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wegbegleiter |
Geschrieben am: 10 Feb 2012, 06:15
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 20.022 Mitglied seit: 10 Feb 2012 ![]() |
Hallo,
ich hatte eine ambulante Rehamassnahme Anfang Februar begonnen. Ich war 2 Tage in der Rehemassnahme und erkrankte am 3 Tag wegen schwerwiegender Atemprobleme u.a. Ich wurde zunächst antibiotisch und danach mit Kortison und anderen bronchilerweiternden Mitteln behandelt. Hatte sogar einen CT der Lunge wegen Verdacht auf Lungenembolie, war aber keine. Nun soll das gesundheitliche Problem noch kardiologisch abgeklärt werden, eventuell liegt auch eine Allergie (Schimmel) vor. Danach möchte ich die Rehamassnahme nach Gesundung neu beginnen. (Die 2 Tage Reha brachten nichts und jetzt wird von der Rehaeinrichtung ein Abruch der Massnahme dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt). Welche Schritte muss ich unternehmen um die Rehamassnahme nach Gesundung wieder zu beantragen? Herzlichen Dank wegbegleiter |
murmel |
Geschrieben am: 10 Feb 2012, 08:46
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen wegbegleiter :;
Erst mal willkommen beim Bandi - Forum! Würde mich an den Kostenträger wenden wo die Rehahmaßnahme genehmigt wurde! Warum eine ambulante Reha? Sie ist doch auch mit viel Stress verbunden! Würde bei der Rentenversicherung anrufen! Tel.NR. und Aktenzeichen müsste doch auf dem Genehmigungsbescheid draufstehen! murmel :bank |
wegbegleiter |
Geschrieben am: 10 Feb 2012, 09:02
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 20.022 Mitglied seit: 10 Feb 2012 ![]() |
Danke.
Ambulante Rehamaßnahme deswegen, habe eine wunderbare Tochter und meine Frau erwartet Mitte März ein Kind. Wie sind die Erfahrungen oder habe ich einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Rehamassnahme bei Abbruch der Massnahme wg. Krankheit? Mit freundlichen Grüßen wegbegleiter |
afrikana |
Geschrieben am: 10 Feb 2012, 13:19
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 17.992 Mitglied seit: 29 Jan 2011 ![]() |
hallo,
bei mir hiess es bei der amb. Kniereha kopie Im Falle einer akuten Erkrankung sagen Sie bitte so früh wie möglich, spätestens bis 08:00 Uhr Ihre ambulante Rehabilitation ab. Werden die Kosten Ihrer Rehabilitation von der Krankenkasse getragen, können die Tage, an denen Sie nicht kommen konnten, anschließend nachgeholt werden. Ist Ihr zuständiger Kostenträger die Rentenversicherung, so verfallen diese Tage und die Rehabilitation wird ggf. bei länger anhaltender Erkrankung abgebrochen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich direkt ab dem 1. Tag der akuten Erkrankung hierfür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem niedergelassenen Arzt ausstellen lassen. kopie ende Bei mir sagte mann dann laenger als drei Tage brechen sie ab und dann muesste ich beim Rentenvers.Traeger eine neue Reha bantragen. ungerecht aber wohl so geregelt.. gute Besserung afri ps: zur Kroenung stand in meinem Bericht, dass die drei Krankheitstage und die Fremderkrankung (da begann mein Babdscheibenvorfall in der Kniereha) schuld seien am schlechtem Erfolg der Reha. Bearbeitet von afrikana am 10 Feb 2012, 13:34 |
wegbegleiter |
Geschrieben am: 13 Feb 2012, 20:37
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 20.022 Mitglied seit: 10 Feb 2012 ![]() |
Danke für eure Antwort.
Wie afrikana beschrieben, so habe ich es getan. Nun kuriere ich meine Atemwegserkrankung aus. Wenn es so weit ist, möchte ich die ambulante Rehamassnahme nachholen. Mein Orthopäde meinte, dass ich wieder alle Formulare für die ambulante Rehamassnahme ausfüllen soll und wieder alle ärztlichen Dokumente über meine Rückenerkrankung erneut der Rentenversicherung zu senden muss. Es beginnt wieder von vorne. Ist das war? Oder gibt es eine andere Strategie? |
vrori |
Geschrieben am: 13 Feb 2012, 21:40
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
wenn die lfd. REHA abgebrochen wurde, dann gilt die Bewilligung nicht mehr... und dann muss im Falle einer neuen REHA alles wieder neu über die DRV beantragt werden. LG Vrori |
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