irgendwie :sch Viele grüße |
Harro |
Geschrieben am: 15 Mai 2012, 11:16
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin nele,
Zitat Ich gehe mal schwer davon aus das ich nach einer Kur vom DRV-Bund da von gehe ich auch aus, kann sowieso nicht verstehen das dich die KK nicht schon aufgefordert hat einen Rehantrag zu stellen. Dazu ist sie doch verpflichtet. LG Harro :winke |
parvus |
Geschrieben am: 15 Mai 2012, 12:26
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
@Harro, die KK hatte mich auch damals nicht aufgefordert, erst als ich ausgesteuert war und beim AA den Antrag auf §125 stellte, forderten diese mich auf, innerhalb 10 Wochen einen Antrag auf Reha zu stellen. @ Nele, Was ich jedoch noch nicht ganz verstehe ist, wenn Du jetzt eine Mutter Kind Kur machen möchtest aufgrund der Erkrankung/Notwendigkeit des Kindes, dann würde doch die KK die Kur für das Kind zu bewilligen haben und Du wärst Begleitperson und nicht Antragsteller der Kur/Reha. Wäre das nicht eine andere Situation und die DRV somit auch nicht zuständig :frage Oder vermische ich hier meine Gedanken? Gruß parvus :winke |
vrori |
Geschrieben am: 15 Mai 2012, 20:37
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
ich würde das an deiner Stelle anders laufen lassen... stelle einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation bei der DRV für dein Kind...und du fährst als Begleitperson mit. Du kannst dir dann von deinem Arzt zu Hause Verordnungen über physikalische Therapien geben lassen und ggf. im DRV-Haus in Anspruch nehmen oder bei einem Therapeuten im Ort.... erkundige dich dazu aber dann bei der Klinik... Auf der anderen Seite kannst du natürlich auch wieder eine DRV-Maßnahme zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beantragen. Im allgemeinen hat man aber eine Wartezeit von 4 Jahren, bevor man eine neue Maßnahme durchführen darf... Wenn du eine ordentliche medizinische Begründung hast und ggf. bei einer Ablehnung einen begründeten Widerspruch schreibst..dann könnte es klappen..und dann nimmst du dein Kind auch als Reha-Patient mit, dann würde dein Kind ja auch Behandlungen erhalten... Kommt natürlich für beide Möglichkeiten auf die Indikationen an.. Im übrigen habe ich 2007 eine DRV-REHA gemacht und in 2009 wiederum über die DRV mit der gleichen Diagnose. Ansonsen frage, frage, frage einfach noch einmal.. LG Vrori |
parvus |
Geschrieben am: 15 Mai 2012, 21:40
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Vrori :winke
Code stelle einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation bei der DRV für dein Kind Für das Kind bei der DRV einen Rehaantrag stellen oder meinst Du bei der KK? :frage Meine Mutter-Kind-Kur wurde vor gaaaanz vielen Jahren für das Kind, und für mich als Begleitung, von der KK bewilligt. :z Grüßle parvus :winke |
nele02 |
Geschrieben am: 21 Mai 2012, 12:31
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 19 Mitgliedsnummer.: 19.385 Mitglied seit: 26 Sep 2011 ![]() |
Huhu ihr lieben,
hab heute ein Schreiben von der DRV bekommen. Meine Ärztin hat schon alle Berichte und Unterlagen dorthin geschickt. Ich soll jetzt den Antrag auf Med. Reha ausfüllen. Der geht trotz ambulanter Reha letztes Jahr wohl so durch. Weil ich laut Aussage der Ärztin nicht ganz "stabil" genug bin um meine kleine mit zu nehmen, soll ich alleine fahren. Das ne Psychotherapie kein Spaziergang wird, ist mir klar. Aber warum kann man das nicht irgendwie kombinieren? Irgendwie verstehe ich den ganzen Ablauf nicht... :braue @parvus, die KK ist "nicht zuständig" und der DRV-Bund hat sich zur mitnahme/therapie meiner kleinen immer noch nicht geäußert. :sch Meine Tochter soll jetzt lt Schmerztherapeuthin eine ambulante Therapie beginnen. Die wird hier vor Ort von der Caritas angeboten und ist kostenfrei. Ich muss dann aber für die Zeit der Reha eine Betreuung für die kleine finden.... Kompliziert das ganze... Liebe Grüße |
mohrel |
Geschrieben am: 21 Mai 2012, 12:38
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 586 Mitgliedsnummer.: 16.375 Mitglied seit: 09 Jun 2010 ![]() |
:z
Hallo Nele! Wie alt ist denn Deine Tochter? Mutter-Kind-Kuren gibt es so wie ich weis nur bis zum alter von 12 Jahren für Kinder. Eine Freundin von mir war auch zur Mutter-Kind-Kur sie selber hat keine Anwendungen während des Kuraufenthaltes bekommen. Nur ihre Tochter wurde behandelt. lg Mohrel :winke |
parvus |
Geschrieben am: 21 Mai 2012, 12:41
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Wahrlich kompliziert :streichel
Muss dann die KK für die Betreuung des Kindes aufkommen? Das wäre doch alles einfacher, wenn ihr beiden gleich gemeinsam innerhalb einer Maßnahme behandelt würdet und das Kind, sowie natürlich auch Du, hättet nicht auch noch unter dem Trennungsschmerz zu leiden. Wer weiß, wie lange Deine Reha gehen wird, wenn es eine psychosomatische wird :kinn Versuche doch Du noch einmal hartnäckig Auskunft bei der DRV zu bekommen, wenn die sich nicht melden. Alles Gute und toi, toi, toi :up parvus |
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