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Frauhamster |
Geschrieben am: 03 Mai 2012, 21:57
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 20.077 Mitglied seit: 17 Feb 2012 ![]() |
Hallo, :;
vielleicht findet sich ja jemand, der mir Auskunft geben kann. Ich war heute bei meinem HA, unter anderem hab ich nach einem Rezept für KG im Bewegungsbad gefragt, weil mir bei der normalen Wassergymnastik das Wasser zu kalt ist, und manchmal sind auch die Übungen einfach noch eine Nummer zu hart. Er wollte das erst auch verschreiben, hat aber dann seine Helferin gefragt, und die hat gemeint, das sei nicht mehr Bestandteil des Heilmittelkatalogs und somit für Kassenpatienten nicht verschreibbar. Ich kann das fast nicht glauben, denn ich hatte mich im Rheumazentrum Herne in der Therapieabteilung erkundigt, und die Dame dort hat es mir so gesagt. Eigentlich sollte die das ja wissen. Weiss da jemand Bescheid? :frage Liebe Grüße Frauhamster |
Tinasonne |
Geschrieben am: 04 Mai 2012, 19:23
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 ![]() |
Hallo Frauhamster,
denke das ist von Kasse zu Kasse, und von Budget zu Budget verschieden. An deiner Stelle würde ich direkt bei deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen. Wenn du unterschiedliche Auskünfte bekommst, das ist auch normal. In den Therapiezentren geht man davon aus, das das die KK genehmigt. In der niedergelassenen Arztpraxis sieht das ganz anders aus, eben wegen dem Budget. Liebe grüße Tinasonne |
Frauhamster |
Geschrieben am: 04 Mai 2012, 21:02
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 20.077 Mitglied seit: 17 Feb 2012 ![]() |
Hallo, :;
dank dir Tinasonne für deine Antwort. Bei der Krankenkasse hab ich heute angerufen und die Auskunft erhalten, dass KG im Bewegungsbad weiterhin ganz normal verordnungsfähig ist, dass es aber natürlich im Ermessen der Arztes liegt, was er denn verordnet. Das Budget eben :kopf Lieben Gruß Frauhamster |
Harro |
Geschrieben am: 04 Mai 2012, 21:03
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
manchmal muss man Doc+s auch in den Hintern treten und ihnen den Heilmittelkatalog unter die Nase reiben, solnge sich der Heilmittelkatalog nicht ändert, Stand 1.Juli 2011 ist diese Behandlung immer noch fester Bestandteil http://www.heilmittelkatalog.de/physio/ws2.htm dort steht alles was der Doc braucht unter anderem "ÜB Übungsbehandlung" diese kann dann auch im Wasser stattfinden "Übungsbehandlung im Bewegungsbad. Übungsbehandlung unter Ausnutzung der Wärmewirkung des temperierten Wassers, des Auftriebes und des Reibungswiderstandes des Wassers mit und ohne Auftriebskörper. Die Übungsbehandlung im Bewegungsbad kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden." Quelle: ebenfalls Heilmittelkatalog http://www.heilmittelkatalog.de/mphystherapie.html Grüssle an den Doc, Harro :winke |
sonni |
Geschrieben am: 04 Mai 2012, 22:43
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo Frauhamster. Ich habe das als Rehasport bekommen das sind 50 Einheiten und du hast 18 Monate Zeit und brauchst nichts zuzahlen.Wenn der Arzt es dir ausstellt nur von der Krankenkasse genehmigen lassen. Habe jetzt das Zweite mal bekommen und wenn es mir mit den BSV besser geht werde ich mir das als Gerätegymnastik verschreiben lassen erstmal nur 6 mal bekommen um zu sehen ob ich es schaffe. LG SONJA |
Frauhamster |
Geschrieben am: 05 Mai 2012, 22:43
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 20.077 Mitglied seit: 17 Feb 2012 ![]() |
Hallo Harro,
super - danke dir. Genau das hab ich gebraucht. Ich hatte das wohl auch ergooglet, war mir aber nicht sicher, ob es auch aktuell ist. Sonni, ja das ist die Alternative. Problem ist nur, dass es hier in der Nähe nur eine einzige Möglichkeit gibt, Warmwassergymnastik zu machen. Da versuche ich gerade herauszufinden, ob es noch freie Plätze gibt, und dann werd ich wohl warten müssen, weil ich erstmal IRENA mach. Vielen Dank und liebe Grüße |
Harro |
Geschrieben am: 06 Mai 2012, 09:40
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
Zitat war mir aber nicht sicher, ob es auch aktuell ist. die neueste ist vom 1.7.2011 und mit obigem identisch. Dann sind wir mal gespannt wie dein Doc darauf reagiert. Eins ist mir noch aufgefallen die Heilmittelrichtlinie Zitat Heilmittelrichtlinie 2). Auf der anderen Seite verdeutlicht der Richtlinientext jetzt, dass sich die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln nicht allein aus der Diagnose ergibt. Vielmehr besteht die Indikation nur dann, wenn unter Gesamtbetrachtung der Schädigungen, der Beeinträchtigung der Aktivitäten sowie unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren eine Heilmittelanwendung notwendig ist (§ 3 Abs. in dieser könnten sich noch ein paar böse Fallen auftun, sie ist zu komplex um sie sich mal eben auf die Schnelle durchzulesen und sie ist im Juristenjargon geschrieben. Ein für uns unverständliche Sprache, gell. :P Liebe Grüsse Harro |
Frauhamster |
Geschrieben am: 06 Mai 2012, 21:23
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 15 Mitgliedsnummer.: 20.077 Mitglied seit: 17 Feb 2012 ![]() |
Hallo Harro,
ja - Juristendeutsch! :B Es kann natürlich sein, dass er meinte, dass er keine Heilmittelverordnung machen will, weil ich ja bald mit IRENA anfange (die individuellen Kontextfaktoren :hair) , aber dann kann er das auch sagen, und nicht irgendetwas anderes vorschieben. Na, schaun wir mal, was passiert. LG Bearbeitet von Frauhamster am 06 Mai 2012, 21:24 |
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