Bandscheiben-Forum

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> Frage bzgl. KG-Rezept, eilt ein wenig
Harro
Geschrieben am: 02 Dez 2011, 09:49


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Moin moin,
Zitat

Aber ich glaube das kommt auch auf den Arzt an ...

nein kommt es nicht, es kommt auf den Diagnoseschlüssel an mit welchem
er das Rezept ausfüllt und natürlich welche Therapie er verschreibt, Ergo oder Physikalische Therapie.
Ist aber ganz einfach nachzuvollziehen wenn man sich die Mühe macht den Heilmittelkatalog
zu studieren der hier bei uns im Forum steht.
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...ilmittelkatalog

LG Harro :winke
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SoShy
Geschrieben am: 02 Dez 2011, 12:01


Öfter dabei
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Hallo Harro :winke ,

den Heilmittelkatalog kannte ich schon, leider werde ich nicht aus allem daraus schlau.
Aber danke für den Link, die Tabelle hab ich mir grad nochmal angesehen.

Nun folgen daraus natürlich weitere Fragen:

Mein Schlüssel lautet WS2a (Hab nen BSV C5/C6). In der Tabelle steht z.B. "d" für "segmentale Bewegungsstörungen". Ich kann mit meinem linken Arm bestimmte Bewegungen nicht schmerzfrei ausüben, das wäre nach meinem Verständnis also auch ein Fall für Punkt d. Für a-g gibt es aber dieselbe max. Grenze von 3x6 im Regelfall. Das macht doch keinen Sinn :frage

Weiterhin fällt mir auf, dass es für chronische Schmerzen den Schlüssel, CS a-b, max. 2x6 Behandlungen im Regelfall gibt. Da meine Schmerzen ja nun seit fast 1 Jahr bestehen, kann man doch laut Definition von einer Chronifizierung sprechen, oder? Ich hatte gehofft, dass ich als chronische Schmerzpatientin eingestuft und somit mehr Behandlungen bekomme oder Rezepte außerhalb des Regelfalls, solange es eben nötig ist. Als solche habe ich aber weniger Anspruch, wie es in der Tebelle steht. Das macht alles keinen Sinn für mich und überfordert und ärgert mich maßlos. Wieso muss man sich auch noch mit dieser Bürokratie ärgern, wenn man ohnehin schon genug mit seinen Schmerzen zu kämpfen hat

:heul
PM
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Harro
Geschrieben am: 02 Dez 2011, 12:43


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Moin moin,
Zitat

chronische Schmerzen den Schlüssel, CS a-b, max. 2x6 Behandlungen im Regelfall gibt.

das ist nicht korrekt es gibt max 18, also 3x6 Verordnungen.
Zusätlich gibst die Verordnungen ausserhalb des Regelfalles. :z
Angefügtes Bild <= 18 Einheiten (Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls)

Grüssle Harro :winke
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