
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Holli |
Geschrieben am: 12 Mär 2012, 21:19
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 13 Mitgliedsnummer.: 17.144 Mitglied seit: 29 Sep 2010 ![]() |
Hallo zusammen,
ich war von Ende April bis Mitte Mai 2011 nach einer OP BSV L5/S1 in einer stationären Anschlussheilbehandlung (AHB). Im Abschlussgespräch mit der Stationsärztin sagte mir diese, dass ich schon nach einem Jahr Wartezeit eine Reha beantragen könne, da die übliche Wartezeit von vier Jahren in diesem Fall, also nach eine AHB, nicht gelten würde. Da ich seit Herbst wieder unter zunehmenden Schmerzen leide, habe ich nach medikamentöser Schmerztherapie, KG und PRT nun eine Reha beantragt. In dem Antrag habe ich gebeten, die Reha nach Ablauf eines Jahres (also ab Ende Mai 2012) zu bewilligen. Der Antrag wurde nun mit der (üblichen?) Begründung, dass die Reha erst nach Ablauf von vier Jahren bewilligt werden könne, ablehnt. :traurig2 Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich der Wartezeit nach einer AHB? Viele Grüße, Holli |
Harro |
Geschrieben am: 13 Mär 2012, 07:50
|
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Holli,
Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit. Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden. Der Rentenversicherungsträger genehmigt Medizinische Rehamaßnahmen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Es liegt also an deinem Arzt die Reha zu begründen, wenn er das nicht macht oder kann :sch LG Harro :winke |
Holli |
Geschrieben am: 15 Mär 2012, 20:27
|
Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 13 Mitgliedsnummer.: 17.144 Mitglied seit: 29 Sep 2010 ![]() |
OK, das hat mir die DRV auch geschrieben. Mich hat halt nur gewundert, dass die Ärztin in der Reha wie selbstverständlich meinte, ich könne nach einem Jahr wiederkommen. Und damit meinte sie nicht in einem schlimmeren Zustand :z
|
sonni |
Geschrieben am: 15 Mär 2012, 20:43
|
PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo Holli. Es geht auch wenn man verschiedene Kostenträger hat.War eimal 2010 zur Therapie 6 Wochen von BG dann AHB wegen BSV OP .2011 Eine psychisch somatische Reha von BG und AHB wegen der Knieendoprothese. Sollte das andere Knie gemacht werden müssen glaube ich kaum ne Reha oder AHB zu bekommen weil ich Rente beantragt habe . LG SONJA |
violac01 |
Geschrieben am: 16 Mär 2012, 18:46
|
PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.525 Mitgliedsnummer.: 18.345 Mitglied seit: 17 Mär 2011 ![]() |
Hallo Harro,
ich dachte auch immer, dass eine AHB nicht als Reha zählt? Ist das falsch?. Lg violac |
sqirm1 |
Geschrieben am: 16 Mär 2012, 20:51
|
Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 63 Mitgliedsnummer.: 15.389 Mitglied seit: 09 Jan 2010 ![]() |
Hallo Holli,
für die DRV ist es egal ob die Maßnahme Reha oder AHB heißt. Du bekommst nach einer AHB nur SEHR SCHWER eine Reha. Aber eine AHB, nach einer OP mit entsprechender Indikation, bekommst du jederzeit. Ich hatte selbst nach einer OP im 01/2010 eine AHB und habe nach einer Verschlechterung meines Zustands einen Rehaantrag gestellt bei dem auch der Widerspruch abgelehnt wurde. Ich war in 11/2011 zur Reha hatte allerdings eine Große Darm – OP hinter mir und hatte eine abgebrochene Belastungserprobung hinter mir. Hallo Sonni, bei dir hat es wahrscheinlich geklappt weil die AHB nach der Reha war. Die DRV fragt in Ihren Anträgen nach ob und über wen die Letzte Reha war. Die machen glaube ich da keinen unterschied ob die KK oder sonst ein Kostenträger bezahlt hat die halten sich an den 4 Jahresrythmus. Und wegen dem anderen Knie würde bei dir als Rentenantragssteller die KK die AHB zahlen müssen. Viele Grüße Ralf |
sonni |
Geschrieben am: 16 Mär 2012, 21:04
|
PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo sqirm 1 Als Rentenantragsteller muß die KK bezahlen aber wenn die Rente durch ist würde ich dann ne AHB bekommen oder muß ich es ambuilant machen.? Was ich blöde fand war das im 78 Wochen Zeitraum alles an KG,VG Übergangsgeld sowie die Lohnfortzahlung zu sammen zählt..Und das bei verschiedene Diagnosen die in den Zeitraum waren. Nun warte ich auf den Rentebescheid und auf den GdB ,Wiederspruch vom 8.2010 da immer sich was verschlimmert hat oder neu dazu kam. Ich finde es aber sehr lange mit der DRV ,Antrag gestellt 7.9.11 Papiere zurück erhalten Ende Oktober wofür brauchen die so lange? Hatte mal nach gefragt und der SB meinte es seien sehr viele Rentenanträge gestellt worden und ich müßte mich gedulden. Vielleicht schicken die mich noch zur Reha ich hatte über die RV nur die AHB mal sehen. LG SONJA |
![]() |
![]() ![]() |