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hule |
Geschrieben am: 12 Jan 2012, 11:39
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 64 Mitgliedsnummer.: 17.946 Mitglied seit: 23 Jan 2011 ![]() |
Hallo,
eben bekam ich einen Anruf von meiner Kg, die mir alle Termine absagen musste, da meine Krankenkasse das Rezept nicht bewilligt hat. Ich wurde Ende September L5/S1 operiert und hatte seitdem 2x 6 Kg, 1x6 Massage und 1x 6 Fango und Massage. Ein weiteres Rezept über 6x Kg, ausserhalb des Regelfalles. Nachdem meine KG eben dieses zur Bewilligung zur KK geschickt hat, bekamen die ein Fax- es wird nicht bewilligt. Ich muss sagen ich bin total giftig im Moment. Ich bin 24, kann mich nach der OP nun noch weniger bewegen als vorher und habe Schmerzen- und bekomme keine KG mehr. Bin ratlos, was kann ich machen? Lg Hule |
Harro |
Geschrieben am: 12 Jan 2012, 12:15
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Hule,
mach einen Widerspruch gegen diesen Entscheidung und stell gleich einen formlosen Antrag auf eine Langfristgenehmigung, nach § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie vom 1. Juli 2011. Was ist neu? Neu ist beispielsweise die Änderungen unter den Nummern 9. (Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs). Demnach ist es gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie seit dem 1. Juli 2011 auf Antrag des Versicherten möglich, bei einer besonderen Schwere von funktionellen/strukturellen Schädigungen und insoweit medizinisch notwendigem Heilmittelbedarf, diese Leistungen langfristig, mindestens ein Jahr, von der Kasse genehmigen zu lassen. Das genaue Verfahren zu dieser Leistung ist bisher allerdings noch nicht festgelegt worden. Dann schau mal was dann kommt. :D Liebe Grüsse Harro :winke |
vrori |
Geschrieben am: 12 Jan 2012, 17:38
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
da frag ich mich doch, in welcher KK du versichert bist. Meine Schmerzärztin verordnet lfd. "außerhalb des Regelfalles" und ich muss die Verordnungen nicht !! bei der KK zur Bewilligung einreichen. Zwischendurch bittet sie mal um eine kurze Pause...um dann wieder voll einzusteigen...da komme ich ihr dann gern entgegen, damit dieses unkomplizierte Verfahren weiter gehen kann. Manchesmal wirkt bei den KK auch der Hinweis auf Kündigung!! Nicht nur du allein, denn du bist ja derzeit nur ein Kostenfaktor, sondern du müßtest dann schon, wenn es mit Harros Tipp nicht klappt, unterschwellig ankündigen, dass du und noch .... X Personen mehr, die du gut kennst aufgrund dessen überlegen, die KK zu wechseln.. Oft genug machen die dann eine Kehrtwende. Versuch aber erst einmal Harro's Tipp. LG Vrori |
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