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HitMan |
Geschrieben am: 06 Mai 2012, 22:46
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 1 Mitgliedsnummer.: 20.457 Mitglied seit: 06 Mai 2012 ![]() |
Heute bin ich ein chronischer Schmerzpatient, ich kann vor Schmerzen nicht lange sitzen und schlafen.
Bei der mikrochirurgischen Operation sollte die gedrückte Nervenwurzel über den kleinsten Zugangsweg freigelegt werden. Die Nervenwurzel sollte von jeglichem Druck befreit werden. Einengungen durch Knochen sollten ebenfalls beseitigt werden. Mein Bandscheibenvorfall L5/S1 links wurde operativ nicht behoben und dies lässt sich in der postoperativen Bildgebung unverändert nachweisen. Es ist für mich bis heute nicht nachvollziehbar, weshalb dies nicht erfolgte. Ganz besonders interessiere ich mich für folgende Frage: "Ist bei der mikrochirurgischen OP-Methode mit einem interlaminären Zugang/Fensterung unterhalb des lateral gelegenen Bandscheibenvorfalls L5/S1 links, das Ausfühlen des Wirbellochs L5 - rein nach Gefühl und Erfahrung ohne Sicht auf das Wirbelloch L5 - mit einem Nerven- oder Tasthäkchen in Deutschland noch zeitgemäß oder hätte man auf eine andere OP-Methode und/oder Zugang zurückgreifen müssen, da das Ganglion des Nerven L5 im Wurzelkanal liegt und deshalb besonders empfindlich gegenüber Manipulationen ist?“ Ich möchte mich mit den Experten, mit Ihnen, austauschen. Mir ist sehr wohl bewusst, dass nicht immer, wenn der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt, auch ein ärztlich verschuldeter Behandlungsfehler vorliegt. Da ich mittlerweile ein Missverständnis sehr wohl ausschließen kann, denn der Bandscheibenvorfall lag bereits vor der Operation vor, wurde durch den Operateur operativ nicht behoben und lässt sich daher in der postoperativen Bildgebung unverändert nachweisen. Es hätte zumindest eine knöcherne Dekompression des Wirbellochs L5 links durchgeführt werden müssen, was jedoch nicht erfolgte. Gerne würde ich Ihre Unterstützung erhalten. Bitte senden Sie mir Ihre Einschätzung zu. Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe, die mit der Äußerung verbunden ist. |
Mellimaus21 |
Geschrieben am: 06 Mai 2012, 23:23
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.558 Mitgliedsnummer.: 19.343 Mitglied seit: 15 Sep 2011 ![]() |
Hallo und Willkommen im Forum
Was sagt denn der operierende Arzt zu dem Vorwurf deinerseits? Kann der Vorfall nachgerutscht sein? Mehr kann ich zum Thema gerade nicht beitragen ...aber die Fragen stellen sich mir gerade ... |
Kessi |
Geschrieben am: 07 Mai 2012, 01:08
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PremiumMitglied Gold ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 3.227 Mitgliedsnummer.: 322 Mitglied seit: 13 Mai 2003 ![]() |
Hallo HitMan,
wir sind keine Experten, das musst du mit deinen Ärzten besprechen, die Auswahl der OP-Methode kann dir sowieso keiner im Internet beantworten, dazu müsste ja ein Arzt deine MRT, CT-Bilder gesehen und dich auch untersucht haben. Wie Mellimaus schon schrieb, manchmal rutscht nach einer OP wieder etwas nach, das kann leider passieren, wann wurde denn wieder ein MRT oder CT gemacht, dass du dir so sicher bist, es ist noch der Vorfall, der auch vor der OP bestand? Du könntest dich an deine KK wenden und deine Sichtweise schildern. Viele Grüße Kessi |
parvus |
Geschrieben am: 07 Mai 2012, 01:09
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo und willkommen im Forum :winke
Code Ich möchte mich mit den Experten, mit Ihnen, austauschen. Auf folgenden, oben in der blauen Leiste erstellten, Hinweis der Forenleitung möchte ich verweisen: Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. Da hier überwiegend Selbstbetroffene über sich schreiben und kaum/wenig wirklich Experten unter uns sind, wird ein spezifischer und auch verbindlicher Austausch in der gewünschten Form eher nicht möglich sein. Bei einem begründeten Verdacht auf Behandlungsfehler würde ich dazu raten, sich mit der KK oder der Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer in Verbindung zu setzen § 66 SGB V "Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern" Zitat aus Wikipedia: Eine weitere Möglichkeit, um klären zu lassen, ob die ärztliche Behandlung fachgerecht ausgeführt wurde, bieten die Ärztekammern. Das Verfahren kommt jedoch nur in Gang, wenn der beschuldigte Arzt / die beschuldigte Institution zustimmt. Deshalb erscheint derzeit das Einschalten der Krankenkasse mittels des § 66 SGB V als die für den Durchschnittsversicherten effektivste Möglichkeit. Die Krankenkassen bieten an, die medizinischen Unterlagen anzufordern und einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Prüfung vorzulegen. Sollte sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers dabei bestätigen, wird hierüber ein schriftliches Gutachten erstellt, das dem Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Vorliegen eines Behandlungsfehlers hat nur dann für den Arzt strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen, wenn er bei dem Patienten zu einem Schaden geführt hat. Code Bei der mikrochirurgischen Operation sollte die gedrückte Nervenwurzel über den kleinsten Zugangsweg freigelegt werden. Die Nervenwurzel sollte von jeglichem Druck befreit werden. Einengungen durch Knochen sollten ebenfalls beseitigt werden. Code Es hätte zumindest eine knöcherne Dekompression des Wirbellochs L5 links durchgeführt werden müssen, was jedoch nicht erfolgte. Was wurde denn tatsächlich gemacht, wenn keine Dekompression, wie voher wohl besprochen/geplant, nun stattgefunden hat? Liegt der OP-Bericht vor? Diesen bitte mit einem Facharzt durchsprechen und ggf. erklären lassen! Alles Gute :streichel parvus |
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